Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist mit ca. 800 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Heute befördert die VHH etwa 105,5 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Die 18 Standorte von der VHH bilden einen Gürtel um die Hansestadt. Hier arbeiten rund 3.000 Mitarbeitenden aus ca. 60 Nationen und sorgen dafür, dass die Hansestadt und das Umland in Bewegung bleiben. Der Betrieb der VHH läuft 24/7. 80 Prozent der Mitarbeitenden sind Non-Desk-Workers. Sie arbeiten hinter dem Lenkrad eines Busses oder in den Werkstätten und Serviceabteilungen. Die VHH möchte diesen Mitarbeitenden gute Informationen und digitale Teilhabe am Unternehmen bieten. Damit dies gelingt, muss weiterhin eine digitale Plattform mit vielen Funktionen bereitgestellt werden. Seit 2018 wird im Unternehmen eine Mitarbeiterplattform genutzt. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Bereitstellung der Mitarbeiterplattform erneut ausgeschrieben.
Auftragsbekanntmachung (2026-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mitarbeiterplattform
Referenznummer: EK26-16
Kurze Beschreibung:
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist mit ca. 800 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Heute befördert die VHH etwa 105,5 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Die 18 Standorte von der VHH bilden einen Gürtel um die Hansestadt. Hier arbeiten rund 3.000 Mitarbeitenden aus ca. 60 Nationen und sorgen dafür, dass die Hansestadt und das Umland in Bewegung bleiben. Der Betrieb der VHH läuft 24/7.
80 Prozent der Mitarbeitenden sind Non-Desk-Workers. Sie arbeiten hinter dem Lenkrad eines Busses oder in den Werkstätten und Serviceabteilungen. Die VHH möchte diesen Mitarbeitenden gute Informationen und digitale Teilhabe am Unternehmen bieten. Damit dies gelingt, muss weiterhin eine digitale Plattform mit vielen Funktionen bereitgestellt werden. Seit 2018 wird im Unternehmen eine Mitarbeiterplattform genutzt. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Bereitstellung der Mitarbeiterplattform erneut ausgeschrieben.
Die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) ist mit ca. 800 Bussen das drittgrößte kommunale Busunternehmen Deutschlands mit Sitz in Hamburg. Heute befördert die VHH etwa 105,5 Millionen Fahrgäste pro Jahr. Die 18 Standorte von der VHH bilden einen Gürtel um die Hansestadt. Hier arbeiten rund 3.000 Mitarbeitenden aus ca. 60 Nationen und sorgen dafür, dass die Hansestadt und das Umland in Bewegung bleiben. Der Betrieb der VHH läuft 24/7.
80 Prozent der Mitarbeitenden sind Non-Desk-Workers. Sie arbeiten hinter dem Lenkrad eines Busses oder in den Werkstätten und Serviceabteilungen. Die VHH möchte diesen Mitarbeitenden gute Informationen und digitale Teilhabe am Unternehmen bieten. Damit dies gelingt, muss weiterhin eine digitale Plattform mit vielen Funktionen bereitgestellt werden. Seit 2018 wird im Unternehmen eine Mitarbeiterplattform genutzt. Zum Ende der Vertragslaufzeit wird die Bereitstellung der Mitarbeiterplattform erneut ausgeschrieben.
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationssoftwarepaket📦 Beschreibung
Interne Kennung: LOT-0001 EK26-16
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Aufgrund der Dynamik im Bereich der Mitarbeiterplattformen, der Digitalisierung vieler Prozesse und KI-basierter Lösungen, ist der angestrebte Vertrag auf 2 Jahre begrenzt, enthält jedoch eine Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre.
Inhalt der Ausschreibung sind die Entwicklung, Bereitstellung, Einführung/ Weiterführung und Betrieb, sowie ggf. Weiterentwicklung einer Mitarbeiterplattform (App + Web) für die VHH.
Aufgrund der Dynamik im Bereich der Mitarbeiterplattformen, der Digitalisierung vieler Prozesse und KI-basierter Lösungen, ist der angestrebte Vertrag auf 2 Jahre begrenzt, enthält jedoch eine Verlängerungsoption für weitere 2 Jahre.
Inhalt der Ausschreibung sind die Entwicklung, Bereitstellung, Einführung/ Weiterführung und Betrieb, sowie ggf. Weiterentwicklung einer Mitarbeiterplattform (App + Web) für die VHH.
Zusätzliche Informationen:
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
(A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
(B.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem unter Ziffer 2.1.4 und 5.1.11 genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal nach erfolgreicher Registrierung.
(C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Wertungsphase bzw. Angebotserstellungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Eine Um-/ oder Neubildung einer Bietergemeinschaft hat im Einklang mit den gültigen Gesetzen zu erfolgen.
(D.) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe“ (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.8 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB), Anlage A.9 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) und Anlage A.10 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 34 SektVO verwiesen.
(E.) Ein Bieter / Eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen. Ein Bieter/ Eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter / die Bietergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Angebots zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.8, A.9 und A.10 zu Teil A) einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 47 SektVO verwiesen.
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
(A.) Die Auftraggeberin wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
(B.) Die Vergabeunterlagen sowie die Antworten zu den Fragen der Interessenten / Bewerber/Bieter / Bewerber-/Bietergemeinschaft sind unter dem unter Ziffer 2.1.4 und 5.1.11 genannten Direktlink unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abrufbar. Die gesamte Kommunikation im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren erfolgt über das mittels des Direktlinks erreichbare Portal nach erfolgreicher Registrierung.
(C.) Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot die Bietergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck Anlage A.3 zu Teil A) einzureichen. Soweit ausdrücklich gefordert, sind die Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Die übrigen Nachweise zum Nachweis der Eignung können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von Mitgliedern) während der laufenden Wertungsphase bzw. Angebotserstellungsphase bis zur Erteilung des Zuschlags muss der Vergabestelle gegenüber unverzüglich schriftlich angezeigt und begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft kann nach obergerichtlicher Rechtsprechung unzulässig sein und führt dann zu der Nichtberücksichtigung der Gemeinschaft bzw. ihres Angebots. Eine Um-/ oder Neubildung einer Bietergemeinschaft hat im Einklang mit den gültigen Gesetzen zu erfolgen.
(D.) Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft, Teile der zu vergebenden Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (sog. Unteraufträge) gilt das Folgende:
Im Falle der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen (ohne Eignungsleihe) sind mit der Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die der Bieter / die Bietergemeinschaft im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, mit Hilfe des vorgesehenen Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe“ (gem. Vordruck Anlage A.4 zu Teil A) anzugeben. Spätestens vor Zuschlagserteilung, sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen. Ferner muss der Bieter / die Bietergemeinschaft nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung die erforderlichen Mittel der vorgesehenen Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Hierfür ist in den Vergabeunterlagen die "Verpflichtungserklärung" (gem. Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Der Vordruck ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen. Spätestens vor Zuschlagserteilung sind außerdem für jedes andere Unternehmen die Vordrucke Anlage A.8 zu Teil A (Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB), Anlage A.9 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG und § 98c AufenthG) und Anlage A.10 zu Teil A (Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 25 der Verordnung (EU) 2025/395 des Rates vom 24. Februar 2025) einzureichen. Der Auftraggeber überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Ersetzung verlangt werden. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 34 SektVO verwiesen.
(E.) Ein Bieter / Eine Bietergemeinschaft kann zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (sog. Eignungsleihe). Andere Unternehmen sind auch konzernverbundene, aber rechtlich selbständige Unternehmen. Ein Bieter/ Eine Bietergemeinschaft kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In jedem Fall einer Eignungsleihe hat der Bieter / die Bietergemeinschaft das andere Unternehmen bereits mit der Abgabe des Angebots zu benennen und es sind Art und Umfang der von ihnen in Anspruch genommenen Kapazitäten anzugeben. Dies geschieht mit Hilfe des Vordrucks "Erklärung Unterauftragnehmer & Eignungsleihe" (gemäß Vordruck Anlage A.4 zu Teil A). Jedes der benannten Unternehmen hat sich zudem zu verpflichten, für den Zuschlagsfall die entsprechenden Kapazitäten zur Verfügung zu stellen. Für die mitzuteilenden Angaben und die Verpflichtung ist in den Vergabeunterlagen der Vordruck "Verpflichtungserklärung" (gemäß Vordruck Anlage A.5 zu Teil A) zu verwenden. Die Eigenerklärungen/Nachweise über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind insoweit für Dritte vorzulegen, wie sich der Bieter / die Bietergemeinschaft auf ihre Eignung beruft. Mit dem Angebot ist außerdem für jedes der benannten Unternehmen die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (gemäß der Vordrucke Anlagen A.8, A.9 und A.10 zu Teil A) einzureichen. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Soweit der Auftraggeber vorliegend auf fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB Bezug genommen hat, schreibt er hiermit vor, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der Auftraggeber wird dem Bieter / der Bietergemeinschaft dafür eine angemessene Frist setzen. Im Übrigen wird ausdrücklich auf § 47 SektVO verwiesen.
Stadt: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Hamburg
🏙️
Dauer: 2 Jahre Dauer
Datum des Beginns: 2026-11-01 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 2
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin behält sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit zwei Mal eine Verlängerung um ein weiteres Jahr vor.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-10 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-10 12:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 82 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-10 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Eine Nachforderung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. Eine Nachforderung ist in einzelnen Fallkonstellationen gesetzlich ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe:
gemäß Teil A - Anlage A.8 "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB" der Vergabeunterlagen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH
Nationale Registrierungsnummer: Leitweg-ID 02000000-UVHH000001-30
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@vhh-mobility.de📧
Telefon: +49-40-72594-0📞
URL: https://www.vhh-mobility.de🌏 Haupttätigkeit
S-Bahn-, U-Bahn-, Straßenbahn-, O-Bus- oder Busdienste
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E32558675🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E32558675🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgenden Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E32558675.
Die Teilnahme am elektronischen Verfahren ist nur nach der freiwilligen Registrierung über die Vergabeplattform "subreport ELViS" möglich. Die Bewerber, die ein Angebot einreichen wollen, müssen sich registrieren. Nur so ist eine ordnungsgemäße Verfahrensabwicklung möglich. Diese Registrierung kann unter folgenden Link: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html vorgenommen werden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg bei der Behörde für Finanzen und Bezirke
Nationale Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Postanschrift: Adolphsplatz 3-5
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Region: Hamburg
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: https://www.hamburg.de/service/info/11725152/
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40 428 23 1690📞
Fax: +49 40 427 92 3600 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 131-479159 (2026-07-08)