Auftragsbekanntmachung (2023-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden
Referenznummer: 2023-L-024
Kurze Beschreibung:
“Mobile Sammlung gefährlicher Haushaltsabfälle (Problemmüll) im Landkreis Berchtesgadener Land, 2024-2028” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berchtesgadener Land🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2023-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-14 📅
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 155-495133
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
“§ 55 Abs. 2 VgV; Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2023/S 155-495133 (2023-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-12-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobile Sammlung gefährlicher Haushaltsabfälle Problemmüll im Landkreis Berchtesgadener Land, 2024-2028
Produkte/Dienstleistungen: Entsorgung von Giftmüll, außer Atommüll und verseuchten Böden📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Mobile Sammlung gefährlicher Haushaltsabfälle (Problemmüll) im Landkreis Berchtesgadener Land, 2024-2028”
Ort der Leistung: Berchtesgadener Land🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2024-01-01 📅
Datum des Endes: 2027-03-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten...”
Beschreibung der Optionen
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht der Auftraggeber oder Auftragnehmer den Vertrag mit einer Frist von 12 Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen. Der Vertrag endet spätestens zum 31.03.2028, ohne dass es hierzu einer gesonderten Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 2023-L-024
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-10-30 📅
Titel: Mobile Sammlung gefährlicher Haushaltsabfälle Problemmüll im Landkreis Berchtesgadener Land, 2024-2028
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landkreis Berchtesgadener Land
Nationale Registrierungsnummer: 09-9011727-63
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Postleitzahl: 83435
Postort: Bad Reichenhall
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-bgl.de📧
Telefon: 0049 8651 773-0📞
URL: https://www.lra-bgl.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Postleitzahl: 80543
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landkreis Berchtesgadener Land
Nationale Registrierungsnummer: 09-9011727-63
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Postleitzahl: 83435
Postort: Bad Reichenhall
Region: Berchtesgadener Land🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lra-bgl.de📧
Telefon: 0049 8651 773-0📞
URL: https://www.lra-bgl.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 240-755965 (2023-12-12)