Möblierung Neubau 2. Bauabschnitt

Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zentrale Vergabestelle

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Mittelfranken erhält ein neues Gebäude, dessen zweiter Bauabschnitt derzeit an der Roonstraße 22, 90429 Nürnberg, errichtet und voraussichtlich im Herbst 2023 bezugsfertig sein wird. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Ausstattung von 153 Büroarbeitsplätzen und 4 Besprechungsräumen, aufgeteilt in zwei Lose, im Rahmen des 2. Bauabschnitts. Die Lieferung des Mobiliars soll voraussichtlich ab 01.11.2023 erfolgen, gegebenenfalls später. Der Vertrag gilt vom 01.11.2023 bis 31.12.2024.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-07.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-06-07 Auftragsbekanntmachung
2023-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-06-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: 2023000269
Kurze Beschreibung:
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) Region Mittelfranken erhält ein neues Gebäude, dessen zweiter Bauabschnitt derzeit an der Roonstraße 22, 90429 Nürnberg, errichtet und voraussichtlich im Herbst 2023 bezugsfertig sein wird. Gegenstand dieser Ausschreibung ist daher die Ausstattung von 153 Büroarbeitsplätzen und 4 Besprechungsräumen, aufgeteilt in zwei Lose, im Rahmen des 2. Bauabschnitts. Die Lieferung des Mobiliars soll voraussichtlich ab 01.11.2023 erfolgen, gegebenenfalls später. Der Vertrag gilt vom 01.11.2023 bis 31.12.2024.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrum Bayern Familie und Soziales - Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bärenschanzstr. 8a
Postleitzahl: 90429
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@zbfs.bayern.de 📧
Telefon: +49 9119280 📞
URL der Dokumente: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b72cc7c8-4337-432e-99fb-a12c902a915c 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b72cc7c8-4337-432e-99fb-a12c902a915c 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-07 📅
Einreichungsfrist: 2023-07-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-12 📅
Datum des Beginns: 2023-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 111-347436
ABl. S-Ausgabe: 111

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Büroarbeitsplatzausstattung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Möblierung von 153 Arbeitsplätzen in Einer-/ Doppelbüros und Mehrfachbüros mit Möbeln des Herstellers „Vario“ (1) und Beimöbel (2) sowie optional ergänzende Möblierung von Arbeitsplätzen (3)
Beschreibung der Optionen: Ggf. kann es zu einer optional ergänzenden Möblierung kommen.
Bezeichnung des Loses: Besprechungsraumausstattung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Möblierung von 4 Besprechungsräumen (1) und deren optionale ergänzende Möblierung (2)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
• Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
• Eigenerklärung russische Unternehmen
• Erklärung Gewerbezentralregister/Wettbewerbsregister (Abfrage Unternehmensdaten für die Anforderung der Auskunft aus dem GZR/WebReg)
• Erklärung bzgl. der statistischen Angaben zur KMU-Eigenschaft
• Erklärung zum Datenschutz
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Erklärung zum Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
• Erklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung zu Sach-, Personen- und Vermögensschäden
• Erklärung zur finanziellen Situation
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Erklärung zu den Referenzen der letzten drei Geschäftsjahre
• Eigenerklärung für Unterauftragnehmer

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-07-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Kutsche, Angela
Adresse des Käuferprofils: http://www.zbfs.bayern.de/behoerde/vergabe/ 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/b72cc7c8-4337-432e-99fb-a12c902a915c 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Vorschriften der §§ 155ff. GWB. Insbesondere gilt § 160 GWB mit folgendem Wortlaut:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 111-347436 (2023-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 144-456837
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 111-347436
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Es sind in der hier gegenständlichen Ausschreibung bis zum Ende der Angebotsfrist (12.07.2023) nur zwei Angebote (Nr. 1 und 2) eingegangen. Diese waren aber aus formellen Gründen gem. § 57 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 - 4 der Vergabeverordnung (VgV) bzw. mangelnder Eignung gem. § 57 Abs. 1 S. 1 HS 1 VgV vom weiteren Verfahren auszuschließen. Es sind daher im Ergebnis keine Angebote eingegangen, die den Bedingungen entsprechen. Das Verfahren wurde deshalb gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
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Quelle: OJS 2023/S 144-456837 (2023-07-25)