Beschreibung der Beschaffung
Für das Druck-Center beim Hauptamt der Stadt Wiesbaden vergibt die Landeshauptstadt Wiesbaden die Miete von digitalen Druck- und Endverarbeitungssystemen für einen Zeitraum von 60 Monaten und zwar:
2 Digitale Schwarzweiß-Drucksysteme
2 Digitale Farb-Drucksysteme
Die jeweilige Ausstattung bzw. erforderlichen Endverarbeitungsmodule entnehmen Sie den entsprechenden Anforderungsbeschreibungen.
Es sind Neugeräte gemäß Leistungsbeschreibung anzubieten. Für alle angebotenen Geräte ist Prospektmaterial beizulegen.
Alle angebotenen Drucksysteme müssen vom gleichen Hersteller produziert werden. Der Hersteller der Endverarbeitungsmodule ist in der Spalte "Anmerkungen" in der technischen Beschreibung mit Modell zu benennen. Der Bieter hat alle angebotenen Drucksysteme und Endverarbeitungsmaschinen zu vertreiben und zu supporten.
Alle angebotenen Produkte müssen zum Zeitpunkt der Auslieferung dem Stand der Technik (DIN, EN, VDE usw.) entsprechen.
Es müssen alle Positionen angeboten werden. Sind Sie nicht in der Lage alle Positionen zu bedienen, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Mit dem Angebot sind aussagefähige Unterlagen abzugeben, aus denen die technische Ausführung und die technischen Daten ersichtlich sind (2.8).
Mietzeitraum
Die Miete der vorhandenen digitalen Druck- und Endverarbeitungssysteme des Druck-Centers läuft zum 31.10.2023 aus. Der Mietzeitraum für die neuen Systeme muss daher zum 01.11.2023 beginnen, um einen lückenlosen Übergang zu garantieren. Die Mietlaufzeit beträgt 60 Monate (bis zum 31.10.2028).
Lieferanschrift / Lieferfrist / Abholung nach Ablauf des Vertragszeitraums
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle beim Hauptamt der Landeshauptstadt Wiesbaden, Dienstleistungszentrum, Druck-Center, Hasengartenstraße 21 (Souterrain), 65189 Wiesbaden.
Jeweils ein Farbsystem als auch ein Schwarzweißsystem müssen am 02.11.2023 geliefert, betriebsbereit montiert und störungsfrei in Betrieb genommen sein, inkl. Workflow.
Das zweite Farbsystem und auch das zweite Schwarzweißsystem müssen spätestens am 03.11.2023 beliefert, betriebsbereit montiert und ebenfalls störungsfrei in Betrieb genommen sein, ebenfalls inkl. Workflow.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftrag bis zum 31.07.2023 laut Leistungsbeschreibung durch die Landeshauptstadt Wiesbaden erfolgt ist.
Kann die vertraglich zugesicherte Leistung durch den Auftragnehmer nicht termingerecht erfüllt werden, gleichzeitig auch keine zumutbare, den Anforderungen entsprechende Ersatzleistung bereitgestellt werden und ist dem Auftragnehmer diese Verzögerung zuzurechnen, hat der Auftragnehmer den hierdurch entstehenden Schaden bzw. die entstehenden Mehrkosten (z. B. durch Druckaufträge an Dritte) zu ersetzen. Diese Pflicht entfällt für die Zukunft durch Erfüllung der Leistung.
Der Abtransport des Verpackungsmaterials erfolgt spätestens 2 Tage nach Inbetriebnahme kostenfrei durch den Auftragnehmer.
Freivolumen und Mengengerüst
Folgendes formatunabhängiges jährliche (01.11.-31.10.) Inklusivvolumen ist im Angebotspreis (genaue Beschreibung unter 2.4) enthalten:
Schwarzweiß-Drucksysteme: 1.800.000 Klicks
Farb-Drucksysteme: 1.800.000 Farbklicks
Das Schwarzweiß-Inklusivvolumen ist auf die beiden SW-Drucksysteme gepoolt. Das Farb-Inklusivvolumen ist auf die beiden Farb-Drucksysteme gepoolt. Eine Abrechnung der tatsächlichen Zählerstände erfolgt jährlich zum 31.10. Zu diesem Datum erfolgt auch die Rechnungsstellung der zusätzlichen Klicks.
Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge zusätzlich zum Inklusivvolumen, sowohl für Farb- als auch Schwarzweißklicks, besteht nicht.
Der Preis für Zusatzseiten (sowohl für die Schwarzweiß-Drucksysteme als auch für die Farb-Drucksysteme - hier sowohl für Schwarzweißseiten als auch für Farbseiten) sind bei den Preisangaben im Angebot anzugeben.
Angebotspreis/Gewährleistung
Der Angebotspreis setzt sich zusammen aus dem Mietpreis für die Drucksysteme inkl. Endverarbeitungsgeräten, der Kosten für laufende bzw. einmalige Kosten für Controller, Software und Lizenzen inkl. Updates für 60 Monate inkl. des unter 2.4 beschriebenen Freivolumens für fünf Jahre.
Darüber hinaus müssen folgende Kosten im Angebotspreis enthalten sein:
- Transport und Installationskosten beim Aufbau inkl. Einweisung der 4 Mitarbeiter*innen des Druck-Centers der Landeshauptstadt Wiesbaden
- Abbau und Transport nach Ablauf der vereinbarten Mietlaufzeit
- Fullservice-Mietvertrag einschließlich aller Einsätze des technischen Kundendienstes (Wartung/Support) sowie der Arbeitszeit und Anfahrt für die gesamte Vertragslaufzeit von 60 Monaten, einschließlich Verbrauchsmaterial (Toner, Heftklammern), sowie Hardware, exklusiv Papier und Strom.
Dabei gilt:
- Sicherstellung einer Reaktionszeit von 4 Zeitstunden auf die jeweilige Schadensmeldung. Der Eingang der Schadensmeldung ist durch den Auftragnehmer zu dokumentieren.
- Die vollständige Funktionsbereitschaft muss innerhalb von 24 Zeitstunden nach Eingang der telefonischen/elektronischen Störmeldung unter Vorbehalt der Lieferfähigkeit von Ersatzteilen wieder hergestellt sein. Dies gilt auch für den Drucksystem-Controller.
- Kürzere, garantierte Reaktionszeiten bzw. kürzere Reparatur bzw. Herstellungszeiten der vollständigen Funktionsbereitschaft sind auf einem Beiblatt schriftlich darzustellen.
Maschinenausfallzeiten aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei Verbrauchs- und Ersatzteillieferung bei den Digitaldruckmaschinen werden ab dem ersten Ausfalltag mit 2 Prozent der monatlichen Grund-Gesamtrechnungsstellung (ohne verbrauchsabhängige Kosten je Werktag) kompensiert. Es bedarf dazu keiner weiteren Mahnung.
Die von Ihnen angebotenen Preise sind Festpreise und haben Gültigkeit für die gesamte Vertragslaufzeit. Abrechnung der tatsächlichen Zählerständen erfolgt zum 31.10. eines jeden Jahres.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie umfasst alle Mängel, die ihre Ursache im Material, in der Konstruktion und in der Verarbeitung haben. Alle eventuell anfallenden Ansprüche sind sämtlich kostenlos und ohne Berechnung von Anfahrtskosten, Rücksende- bzw. Versandkosten usw. auszuführen. Die Gewährleistung beginnt grundsätzlich mit der Abnahme.