Mikroskop cryo-FIB-SEM

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein neues cryo-FIB-SEM Mikroskop zu beschaffen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-02 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-06-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser)
Kurze Beschreibung:
Die Auftraggeberin (AG) beabsichtigt ein neues cryo-FIB-SEM Mikroskop zu beschaffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Postanschrift: Albertstr. 21a
Postleitzahl: 79104
Postort: Freiburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.uni-freiburg.de 🌏
E-Mail: andrea.herr@zv.uni-freiburg.de 📧
Telefon: +49 761/203-54299 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E79346146 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E79346146 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 108-338832
ABl. S-Ausgabe: 108

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 746 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 746 000 EUR 💰
Dauer: 1 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
--Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in der er ansässig ist (Handelsregisterauszug).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
--Darstellung der Entwicklung des Umsatzes bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Mindestumsatz der i.d. letzten 3 Jahren erreicht werden muss liegt bei 1,4 Mio. Euro
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Zuverlässigkeit.
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Bietergemeinschaft (nur einreichen falls einschlägig)
--Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung zum beabsichtigten Nachunternehmereinsatz (nur einreichen falls einschlägig)
--Eigenerklärung Russland - Einreichung der unterschriebenen Eigenerklärung Russland.
-Eigenerklärung Begehung und Installation
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
-- Es müssen mindestens drei Referenzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung des zu beschaffenen Mikroskop unter idealerweise für wissenschaftliche Einrichtungen genutzt wird, eingereicht werden. Mindestens einer der drei Referenzen muss innerhalb Deutschlands oder innerhalb der Schweiz oder innerhalb Österreichs sein. Bitte tragen Sie diese Referenzen in Anlage 08_Referenzen ein.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-07-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.uni-freiburg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E79346146 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Baden Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs.1GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durchden Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber.
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Quelle: OJS 2023/S 108-338832 (2023-06-02)