Mitteldeutsches S-Bahnnetz II

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sa

Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.

Deadline

Deadline 2026-12-03

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-05-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-05-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist das Erbringen von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr im Umfang von ca. 7,3 Mio. Zugkilometern p. a. auf folgenden Linien: • S 2: Dessau – Bitterfeld – Leipzig – Markkleeberg-Gaschwitz, • S 7: Eilenburg – Delitzsch – Halle (Saale) – Lu. Eisleben – Sangerhausen, • S 8: Dessau/Lu. Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale), • RE 13: Magdeburg – Dessau – Leipzig, • RB 51: Dessau – Lu. Wittenberg – Falkenberg (Elster), • RE 14: Dessau – Lu. Wittenberg Zusätzlich sind folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf mit einem Volumen von ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC mit einem Volumen von ca. 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg mit einem Volumen von ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. (Option 3) • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: SPNV-Leistungen Mitteldeutsches S-Bahnnetz II
Titel: Vergabe von SPNV-Leistungen im Mitteldeutschen S-Bahnnetz II
Zusätzliche Informationen:
Die Bereitstellung der für die Erbringung der hiesigen SPNV-Verkehrsleistungen erforderlichen Fahrzeuge liegt in der Verantwortung des im hiesigen Vergabeverfahren ausgewählten Auftragnehmers. Zum Zwecke eines wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes der verfügbaren Haushaltsmittel und zur Förderung des Wettbewerbs der Bieter bieten die Aufgabenträger nach Maßgabe der Regelungen in den Vergabeunterlagen und ausschließlich auf der Grundlage des wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, also unter den Bedingungen der Diskriminierungsfreiheit, des Wettbewerbs, der Öffentlichkeit und Transparenz, Unterstützung bei der Finanzierung von Fahrzeugen an. Folgende Unterstützungsmaßnahmen werden durch die Aufgabenträger angeboten: Restwertzusage Fahrzeuge (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit MDSB-II_3022_Restwertzusage_Fahrzeuge und MDSB-II_3024_RZF_Bürgschaftsmuster) durch den Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt; Nachnutzungszusage Werkstatt (MDSB-II_3022_Fahrzeugfinanzierung in Verbindung mit MDSB-II_3023_Nachnutzungszusage_Werskatt) durch den Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt; Zinskorrektur Fahrzeugfinanzierung (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Zinskorrektur Werkstattfinanzierung (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Weiterverwendungszusage der Fahrzeuge bei vorzeitiger Beendigung des Verkehrsvertrages (MDSB-II_3021_Fahrzeugfinanzierung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg; Abtretung von Teilabschlägen an einen Leasinggeber; Einwendungs-, Einrede- und Aufrechnungsverzicht (MDSB-II_4130_Vergütung) durch die Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt, Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig und Land Brandenburg.
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Die Verwendung von Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen in den technischen Spezifikationen: Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen wurden berücksichtigt
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist nicht ausschließlich der oben genannte Ort "Magdeburg, kreisfreie Stadt". Der Ort wurde ausgewählt, da keine andere oder weitere Auswahlmöglichkeit bestand und der ausgewählte Ort Sitz des Aufgabenträgers mit dem überwiegenden Anteil an der zu erbringenden Leistung ist. Erfüllungsorte der Leistungserbringung sind die von den zu vergebenden SPNV-Leistungen umfassten Regionen der Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg.
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Postleitzahl: 39104
Stadt: Magdeburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2031-12-14 📅
Datum des Endes: 2045-12-09 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Die Auftraggeber haben die Option, den Verkehrsvertrag einmalig um ein Jahr bis zum nächstfolgenden Fahrplanwechsel im Dezember 2046 zu verlängern (Option 4). Die Erklärung der Vertragsverlängerung ist dem Auftragnehmer mindestens 24 Monate vor Ablauf des Verkehrsvertrages gemäß Absatz (2) schriftlich mitzuteilen. Die dem Verkehrsunternehmen gemäß § 14 zustehende Vergütung wird in diesem Fall nach der diesbezüglichen Kalkulation im Angebot des Verkehrsunternehmens angepasst. Sofern Optionen beauftragt wurden (Optionen 1 bis 3), richtet sich deren Vergütung nach dem in der Kalkulation der jeweiligen Option auf das Jahr 2046 fortgeschriebenen Preis.
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Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Folgende als optional zu beauftragende Betriebsleistungen sind im gegenständlichen Vertrag vorgesehen: • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf den Linien RB 52 Magdeburg Hbf – Dessau Hbf (Option 1), • die Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie S 22 Leipzig Hbf – Delitzsch CTC (Option 2), • die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verdichtung der Linie RB 51 auf einen Stundentakt im Abschnitt Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Option 3) und • die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Fahrplanjahr 2046 (Option 4). Die Entscheidung zur Beauftragung dieser optionalen Betriebsleistungen erfolgt durch den jeweils betroffenen Aufgabenträger Land Sachsen-Anhalt für die Option 1, ZVNL für die Option 2 sowie Land Sachsen-Anhalt und Land Brandenburg für die Option 3 mit Zuschlagserteilung. Die Aufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt frühestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2031 (14.12.2031) und spätestens zum Fahrplanwechsel im Dezember 2032 (12.12.2032). Die Information zum Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der optionalen Betriebsleistungen erfolgt mit Zuschlagserteilung. Der Umfang der zu erbringenden optionalen Betriebsleistung beträgt ca. 0,7 Mio. Zugkilometer p. a für die Option 1, 0,19 Mio. Zugkilometer p. a. für die Option 2 sowie ca. 0,27 Mio. Zugkilometer p. a. für die Option 3.
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Vergabekriterien
Preis
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Bieter haben die Möglichkeit, im Rahmen der mit dem Angebot vorzulegenden Konzepte zusätzliche Mehrleistungen anzubieten. Hierfür wurde eine abschließende Aufstellung von Mehrleistungen erstellt, welche in die Bewertung einfließen. Den einzelnen Mehrleistungen sind feste Punkte zugeordnet, deren Höhe sich an der Wertigkeit der entsprechenden Mehrleistung aus Sicht der Auftraggeber bemisst. In den jeweiligen Konzepten sind zusammenfassend die jeweils angebotenen Mehrleistungen an einer bestimmten Stelle im Konzept konkret zu benennen und zu beschreiben. Nicht an dieser Stelle aufgeführte Mehrleistungen werden bei der Angebotsbewertung nicht berücksichtigt. Die einzelnen Konzepte werden bei der Bewertung folgendermaßen gewichtet: Betriebskonzept 42,9 % mit maximal 15 Bewertungspunkten, Fahrzeugkonzept 51,4 % mit maximal 18 Bewertungspunkten und Personalkonzept 5,7 % mit maximal 2 Bewertungspunkten. Insgesamt können je Angebot maximal 35 Bewertungspunkte erreicht werden. Details zur Angebotsbewertung sind den Vergabeunterlagen, konkret MDSB-II_1021_Angebotsbewertung zu entnehmen.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Die Auftraggeber führen als wettbewerbliches Verfahren nach Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1370/2007 ein offenes Verfahren nach §§ 131 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 3 GWB in Verbindung mit § 15 VgV durch. Die Auftraggeber behalten sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens oder die Vergabeunterlagen im Laufe des Verfahrens im Rahmen des Zulässigen zu ändern (fortzuschreiben), soweit dies zweckmäßig oder unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geboten ist. Sofern Bieterfragen zu wesentlichen Anpassungen der Leistungsbeschreibung und/oder Vertragsbedingungen führen, werden diese durch die Auftraggeber angepasst. Auf Basis der aktualisierten Unterlagen erhalten die Bieter die Möglichkeit, ihre Angebote abzugeben. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
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Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-12-03 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-12-03 12:15:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Eingangsfrist. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 118 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich
Eröffnungstermin: 2026-12-03 12:15:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach Ablauf der Eingangsfrist. Bieter sind bei der Öffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Haben die Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, können sie den Bieter unter Bestimmung einer Frist nach § 48 Abs. 7 VgV zur Erläuterung der von ihm eingereichten Erklärungen und Nachweise auffordern.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung
Vertraulichkeitsvereinbarung erforderlich

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Vorlage einer ordnungsgemäß ausgefüllten Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV wird als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Die Auftraggeber sind nach § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV im Fall der Verwendung der EEE verpflichtet, vor der Zuschlagserteilung den Bieter, an den sie den Auftrag vergeben wollen, aufzufordern, die geforderten Unterlagen beizubringen. Bieter, die die EEE verwenden, sind daher gehalten, eine rasche Beibringung der geforderten Unterlagen vorzubereiten. Eine EEE ist nicht erforderlich, wenn der Bieter die in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Nachweise vorlegt. Zur Vermeidung von Nachweisproblemen des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters während der Bindefrist halten die Auftraggeber die Vorlage der letztgenannten Nachweise mit dem Angebot für sinnvoll.
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Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen. (2) Unternehmensgenehmigung für Eisenbahnverkehrsdienste in der Bundesrepublik Deutschland nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AEG oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Unternehmensgenehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. (3) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG. (4) Bei Vorliegen einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen eine Erklärung über die kommunalverfassungsrechtliche Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung (MDSB-II_1052_Erklaerung_kommunalrechtliche_Beteiligung). Als Erklärung ist eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht mit rechtlicher Begründung, eine rechtliche Begründung der beteiligten Kommunen oder ein rechtliches z. B. anwaltliches Gutachten vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Hierbei werden auch die Beziehungen zum Gesellschafter bzw. den Gesellschaftern mit bestehenden und zukünftig vorgesehenen Ausstattungserklärungen bzw. Ausstattungsbescheinigungen einbezogen. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Bankerklärung nach § 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV; (2) Jahresabschlüsse, Prüfungsberichte und Bestätigungsvermerke für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Vorlage der jeweiligen Testatsversion ist ausreichend. Nicht bilanzierungspflichtige Bewerber reichen ersatzweise zu den in Satz 1 genannten Nachweisen eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist ein. Sind die in Satz 1 und 2 genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Antragsabgabe für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr noch nicht fertiggestellt, so ist für dieses Geschäftsjahr eine Erklärung nachfolgend nach Absatz (3) ausreichend. Für den Fall, dass die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ganz oder teilweise als Rumpfgeschäftsjahre durchgeführt bzw. bilanziert worden sind, erfüllt auch die Vorlage eines Jahresabschlusses, Prüfungsberichtes oder Bestätigungsvermerkes für ein Rumpfgeschäftsjahr die Anforderung „Geschäftsjahr“. Bieter haben für den Fall der Einreichung der geforderten Unterlagen für ein oder mehrere Rumpfgeschäftsjahre jeweils den Sachgrund für die Bildung des oder der betreffenden Rumpfgeschäftsjahre darzustellen. (3) Erklärungen nach § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Schienenpersonennahverkehr) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Antragsfrist, sofern die Informationen nicht bereits in den Nachweisen zuvor unter Abs. (2) enthalten sind. Sofern auf die Nachweise nach Abs. (2) verwiesen wird, sind die konkreten Seitenangaben zu benennen. (4) Darlegung der Gesellschafterverhältnisse, sofern bestehend, Ergebnisabführungsverträge oder Patronatserklärungen zum Gesellschafter des Bieters inkl. – soweit vorhanden – einer Erklärung des/der Gesellschafter/s zur zukünftigen Fortführung der ausreichenden finanziellen Ausstattung der Gesellschaft. Für den Fall, dass die Nachweise nach den Abs. (1) bis (4) nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sie sich vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern. Geforderte Mindeststandards: Bieter sind finanziell und wirtschaftlich leistungsfähig, wenn sie • Umsatzerlöse aus der Erbringung von Leistungen des Eisenbahnpersonenverkehrs mindestens in einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mindestens 30 Mio. € erzielt haben und nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. und • aus den Unterlagen gemäß Abs. (2) und der Eigenerklärung gemäß Abs. (3) hervorgeht, dass die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Sofern aus den gemäß Abs. (2) vorgelegten Unterlagen Aussagen enthalten, die dazu führen können, dass die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters als eingeschränkt anzusehen wäre, ist durch den Bieter darzustellen, weshalb die Situation des Unternehmens die begründete Prognose für ein ordnungsgemäß geführtes und gesundes Eisenbahnverkehrsunternehmen zulässt. Die Darstellung ist mit entsprechenden Nachweisen wie Patronaten oder Haftungseinlagen zu versehen.
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Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers ist als gegeben anzusehen, wenn er nach der Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der verfahrensgegenständlichen Leistungen des SPNV erforderlich sind. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen: (1) Liste der wesentlichen vom Bieter erbrachten Leistungen im schienengebundenen Verkehr mit Angaben des Leistungsumfangs, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Wegen der Besonderheiten einer Vergabe von SPNV-Leistungen und zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs berücksichtigen die Auftraggeber auch einschlägige Dienstleistungen, die mehr als drei Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). (2) Der Bieter hat, sofern dies zutrifft, anzugeben, welche Teile des Auftrags er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Geforderte Mindeststandards: Der Bieter verfügt über ausreichende technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Erbringung von Leistungen des SPNV, wenn er in den fünf zurückliegenden Jahren vor Einreichung des Angebots in mindestens einem Jahr Leistungen im SPNV im Umfang von mindestens 3,0 Mio. Zugkm erbracht hat.
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Der Bieter muss sich mit Abgabe eines Angebots verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Arbeitsentgeltbedingungen zu gewähren, die den Vorgaben eines für die Erbringung der SPNV-Leistungen sachlich anwendbaren und repräsentativen Entgelttarifvertrags entsprechen. Dies hat der Bieter unter Benennung des Tarifvertrags bzw. der Tarifverträge unter Verwendung des Formulars MDSB-II_1060_Erklaerung_landesvergaberechtliche_Anforderungen zu erklären. Hierbei ist auch das Mindestentgelt gemäß dem brandenburgischen Vergabegesetz (§ 6 BbgVergG) und die Unterlage MDSB-II_1061_BbgVergG_Liste_repraesentative_Tarifvertraege zu beachten.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Es wird darauf hingewiesen, dass der beauftragte Auftragnehmer anteilig jedem Auftraggeber eine Sicherheit nach § 18 VOL/B in Gesamthöhe von 1/4 des Entgelts entsprechend des Kap. 2 Abs. (5) der MDSB-II_4130_Vergütung – Preisstand 2025 bezogen auf Blatt1_KalkSchema_Grundnetz in MDSB-II_2001_Kalkulationsschema für die Leistungserstellung für das Leistungsvolumen gemäß MDSB-II_3011_Leistungsdaten zu leisten hat. Die Sicherheitsleistung ist anteilig bezogen auf das jeweilige Leistungsvolumen für jeden Aufgabenträger einzeln auszustellen. Konzernbürgschaften sind nicht zugelassen. Auf § 26 der BVB (MDSB-II_4000_BVB) wird ergänzend verwiesen. Die Kalkulation des Angebotspreises hat unter Berücksichtigung der Kosten für die Sicherheitsleistung zu erfolgen. Ein Muster für eine solche Bürgschaft ist als MDSB-II_1004_Muster_Bürgschaft_BVB beigefügt.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vertragsunterlagen, insbesondere aus MDSB-II_4000_BVB in Verbindung mit MDSB-II_4130_Vergütung und MDSB-II_4140_Wertsicherungsklausel.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und Darstellung etwaiger Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; Nichtvorliegen der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB und gegebenenfalls der Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, wie auch des Nichtvorliegens der EU-Russlandsanktionsvoraussetzungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 sind folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen: (1) Eigenerklärung des Bieters (MDSB-II_1040_Bewerbererklaerung) (2) Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 6 Abs. 1 WRegG ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet ist, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll. Beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) wurde ein Register zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen (Wettbewerbsregister) eingerichtet und geführt. Mit dem Wettbewerbsregister werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123,124 GWB zur Verfügung gestellt. Um den Abfrageprozess zu beschleunigen, müssen die Bieter mit Abgabe des Angebots folgende Informationen bereitstellen: - (Handels-)Register-Nummer einschließlich Register-Art (z. B. HRB) - (Handels-)Registergericht - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. (3) Nachweis nach § 48 Abs. 5 VgV in Form von Bescheinigungen der zuständigen Behörde, dass die in § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen. Werden die in Satz 1 genannten Bescheinigungen von dem Herkunftsland oder dem Niederlassungsstaat des Bieters nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB erwähnt, so können sie nach § 48 Abs. 6 VgV durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des betreffenden Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dazu bevollmächtigten Berufs- oder Handelsorganisation des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers abgibt. • Im Hinblick auf die Verpflichtung des Bieters zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB ist die Vorlage einer „Bescheinigung in Steuersachen“ vom zuständigen Finanzamt ausreichend, soweit diese die Steuerarten Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Lohnsteuer und Gewerbesteuer umfasst. Sofern der Bieter bzgl. der Gewerbesteuer bei verschiedenen Finanzämtern veranlagt ist, ist exemplarisch jene Bescheinigung des Finanzamts ausreichend, bei welcher der Bieter mit der Steuerart Körperschaftssteuer geführt wird. • Für den Nachweis, dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, genügt bei Bietern, deren Arbeitnehmer bei mehr als drei verschiedenen Sozialversicherungsträgern versichert sind, die Vorlage von Bescheinigungen der drei Versicherungsträger, bei denen die meisten Arbeitnehmer versichert sind. Weiterhin ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Unfallversicherung vorzulegen. • Für den Nachweis auf das Nichtvorliegen des Ausschlussgrundes nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist die Vorlage einer Negativbescheinigung des gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 InsO zuständigen Insolvenzgerichts ausreichend. Der Nachweis oder die ihn ersetzende Erklärung darf zum Ablauf der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (4) Gemäß Artikel 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen seit dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne dieser Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als 10 %, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Die Erklärung MDSB-II_1070_Eigenerklaerung_Sanktionen_Russland zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe ist mit dem Angebot abzugeben.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE175783014
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: https://www.nasa.de 🌏
Federführendes Mitglied
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E54432998 🌏
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 665928de-a9db-43b5-a5fa-3071e3be2a0f-01
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Hinsichtlich des Landes Brandenburg steht die Vergabe unter dem Vorbehalt, dass die erforderlichen Haushaltsmittel in der geplanten Höhe zur Verfügung stehen (allgemeiner Haushaltsvorbehalt). Die Bewerber erhalten eine gesonderte Mitteilung, sobald der allgemeine Haushaltsvorbehalt aufgehoben worden ist. Nach § 4a der BVB (MDSB-II_4000_BVB) ist der Auftragnehmer verpflichtet, auf der Grundlage von § 131 Abs. 3 GWB i. V. m. Art. 4 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007 bei einem Wechsel des Betreibers die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die beim bisherigen Betreiber für die Erbringung dieser Verkehrsleistung beschäftigt waren, zu übernehmen und ihnen die Rechte zu gewähren, auf die sie einen Anspruch hätten, wenn ein Übergang gemäß § 613 a BGB erfolgt wäre. Zu diesem Zweck sind für die Kalkulation erforderliche Daten in MDSB-II_1090_Personaldaten enthalten. Die Angebote sind in deutscher Sprache zu erstellen. Fremdsprachigen Angeboten oder Angebotsbestandteilen sind neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher beizulegen. Dafür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Das EVU ist stets verpflichtet, einen bedeutenden Teil (mehr als 70 %) der Verkehrsleistung mit Eisenbahnfahrzeugen und der Serviceleistungen in den Zügen durch Zugbegleiter einschließlich der durch sie durchgeführten Fahrausweisprüfungen selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
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Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: t:03455141536
Abteilung: 1., 2. und 3. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 345 514-1529 📞
URL: https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr /wirtschaft/vergabekammern 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 GWB Vergabenachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Es besteht insbesondere bei technischen Zugangsproblemen die Verpflichtung, einen Verstoß gegen § 11 VgV zu rügen (per Telefax oder fernmündlich). Hierbei unerheblich ist, ob aus Sicht der Bieter eine Abhilfe, mithin die Behebung der technischen Probleme, binnen der Frist zur Abgabe der Angebote überhaupt möglich erscheint. Die (unverschlüsselte) Übersendung des Angebots per E-Mail (auch nur zur Fristwahrung) zieht den Ausschluss des Angebots nach sich.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-29+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 103-374588 (2026-05-28)