MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier

MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG

Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).

Deadline

Deadline 2026-11-20

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-10-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: MKW Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft Landkreis Aurich Verwertung von Altpapier
Referenznummer: 905-PPK
Kurze Beschreibung: Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK).
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 905-PPK
Beschreibung der Beschaffung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Verwertung - des kommunalen Anteils der Gesamtmenge des im Landkreis Aurich erfassten Altpapier - sowie die Miterfassung der Verkaufsverpackungen aus PPK, die nicht selbst durch die Systembetreiber vermarktet werden, durchzuführen. Die erfasste Gesamtmenge belief sich in den letzten zwölf Monaten (Sep. 2024 bis Aug. 2025) auf ca. 10.900 t (Gewichtstonnen). Näheres siehe Kap. 3.1.2 dieser Vergabeunterlagen. Die PPK werden durch die MKW zu einer vom AN zu benennenden Übergabestelle angeliefert. Als Übergabestelle kommen Behandlungs- oder Verwertungsanlagen (Papierfabriken) oder zugelassene Zwischenläger für PPK in Betracht.
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Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Aurich
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Aurich 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, längstens aber bis zum 31.12.2029, sofern er nicht durch den AG oder den AN mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird.
Vergabekriterien
Preis ✅
Kostenkriterium (Name): Transport
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-20 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 25 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Ort des Eröffnungstermins: Bieter sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Zusätzliche Informationen:
Der AG kann die Bieter gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Ob eine Nachforderung erfolgt, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des AG. Gemäß § 56 Abs. 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Da die bisherige Rechtsprechung zur eben genannten Regelung eine Korrektur von Unterlagen teilweise nicht zulässt, raten wir den Bietern dringend, alle eignungs- und leistungsbezogenen Angaben sorgfältig auf Übereinstimmung mit den Anforderungen der Vergabeunterlagen zu prüfen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben: BB1 Unternehmensbeschreibung Als Anlage ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen hervorgehen (z. B. Unternehmensstruktur, Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, ggf. zuständige Niederlassung).
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Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben: BB2 Registereintrag Als Anlage ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, bezufügen.
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Eignungskriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. WL1 Angaben zum Gesamtumsatz Anzugeben ist der Gesamtumsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Eignungsverleiher anzugeben. Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind allein die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. WL2 Angaben zum Umsatz mit vergeichbaren Leistungen Als vergleichbare Leistung gelten sämtliche Umsätze, die im Bereich PPK erzielt wurden: Übernahme, Logistik, Verkaufserlöse aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen. Anzugeben ist der Umsatz der Jahre 2023, 2024 und 2025 sowie der Mittelwert der drei Jahre.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen.…
… BL1 Qualitätssicherung Bieter - Bietergemeinschaft Der Bieter muss mit dem Angebot für die selbst durchgeführte Tätigkeit zum Abfallschlüssel AVV 15 01 01 oder 20 01 01 einen Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb einreichen. Dabei müssen mindestens die selbst durchgeführten operativen Haupttätigkeiten zertifiziert sein, also bspw. Befördern, Lagern, Behandeln oder Verwerten; Handeln und Makeln werden als Auffangtätigkeiten angesehen, sofern der Bieter keinerlei operative Handlungen ausführt, sondern nur verwaltet. Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
… BL 2 Qualitätssicherung Unterauftragnehmer Nachweis für die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die zutreffenden Leistungsteile/Tätigkeiten, AVV 15 01 01 oder 20 01 01. Ausländischen Unternehmen haben eine gleichwertige Qualitätssicherung als Anlage beizufügen.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Für den Bieter, jedem Mitglied von Bietergemeinschaften sowie für Unterauftragnehmer/Eignungsverleiher ist für den jeweils zutreffenden Leistungsbestandteil die Leistungsfähigkeit nachzuweisen! Sollte ein Bieter keinen Nachweis oder keine Referenz aufweisen, so sind die Angaben und Unterlagen für den Unterauftragnehmer einzureichen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.1 der Vergabeunterlagen einreichen. BL3 Referenzen Es ist mindestens eine Referenz über die Übernahme, Logistik, Verkauf von PPK aus privaten, gewerblichen oder kommunalen Quellen einzureichen, mit Angabe von Auftraggeber (Name, E-Mail, Telefon), Tätigkeit, Zeitraum und Umfang der Tätigkeit.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
Der beauftragte AN hat eine unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische und unwiderrufliche Bürgschaft eines Instituts gemäß § 18 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B in Höhe von 5 % der Gesamtauftragssumme zu stellen. Die Gesamtauftragssumme ergibt sich aus den summierten Beträgen (alle mit positiven Vorzeichen) von Pos. 1 und Pos. 2 brutto in EUR/a gemäß Preisblatt mal der Mindestvertragslaufzeit. In der Bürgschaftsurkunde muss auf die Rechte aus den §§ 770 und 771 BGB und auf das Recht der Hinterlegung ausdrücklich verzichtet werden. Die Bürgschaftsurkunde ist spätestens vier Wochen vor Leistungsbeginn vorzulegen. Für Näheres hierzu siehe §11 des Entsorgungsvertrags in den Vergabeunterlagen.
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Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AG weist auf § 63 VgV hin. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch. Im Fall der Eignungsleihe haftet auch der Eignungsverleiher gemäß § 47 Abs. 3 VgV.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: MKW - Materialkreislauf- und Kompostwirtschaft GmbH & Co. KG
Nationale Registrierungsnummer: HRA 1611
Postanschrift: Holtmeedeweg 6
Postleitzahl: 26629
Postort: Großefehn
Region: Aurich 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: hdoernath@landkreis-aurich.de 📧
Telefon: +49 494116-7000 📞
URL: http://www.mkw-grossefehn.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMWV4/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMWV4 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDJMWV4 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJMWV4# Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen, sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da die Kommunikation über die Vergabeplattform laufen soll, haben Bieter sicherzustellen, dass die auf DTVP hinterlegte E-Mail-Adresse offizielle Nachrichten empfangen kann bzw. diese weitergeleitet werden. Weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Dies gilt auch für sonstige auftretende Fragen und Probleme, insbesondere wenn die Vergabeunterlagen Fragen aufwerfen, die für die Erstellung des Angebots relevant sein können. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich Kommunikation im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht. Bindefrist: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen. Bezüglich weiterer Unterlagen für Bietergemeinschaften, Eignungsverleiher und Unterauftragnehmer sowie für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen und Angaben siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen. Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen. Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
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Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen
Nationale Registrierungsnummer: t:04131153308
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postleitzahl: 21339
Postort: Lüneburg,
Region: Lüneburg, Landkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: https://www.mw.niedersachsen.de 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-20+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 204-728009 (2026-10-20)