Aufgabe der GD ist die Analyse der konjunkturellen Lage in Deutschland und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (kurz- und mittelfristige Prognosen). Die Analysen werden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, erstellt. Die Prognosen der GD liefern eine Orientierung für die Projektionen der Bundesregierung. In den Gutachten sind die relevanten nationalen und internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu untersuchen und darzustellen. Auf dieser Basis erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, die Prognose der kurzen Frist, die Prognose der mittleren Frist einschließlich Potenzialschätzung sowie die Prognose der relevanten fiskalischen Größen. Die Gutachten sollen eine Analyse der Wirtschaftspolitik und wirtschaftspolitische Empfehlungen enthalten. Ein Schwerpunktthema mit Bezug zu aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen soll vertiefend behandelt werden. Dieses Schwerpunktthema ist nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem AG und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaftsdiagnose im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungstermine festzulegen. Es ist eine Potenzialschätzung entsprechend dem von der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Schuldenregel angewandten Verfahren durchzuführen, welches gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Artikel 115 GG sowie EgVG) in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der in der Europäischen Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren („gemeinsame EU-Methode“) erfolgt; die Ergebnisse sind entsprechend im Gutachten darzustellen. Darüber hinaus steht es den AN frei, Alternativrechnungen mit anderen Methoden der Potenzialschätzung zusätzlich zur „gemeinsamen EU-Methode“ in den Gutachten vorzulegen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mitwirkung in der Projektgruppe Gemeinschaftsdiagnose (GD) nach § 3 Abs. 1 Vorausschätzungsverordnung (EgVV)
Referenznummer: 17104/04-26#016
Kurze Beschreibung:
Aufgabe der GD ist die Analyse der konjunkturellen Lage in Deutschland und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (kurz- und mittelfristige Prognosen). Die Analysen werden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, erstellt. Die Prognosen der GD liefern eine Orientierung für die Projektionen der Bundesregierung. In den Gutachten sind die relevanten nationalen und internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu untersuchen und darzustellen. Auf dieser Basis erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, die Prognose der kurzen Frist, die Prognose der mittleren Frist einschließlich Potenzialschätzung sowie die Prognose der relevanten fiskalischen Größen. Die Gutachten sollen eine Analyse der Wirtschaftspolitik und wirtschaftspolitische Empfehlungen enthalten. Ein Schwerpunktthema mit Bezug zu aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen soll vertiefend behandelt werden. Dieses Schwerpunktthema ist nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem AG und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaftsdiagnose im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungstermine festzulegen.
Es ist eine Potenzialschätzung entsprechend dem von der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Schuldenregel angewandten Verfahren durchzuführen, welches gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Artikel 115 GG sowie EgVG) in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der in der Europäischen Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren („gemeinsame EU-Methode“) erfolgt; die Ergebnisse sind entsprechend im Gutachten darzustellen. Darüber hinaus steht es den AN frei, Alternativrechnungen mit anderen Methoden der Potenzialschätzung zusätzlich zur „gemeinsamen EU-Methode“ in den Gutachten vorzulegen.
Aufgabe der GD ist die Analyse der konjunkturellen Lage in Deutschland und die Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren (kurz- und mittelfristige Prognosen). Die Analysen werden zweimal jährlich, jeweils im Frühjahr und im Herbst, erstellt. Die Prognosen der GD liefern eine Orientierung für die Projektionen der Bundesregierung. In den Gutachten sind die relevanten nationalen und internationalen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwicklungen zu untersuchen und darzustellen. Auf dieser Basis erfolgt die Analyse der wirtschaftlichen Lage in Deutschland, die Prognose der kurzen Frist, die Prognose der mittleren Frist einschließlich Potenzialschätzung sowie die Prognose der relevanten fiskalischen Größen. Die Gutachten sollen eine Analyse der Wirtschaftspolitik und wirtschaftspolitische Empfehlungen enthalten. Ein Schwerpunktthema mit Bezug zu aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen soll vertiefend behandelt werden. Dieses Schwerpunktthema ist nach Auftragsvergabe gemeinsam mit dem AG und den übrigen Mitgliedern der Gemeinschaftsdiagnose im Vorfeld der jeweiligen Veröffentlichungstermine festzulegen.
Es ist eine Potenzialschätzung entsprechend dem von der Bundesregierung im Rahmen der nationalen Schuldenregel angewandten Verfahren durchzuführen, welches gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insb. Artikel 115 GG sowie EgVG) in Übereinstimmung mit dem im Rahmen der in der Europäischen Haushaltsüberwachung angewandten Verfahren („gemeinsame EU-Methode“) erfolgt; die Ergebnisse sind entsprechend im Gutachten darzustellen. Darüber hinaus steht es den AN frei, Alternativrechnungen mit anderen Methoden der Potenzialschätzung zusätzlich zur „gemeinsamen EU-Methode“ in den Gutachten vorzulegen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 187 000 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: 17104/04-26#016
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin
🏙️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitative Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 25
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-08 23:59:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-09 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 4 Monate Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-09 10:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen: Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziff. 3.3.1 Verfahrensbeschreibung)
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder.
Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern getrennt vorzulegen.
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Ausreichendes Personal (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung)
Mindestens vier fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unter-AN gehören.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Ausreichendes Personal (Ziff. 3.3.2 Verfahrensbeschreibung)
Mindestens vier fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Jahren. Bei einer Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. zu welchem Unter-AN gehören.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erfahrung und Fachkunde (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung)
Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen:
- A Makroökonomische Prognosen für Deutschland,
- B Potenzialschätzung,
- C Institutionelle Rahmenbedingungen,
- D Empirische Konjunkturanalyse und -prognose.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2022 erbracht worden sein. Referenzaufträge, die bereits vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2022 umfassen. Laufende Referenzaufträge müssen mindestens seit drei Monaten (gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung) bereits Bestand haben.
Es müssen mindestens zwei einschlägige Referenzaufträge vorgelegt werden. D.h., es kann auch dieselbe Referenz zum Nachweis der unterschiedlichen Bereiche A-E eingereicht werden, sofern der Bieter Teilleistungen eindeutig einem der spezifischen Bereiche inhaltlich zuordnen kann. Eine Referenz ist einschlägig, wenn der Referenzauftrag eine oder mehrere der oben genannten Bereiche inhaltlich abdeckt. Jeder der oben genannten Bereiche (A-E) muss durch mindestens einen Referenzauftrag abgedeckt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erfahrung und Fachkunde (Ziff. 3.3.3 Verfahrensbeschreibung)
Für die Ausweisung von Unternehmensreferenzen ist zwingend der entsprechende Vordruck zu verwenden.
Durch Referenzaufträge sind Erfahrung und Fachkunde des Unternehmens/ Bieters in den Bereichen nachzuweisen:
- A Makroökonomische Prognosen für Deutschland,
- B Potenzialschätzung,
- C Institutionelle Rahmenbedingungen,
- D Empirische Konjunkturanalyse und -prognose.
Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.10.2022 erbracht worden sein. Referenzaufträge, die bereits vor dem 01.10.2022 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.12.2022 umfassen. Laufende Referenzaufträge müssen mindestens seit drei Monaten (gerechnet ab Datum der Auftragsbekanntmachung) bereits Bestand haben.
Es müssen mindestens zwei einschlägige Referenzaufträge vorgelegt werden. D.h., es kann auch dieselbe Referenz zum Nachweis der unterschiedlichen Bereiche A-E eingereicht werden, sofern der Bieter Teilleistungen eindeutig einem der spezifischen Bereiche inhaltlich zuordnen kann. Eine Referenz ist einschlägig, wenn der Referenzauftrag eine oder mehrere der oben genannten Bereiche inhaltlich abdeckt. Jeder der oben genannten Bereiche (A-E) muss durch mindestens einen Referenzauftrag abgedeckt werden. Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben.
Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde des Bieters in den genannten Bereichen zulassen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Referenzen inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.4. Verfahrensbeschreibung)
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Interessenkollisionen (Ziff. 3.3.4. Verfahrensbeschreibung)
Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt
soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.5 Verfahrensbeschreibung)
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck)
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
soweit zutreffend: Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe (Ziff. 3.2, 3.3.5 Verfahrensbeschreibung)
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
soweit zutreffend Bietergemeinschaft (Ziff. 3.2 Verfahrensbeschreibung)
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Beleg: Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck)
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziff. 3.4 Verfahrensbeschreibung)
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung)
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen (Ziff. 3.5 Verfahrensbeschreibung)
Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Ausschlussgrund:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
Betrug
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften
+ 19 weitere
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
Korruption
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
Zahlungsunfähigkeit
Beschreibung der Ausschlussgründe: § 123 f. GWB, Eigenerklärung (Vordruck)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Nationale Registrierungsnummer: Vergabekammer des Bundes
Postleitzahl: 53113
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +4902289499-0📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE (s. Ziffer I.1) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWK gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen.
Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-08+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 110-396262 (2026-06-08)