Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert. Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen. Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Miete von zwei digitalen Produktionsdrucksystemen für die Hausdruckerei des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) am Dienstort Bonn
Referenznummer: ZVS-04812-7/44
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert.
Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen.
Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) betreibt eine eigene Hausdruckerei. Diese versteht sich als ein moderner Dienstleister, der seinen internen (BMAS) und externen Kunden ein breites Spektrum an Druckerzeugnissen und Dienstleistungen anbietet. Die Druckerei gliedert sich u.a. hinsichtlich der zum Einsatz kommenden Drucktechnologien in die Bereiche Offsetdruck und Digitaldruck, sowie die daran angeschlossene Druckweiterverarbeitung, in der die Endfertigung der aus beiden Bereichen zugeführten Druckprodukte erfolgt. Im Digitaldruck werden durch die Druckerei grundsätzlich klein- und mittelauflagige, eilbedürftige und auch vertrauliche Erzeugnisse für die internen und externen Auftraggeber produziert.
Das BMAS beabsichtigt für die Hausdruckerei am Standort Bonn: die Anmietung von zwei digitalen Vollfarbproduktionsdrucksystemen (Neugerät/ fabrikneu) und eines Workflows und Farbmanagementsystems im Zusammenhang mit den digitalen Produktionsdrucksystemen.
Die Anforderungen an beide Produktionsdrucksysteme sind den Technischen Leistungsbeschreibungen zu entnehmen. Hinsichtlich der Anforderung an den Workflow und das Farbmanagement wird ebenfalls auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Weiterhin ist der Abschluss eines „ALL-IN“-Servicevertrages, sowie der Abschluss eines Poolklickvertrages = Inklusiv-Klickvolumen vorgesehen (nähere Infos in den Vergabeunterlagen). Es ist zwingend zu beachten, dass die in den Vergabeunterlagen aufgezeigten baulichen sowie ausstattungs- und technischen Gegebenheiten nicht zur Disposition stehen.
Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Druckmaschinen📦 Beschreibung
Interne Kennung: ZVS-04812-7/44
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitaldruck📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 6 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungen um jeweils 12 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 70 %
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-19 23:59:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 3 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen nur im Rahmen des § 56 VgV
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben sind unter Verwendung eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulars in den Vergabeunterlagen (Formblatt Anlage 7 „Eigenerklärung und Referenzen“) anzugeben:
Benennung von zwei Referenzen mit
Angaben zu realisierten (abgeschlossen) oder fortgeschrittenen Referenzprojekten (Überschreitung der Laufzeit von 1 Jahr) bei denen in Art und Umfang ersichtlich ist, dass bereits Liefer-/Dienstleistungen wie die ausgeschriebene Leistung in vergleichbarem Umfang erbracht worden sind.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Auftraggeber, Name, Anschrift, Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort der Referenz,
Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungs-/Ausführungszeitraum,
Angabe, ob die Leistungen als General-/Alleinunternehmer, Nachunternehmer, Teil einer Bietergemeinschaft erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Referenzangaben bei jedem Bieter zumindest teilweise nachzugehen und diese z. B. durch telefonische Nachfrage bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Folgende Angaben sind unter Verwendung eines von der Auftraggeberin vorgegebenen Formulars in den Vergabeunterlagen (Formblatt Anlage 7 „Eigenerklärung und Referenzen“) anzugeben:
Benennung von zwei Referenzen mit
Angaben zu realisierten (abgeschlossen) oder fortgeschrittenen Referenzprojekten (Überschreitung der Laufzeit von 1 Jahr) bei denen in Art und Umfang ersichtlich ist, dass bereits Liefer-/Dienstleistungen wie die ausgeschriebene Leistung in vergleichbarem Umfang erbracht worden sind.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
Auftraggeber, Name, Anschrift, Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
Bezeichnung und Standort der Referenz,
Beschreibung der erbrachten Leistungen mit Angaben zum Auftragswert, Leistungs-/Ausführungszeitraum,
Angabe, ob die Leistungen als General-/Alleinunternehmer, Nachunternehmer, Teil einer Bietergemeinschaft erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Referenzangaben bei jedem Bieter zumindest teilweise nachzugehen und diese z. B. durch telefonische Nachfrage bei den Referenzauftraggebern zu überprüfen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen,
5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Ausgeschlossen werden,
1. Personen, deren Verhalten gem. § 123 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen* (GWB) zuzurechnen ist, wegen der in § 123 Abs. 1 Nr. 1 - 10 GWB* genannten Verstöße oder wegen vergleichbarer Verstöße anderer Staaten rechtskräftig verurteilt oder rechtskräftig mit einer Geldbuße belegt worden sind,
2. Personen, die in § 123 Abs. 4 Nr. 1 und 2 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)) erfüllen,
3. Personen, die in § 124 Abs. 1 Nr. 1 - 9 GWB* genannten Ausschlussgründe (bei nationalen Vergabeverfahren i.V.m. § 31 Abs. 2 UVgO) erfüllen,
4. Personen, die die in § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes*, § 98c des Aufenthaltsgesetzes*, § 19 des Mindestlohngesetzes*, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes* und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes* genannten Ausschlussgründe erfüllen,
5. Personen, die einen Ausschlussgrund nach § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) erfüllen.
Wahrheitswidrige Angaben oder Zurückhaltung von Auskünften können zum Ausschluss von der Teilnahme an diesem und weiteren Vergabeverfahren bzw. im Falle der Auftragserteilung zur fristlosen Kündigung des geschlossenen Vertrages führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-17+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 137-500658 (2026-07-17)