Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner. Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2023-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Softwarepakete und Computersysteme
Referenznummer: 2022005248
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer über die zentralisierte Verwaltung von Mobilgeräten durch einen oder mehrere Administratoren mit Hilfe von Software und Hardware.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung genannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festgelegten Bedingungen auszuführen.
Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 „Verzeichnis Auftraggeber“ genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind).
Die in der Vertragsanlage 3 genannten Auftraggeber werden Rahmenvereinbarungspartner.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden.
Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Dauer: 36 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Laufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem Bestellungsdatum durch den Auftraggeber. Der Einzelauftrag verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Ziffer 14.2 ist in diesem Zusammenhang zu beachten).
Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Laufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem Bestellungsdatum durch den Auftraggeber. Der Einzelauftrag verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Ziffer 14.2 ist in diesem Zusammenhang zu beachten).
Zusätzliche Informationen:
I. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Hinweis: Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
Angabe über Ausschlussgründe Alle Eignungskriterien, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, führen zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren. Die Erklärungen unter Ziffer I „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen. Erklärung, dass für die Unternehmen keine Ausschlussgründe vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurden. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist eine Mindestanforderung. Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB vor der Erteilung eines Zuschlags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
Angaben zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB ist eine Mindestanforderung.
Angaben zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB
Angaben zu Maßnahmen zur Selbstreinigung (sofern zutreffend)
Erklärung, dass ein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt und die erforderlichen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB vorgenommen wurden. Sofern zutreffend, sind die Maßnahmen zur Selbstreinigung eine Mindestanforderung.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Die durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen sind auf gesonderter Anlage zu erläutern (ggf. unter Beifügung entsprechender Nachweise) und diese Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag und sofern kein Teilnahmewettbewerb erfolgt mit dem Angebot vorzulegen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt werden. Die Erfüllung der oben genannten Verpflichtung ist eine Mindestanforderung.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Falls das Angebot/ der Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) vorlegen.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Oder: Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen wird dieser vorgelegt. Die Erfüllung der oben genannten Erklärung ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird auf gesondertes Verlangen zur Bestätigung der Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.
Angaben zum Wettbewerbsregister
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Erklärung, dass für mein/unser Unternehmen keine Eintragungen im Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes (Registerbehörde) vorliegen. und sofern zutreffend: Verpflichtung, die vorstehende Erklärung auch von uns beauftragten Nach-und Verleihunternehmen zu fordern und auf Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung sind mit dem Angebot zusätzlich folgende Erklärung einzureichen:
• Erklärung Tarif- und Mindestlohn
• Erklärung Antikorruption
• Erklärung Russland-Sanktion (Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Diese Erklärungen sind vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer ohne bzw. mit Eignungsleihe und von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise
Der Auftrag wird an ein fachkundiges und leistungsfähiges (geeignetes) Unternehmen (Bieter bzw. Bietergemeinschaft) vergeben.
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung angegebenen Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise)
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis
- oder einen Eintrag in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden.
Hinweise zur Eignung von Unterauftragnehmern/ Eignungsverleihern
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern im Dokument „Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ mit dem Angebot, Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen.
Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern im Dokument „Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen“ mit dem Angebot, Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers auf gesondertes Verlangen.
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben)
Der/die Unterauftragnehmer müssen ihre Eignung entsprechend den Eigenerklärungen zur Eignung inklusive Anlagen auf gesondertes Verlangen darlegen.
Wichtiger Hinweis der Vergabestelle:
Sollte die Angabe personenbezogener Daten gefordert werden, ist zu beachten, dass personenbezogene Daten (insbesondere Ansprechpartner eines Auftraggebers mit Namen und Kontaktdaten) nur dann angegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person zuvor in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Vergabestelle wirksam gemäß Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO eingewilligt hat. Die Vergabestelle behält sich vor, die wirksame Erteilung dieser Einwilligung zu prüfen. Im Übrigen wird auf Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Sollte die Angabe personenbezogener Daten gefordert werden, ist zu beachten, dass personenbezogene Daten (insbesondere Ansprechpartner eines Auftraggebers mit Namen und Kontaktdaten) nur dann angegeben werden dürfen, wenn die betroffene Person zuvor in die Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Vergabestelle wirksam gemäß Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO eingewilligt hat. Die Vergabestelle behält sich vor, die wirksame Erteilung dieser Einwilligung zu prüfen. Im Übrigen wird auf Ziffer 13 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Eintragung in das Berufs-/Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Erklärung über einen Eintrag in einem Berufs-/Handelsregister mit Angabe der Registernummer und des Amtsgerichts.
oder: Eine Pflicht zu Eintragung im Berufs-/Handelsregister besteht nicht, es kann aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachgewiesen werden.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird zur Bestätigung eine Erklärung auf gesondertes Verlangen vorgelegt:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Kalendertage seit dem Ausstellungsdatum erstellt
Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz, einschließlich eines bestimmten Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto als Mindestanforderung bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Lieferung und Pflege einer MDM-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto als Mindestanforderung bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Lieferung und Pflege einer MDM-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen („kumulierter Wert“) mindestens 800.000 Euro netto betragen haben.
Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung.
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer deutlichen negativen Umsatzentwicklung behält sich die Vergabestelle eine gesonderte Überprüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls der Teilnahmeantrag/ das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Betätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen auf gesondertes Verlangen vorgelegt.
Hinweis:
Die Erklärung zum Nettojahresgesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen
Mindeststandards:
Die Erfüllung der Vorgaben zum Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags ist eine Mindestanforderung.
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto als Mindestanforderung bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Lieferung und Pflege einer MDM-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Gefordert ist die Angabe des Jahresgesamtumsatzes netto in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie die Angabe des Jahresumsatzes netto als Mindestanforderung bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zu dem mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar erbrachten Leistungen im Bereich Lieferung und Pflege einer MDM-Lösung („in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags“)
Mindestanforderung an den Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Der kumulierte Nettojahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren zusammen („kumulierter Wert“) mindestens 800.000 Euro netto betragen haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
Mit der Abgabe eines Angebots wird erklärt, dass in den letzten drei Geschäftsjahren Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung (in Art und Umfang) vergleichbar sind.
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Als vergleichbar wird anerkannt:
- Die erfolgreiche Lieferung und Pflege der angebotenen MDM-Lösung bei Referenzgebern im Gültigkeits-/Anwendungsbereich der DSGVO.
- Mindestens ein Referenzgeber entstammt dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
• Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
• Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ folgende Angaben zu machen:
• Name des Referenzgebers mit Adresse
• Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer
• Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
• Angabe, ob Referenzgeber dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur entstammt
• Zeitraum der erbrachten Leistungen
• Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
• Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
• Kurzbeschreibung des Projekts
• Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Falls der Teilnahmeantrag/das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim jeweiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
Angaben/Nachweise zur Qualitätssicherung
Erklärung, dass mein/unser Unternehmen gem. DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) zertifiziert ist.
Ebenso verfügen alle in die tatsächliche Auftragsbearbeitung einbezogenen Unternehmen (d.h. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und sämtliche Nachunternehmer) über diese aktuelle Zertifizierung.
Ein entsprechender Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist dem Angebot beigefügt.
Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist eine Mindestanforderung . Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist (Vollzeitäquivalent).
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise einreichen.
Hinweis:
Die Erklärung zu den Beschäftigtenzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ist vom Bieter und sofern zutreffend vom Nachunternehmer mit Eignungsleihe und von der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot einzureichen.
BAS – Zertifizierung
Bestätigung, dass mindestens einer der wesentlichen an der Beschaffung oder Umsetzung beteiligten Mitarbeiter nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV) spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns zertifiziert ist.
Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung .
Der entsprechende Nachweis ist unverzüglich ohne gesondertes Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Angaben/Nachweise Datenschutz
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
• Erklärung zum Datenschutz.
• Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung .
Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
Es ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen oder Nachweise auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und die Bewerbung/ das Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden
Mindeststandards:
Mindestanforderungen:
• Es müssen mindestens drei nach Art und Umfang vergleichbare Referenzen eingereicht werden.
• Als vergleichbar wird anerkannt:
- Die erfolgreiche Lieferung und Pflege der angebotenen MDM-Lösung bei Referenzgebern im Gültigkeits-/Anwendungsbereich der DSGVO.
- Mindestens ein Referenzgeber entstammt dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur.
• Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
• Als in den letzten drei Jahren erbracht gelten Leistungen, die in diesem Zeitraum beendet, durchgeführt oder begonnen wurden. Sofern innerhalb der letzten drei Jahre mit der Leistung begonnen wurde, muss zumindest die Hälfte der Leistungen zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Erklärung erbracht worden sein.
Für jede wertungsfähige Referenz sind in der Anlage 2.2 „Erklärung Referenzen“ folgende Angaben zu machen:
• Name des Referenzgebers mit Adresse
• Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Telefonnummer
• Art des Referenzgebers: öffentlicher oder privater Auftraggeber
• Angabe, ob Referenzgeber dem klinischen Umfeld oder einem Unternehmen der kritischen Infrastruktur entstammt
• Zeitraum der erbrachten Leistungen
• Auftragswert des Referenzauftrags in EUR netto
• Beteiligungsform des Bieters am Referenzprojekt
• Kurzbeschreibung des Projekts
• Darstellung der Vergleichbarkeit zum Projekt der Vergabestelle
Die Vorlage von drei Unternehmensreferenzen, die die oben genannten Anforderungen erfüllen, ist eine Mindestanforderung.
Der Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ist eine Mindestanforderung . Die Vorlage einer Kopie ist ausreichend.
Die Erfüllung der oben genannten Anforderung ist eine Mindestanforderung .
Der entsprechende Nachweis ist unverzüglich ohne gesondertes Verlangen bei der Vergabestelle vorzulegen.
Angaben/Nachweise Datenschutz
Ich/ Wir bestätige(n) hiermit, die Inhalte der nachfolgenden Datenschutzdokumentente im Auftragsfall anzuerkennen und willige(n) ein, dass die Datenschutzdokumente im Auftragsfall Vertragsbestandteil werden:
• Erklärung zum Datenschutz.
• Vereinbarung Auftragsverarbeitung.
Die Anerkennung der vorgenannten Vereinbarungen ist eine Mindestanforderung .
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
zusätzlich zu II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen
Beschaffungssystems
- Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. Abruf aus einem Einzelauftrag. Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung ist für beide Parteien in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2027. Sollte keine Kündigung bis zum 30. Juni 2027 erfolgt sein, endet die Rahmenvereinbarung automatisch zu diesem Datum ohne das eine Kündigung erforderlich ist.
- Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. Abruf aus einem Einzelauftrag. Die ordentliche Kündigung dieser Rahmenvereinbarung ist für beide Parteien in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Sofern die Rahmenvereinbarung nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, maximal jedoch bis zum 30. Juni 2027. Sollte keine Kündigung bis zum 30. Juni 2027 erfolgt sein, endet die Rahmenvereinbarung automatisch zu diesem Datum ohne das eine Kündigung erforderlich ist.
- Mit dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung enden auch alle Einzelaufträge automatisch ohne das es einer gesonderten Kündigung durch den jeweiligen Auftraggeber bedarf.
- Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Laufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem Bestellungsdatum durch den Auftraggeber. Der Einzelauftrag verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Ziffer 14.2 ist in diesem Zusammenhang zu beachten).
- Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Laufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem Bestellungsdatum durch den Auftraggeber. Der Einzelauftrag verlängert sich automatisch um weitere drei (3) Kalendermonate, sofern er nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird (Ziffer 14.2 ist in diesem Zusammenhang zu beachten).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719📞
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Weitere Angaben Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2023/S 084-253292 (2023-04-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 462 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge