Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ist ein akustisches Messsystem zur Erfassung von militärischem Fluglärm, zum Einsatz als Lärm - Monitoringsystem auf Bundeswehr Flugplätzen und zur Ermittlung von Flugzeugklassendaten für militärische Flugzeugtypen. Die Anlage besteht aus 16 mobilen Messstellen, die ihre gemessenen Daten per Funk über eine Entfernung bis 3000 m zu einem zentralen Punkt übertragen. Dort werden alle relevanten Werte parallel gesammelt, gespeichert und weiterverarbeitet. Alle Messstellen werden zentral konfiguriert und gestartet.
Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ersetzt die vorhandene Anlage mit gleichem Aufgabenspektrum und mit gleicher Bezeichnung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-15.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Lärmüberwachungsanlage
X/K2AK/KA137/KD915
Produkte/Dienstleistungen: Luftverkehrskontrollvorrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ist ein akustisches Messsystem zur Erfassung von militärischem Fluglärm, zum Einsatz als Lärm - Monitoringsystem auf...”
Kurze Beschreibung
Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ist ein akustisches Messsystem zur Erfassung von militärischem Fluglärm, zum Einsatz als Lärm - Monitoringsystem auf Bundeswehr Flugplätzen und zur Ermittlung von Flugzeugklassendaten für militärische Flugzeugtypen. Die Anlage besteht aus 16 mobilen Messstellen, die ihre gemessenen Daten per Funk über eine Entfernung bis 3000 m zu einem zentralen Punkt übertragen. Dort werden alle relevanten Werte parallel gesammelt, gespeichert und weiterverarbeitet. Alle Messstellen werden zentral konfiguriert und gestartet.
Die Mobile Lärmüberwachungsanlage ersetzt die vorhandene Anlage mit gleichem Aufgabenspektrum und mit gleicher Bezeichnung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Lärmbelästigungen📦
Ort der Leistung: Emsland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von einer Einheit (unit) mobile Lärmüberwachungsanlage mit den dazugehörenden Dokumenten und der Software, sowie der Dienstleistung (Einweisung der Nutzer)”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von einer Einheit (unit) mobile Lärmüberwachungsanlage mit den dazugehörenden Dokumenten und der Software, sowie der Dienstleistung (Einweisung der Nutzer)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Aktueller Auszug aus dem Handeslregister nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote Ziffer IV.2.2) der Bekanntmachung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Aktuelle Bankerklärung mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung und zur Kreditbeurteilung” Bedingungen für die Teilnahme
Nachweis einer Berufs- oder einer Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mindestens zwei Referenzen über frühere vergleichgare oder umfangreichere ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-02
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-02
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstrasse 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2023/S 158-501051 (2023-08-15)