Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu 1) Die Referenzkunden müssen die unter Ziffer 1-6 genannten Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
1. Vertragsabschluss in den Jahren 2018-2022
2. mind. 200 Multifunktionsgeräte pro Referenzkunde mit mind. 45 ppm
3. mind. 48-monatige Vertragslaufzeit
4. mind. 48-monatiger Wartungsvertrag mit einer Reaktionszeit von 4 Stunden
5. Vertragsgegenstände der Referenzen müssen Geräte des gleichen Fabrikats sein, wie die in dieser Ausschreibung angebotenen Geräte.
6. Abrechnung über mind. 70 Kostenstellen
Die Darstellung der Referenz muss in nachprüfbarer Weise durch Name des Kunden, Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden erfolgen. Die RWTH behält sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Die Angaben werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird gebeten, das Einverständnis der angegebenen Referenzkunden vor Ablauf der Angebotsfrist einzuholen.
zu 2) Mindestanforderungen: 125 Personen, davon 125 deutschsprachig fließend in Wort und Schrift.
zu 3) Mindestanforderung 10 Vollzeitbeschäftigte, davon 10 deutschsprachig fließend in Wort und Schrift.
zu 4) Bitte machen Sie Ihre Angaben auf gesonderter Anlage:
1. Wo ist Ihr Servicestützpunkt für Aachen?
2. Wie viele auf die angebotenen Systeme geschulte
Servicetechniker*innen beschäftigt der Stützpunkt?
3. Wie wird der Einsatz der Servicetechniker*innen gesteuert?
4. Von wann bis wann ist die persönliche Serviceannahme erreichbar?
5. Welche zusätzliche Dokumentation der Servicecalls haben Sie
außer den Bordbüchern?
6. Wie kann der Auftraggeber die zusätzliche Dokumentation der
Servicecalls und die Wartungsprotokolle einsehen?
7. Wie funktioniert Ihr Eskalationsmanagement im Falle der Nichterfüllung
Ihrer Servicezusagen?
8. Welche Tätigkeiten (z.B. Tonertausch) könnten durch vorher
unterwiesenes eigenes Personal des Auftraggebers erfolgen?
zu 5) Mindestanforderung: 8 Vollzeitbeschäftigte, davon 8 deutschsprachig fließend in Wort und Schrift). Die Hotline muss an Werktagen (Montag-Freitag) von 08:00 bis 17:00 Uhr erreichbar sein. Diese Personen dürfen nicht dieselben Personen sein wie in IB) angegebenen Personen.