Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst
59/2023
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabe Migrationssozialarbeit als Fachdienst im Landkreis Elbe-Elster an einen nichtstaatlichen Träger”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Orientierungs- und Beratungsdienste📦
Ort der Leistung: Elbe-Elster🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Elbe-Elster Grochwitzer Straße 20 04916 Herzberg/Elster
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Aufgabenspektrum der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst ergibt sich aus der Landesaufnahmegesetzdurchführungsverordnung
- Aufgaben im...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Aufgabenspektrum der Migrationssozialarbeit als Fachberatungsdienst ergibt sich aus der Landesaufnahmegesetzdurchführungsverordnung
- Aufgaben im Bereich personenbezogene Tätigkeiten
- Aufgabe im Bereich Vernetzung und Kooperation
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Aufgabenbezogene Zusammenarbeit im Rahmen der regionalen und landesweiten Vernetzung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strategische Vorgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wirkungsorientierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Exemplarischer Maßnahmeverlauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): örtliche und zeitliche Umsetzung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personal
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführungsqualität und Kooperation
Preis (Gewichtung): 10
Dauer
Datum des Beginns: 2024-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption tritt in Kraft, wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Erklärung über den Gesamtumsatz innerhalb der letzten 3 Jahre einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bzw. vergleichbaren Leistungen” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers,
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
- Qualitätssicherungskonzept,
- Datenschutzkonzept
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Die Mindestanforderungen nach Brandenburgischen Vergabegesetz finden Anwendung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-12-21
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-03-08 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-12-22
08:00 📅
“Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die...”
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR96N68
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen geprüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber geprüft werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 206-648097 (2023-10-20)