Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb von Notebooks sowie optionales Zubehör als Ergänzungen der bereits beim Auftraggeber in weiten Teilen der Dienststellen vorhandenen Geräte, um das mobile Arbeiten im Rahmen des sog. Desksharings beim LVR weiter flächendeckend auszurollen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-05.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mobiles Arbeiten
Z013-2023-0008
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb von Notebooks sowie optionales Zubehör als Ergänzungen der bereits beim Auftraggeber in...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieser Ausschreibung beabsichtigt LVR-InfoKom den Erwerb von Notebooks sowie optionales Zubehör als Ergänzungen der bereits beim Auftraggeber in weiten Teilen der Dienststellen vorhandenen Geräte, um das mobile Arbeiten im Rahmen des sog. Desksharings beim LVR weiter flächendeckend auszurollen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Ort der Leistung: Nordrhein-Westfalen🏙️
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LVR-InfoKom, Hermann-Pünder-Straße 1, 50679 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Notebooks (Minimalmenge 1300 Stk. Maximalmnge 2200 Stk.) sowie optionalem Zubehör für LVR-InfoKom...”
Beschreibung der Beschaffung
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Notebooks (Minimalmenge 1300 Stk. Maximalmnge 2200 Stk.) sowie optionalem Zubehör für LVR-InfoKom sowie alle Dienststellen des LVR
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-06-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach § 44 Abs. 1 S. 1 VgV, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in das Unternehmen ansässig ist, entweder über Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf anderes Weise, nicht älter als 12 Monate.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem jährlichen Mindestumsatz von durchschnittlich mindestens 2.500.000,00 Euro bezogen auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens mit einem jährlichen Mindestumsatz von durchschnittlich mindestens 2.500.000,00 Euro bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens. Der Auftraggeber stellt hierfür einen Vordruck zur Verfügung, der zu verwenden ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens drei Referenzen in Form einer Liste aus den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV sind durch die Bieter mindestens drei Referenzen in Form einer Liste aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Projekte mit einer Größenordnung von mindestens 2.000.000,00€ durchgeführt wurden
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-05-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-05-08
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 070-206612 (2023-04-05)