Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer. Dies umfasst insbesondere: a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis) b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung, c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung, d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung, e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.
Auftragsbekanntmachung (2026-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mietwäsche Bauhof
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer.
Dies umfasst insbesondere:
a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis)
b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung,
c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung,
d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung,
e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege
f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.
Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer.
Dies umfasst insbesondere:
a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis)
b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung,
c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung,
d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung,
e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege
f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 400 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 VG-2026-16 Mietwäsche
Titel: Gegenstand dieses Vertrages ist die umfassende Versorgung des Auftraggebers mit Berufsbekleidung für den Gemeindebauhof durch den Auftragnehmer.
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Der Vertrag umfasst insbesondere:
a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis)
b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung,
c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung,
d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung,
e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege
f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.
Dieser Vertrag stellt einen gemischten Vertrag dar, der Elemente des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB (Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung gegen Entgelt, Überlassung und Betrieb der Software) sowie des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB (u.a. Reinigung, Pflege und Reparatur als werkvertragliche Leistungen) vereinbart. Soweit in diesem Vertrag keine speziellen Regelungen getroffen sind, finden die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Die Berufsbekleidung sowie die vom Auftragnehmer zu stellenden Schränke bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur Nutzung durch seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Vertrages. Ebenso verhält es sich bzgl. der digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software).
a) die mietweise Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung durch die Mitarbeiter des Auftraggebers, vgl. Anlage 3 (Leistungsbeschreibung), Anlage 1 (Leistungsverzeichnis)
b) die regelmäßige Reinigung, Pflege und Desinfektion der überlassenen Berufsbekleidung,
c) die Reparatur beschädigter oder verschlissener Berufsbekleidung,
d) der Austausch abgenutzter oder unbrauchbar gewordener Berufsbekleidung,
e) die Bereitstellung einer digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software), deren Betrieb und Pflege
f) die Logistikleistungen für den Abhol-, Liefer- und Austauschverkehr inkl. Überlassung von Schränken.
Dieser Vertrag stellt einen gemischten Vertrag dar, der Elemente des Mietrechts gemäß §§ 535 ff. BGB (Überlassung der Berufsbekleidung zur Nutzung gegen Entgelt, Überlassung und Betrieb der Software) sowie des Werkvertragsrechts gemäß §§ 631 ff. BGB (u.a. Reinigung, Pflege und Reparatur als werkvertragliche Leistungen) vereinbart. Soweit in diesem Vertrag keine speziellen Regelungen getroffen sind, finden die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
Die Berufsbekleidung sowie die vom Auftragnehmer zu stellenden Schränke bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur Nutzung durch seine Mitarbeiter im Rahmen dieses Vertrages. Ebenso verhält es sich bzgl. der digitalen Kommunikations- und Bestandsmanagementplattform (Software).
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Garmisch-Partenkirchen
🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Tragetest
Für die Bewertung des Kriteriums Tragekomforts führt die Auftraggeberin ein Tragetest durch. Dieser wird durch eine ausgewählte Gruppe der Bedarfsträger (bei jedem Bieter die identischen Personen) durchgeführt. Hierbei orientiert sich die Probanden-Gruppe an den in Anlage Tragetest aufgeschlüsselten Kriterien, vgl. Details Anlage „Verfahren für den Tragetest“.
Jeder Proband gibt nach Durchführung der entsprechenden Testung (vgl. Art der Testung) eine Bewertung gem. oben genannten Bewertungsraster ab. Alle Punkte der Probanden werden zusammenaddiert. Das Ergebnis wird dann mit dem Faktor 0,6 multipliziert.
Sollte sich bei zwei Bieter das identische Gesamtergebnis errechnen, wird die Auswertungen der Schweißerkleidung nach dem besseren Ergebnis bei dem Tragetest herausgezogen.
Sollte danach dennoch das Gesamtergebnis identisch sein, entscheidet der günstigere Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001 Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bauhof
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
§ 14 Abs. 1, 2 VgV
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-09-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-09-18 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 73 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-09-18 11:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung/Aufklärung im gesetzlichen Maße.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: §§ 123, 124 GWB
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Markt Garmisch-Partenkirchen
Nationale Registrierungsnummer: 09180117-MarktGaPa-10
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 82467
Postort: Garmisch-Partenkirchen
Region: Garmisch-Partenkirchen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: bauhof@gapa.de📧
Telefon: +49 88 21 91 05 33 5📞
URL: https://www.markt.gapa.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E46541466🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E46541466🌏
Elektronische Einreichung: Zulässig
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09100000-Oberbayern-71
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 89 2176 - 2411📞 Körper überprüfen Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 GWB gelten nachfolgende Vorgaben und Fristen für Rechtsbehelfe:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung die Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt
nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-08-16+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 157-566218 (2026-08-14)