Die bayerische Staatskanzlei beabsichtigt Anfang Dezember 2023 die aktuellen Bürostehleuchten zu ersetzen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design ansprechenden, neuen Stehleuchte ein angenehmes, ermüdungsarmes Arbeiten am Büroarbeitsplatz zu ermöglichen. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 300 Stehleuchten.
Die Bewertung der Stehleuchte wird dabei anhand eines Musterstücks vorgenommen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Moderne Bürostehleuchten
2023BM000019
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Die bayerische Staatskanzlei beabsichtigt Anfang Dezember 2023 die aktuellen Bürostehleuchten zu ersetzen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit...”
Kurze Beschreibung
Die bayerische Staatskanzlei beabsichtigt Anfang Dezember 2023 die aktuellen Bürostehleuchten zu ersetzen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design ansprechenden, neuen Stehleuchte ein angenehmes, ermüdungsarmes Arbeiten am Büroarbeitsplatz zu ermöglichen. Das Auftragsvolumen umfasst ca. 300 Stehleuchten.
Die Bewertung der Stehleuchte wird dabei anhand eines Musterstücks vorgenommen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die bayerische Staatskanzlei möchte die Stehleuchten (Bestand) ersetzen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design...”
Beschreibung der Beschaffung
Die bayerische Staatskanzlei möchte die Stehleuchten (Bestand) ersetzen und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer modernen, vom Design ansprechenden, Stehleuchte ein angenehmes, ermüdungsarmes Arbeiten am Büroarbeitsplatz ermöglichen. Das Auftragsvolumen umfasst dabei ca. 300 Stehleuchten. Einige Büroräume in der bayerischen Staatskanzlei verfügen über keine Deckenbeleuchtung. Hier soll die Stehleuchte über eine schaltbare Steckdose in einem Bodentank betrieben werden.
Die Stehleuchte soll geeignet sein, die Schreibtische in den Büros gleichmäßig und normkonform auszuleuchten und einen Beitrag zur Ausleuchtung des Raumes zu leisten.
Das zentrale Bedienelement soll selbsterklärend und gut zugänglich im mittleren Bereich des Standrohrs angeordnet sein. Dadurch soll eine unkomplizierte Bedienung der Leuchte am Arbeitsplatz ermöglicht werden. Der Direkt- sowie der Indirektanteil soll durch die Nutzer getrennt voneinander geschaltet und gedimmt werden können.
Die Stehleuchte soll zudem über die Betriebsarten "geschalteter Betrieb" und "automatischer Betrieb" verfügen.
Bei dem geschalteten Betrieb wird die Stehleuchte über einen Lichtschalter, bei automatischen Betrieb über eine Präsenzsensor ein- und ausgeschalten.
Teil der Angebotsunterlagen ist die kostenlose Bereitstellung eines Musterstücks für Zwecke der Bewertung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss Insolvenzverfahren/Liquidation, Eigenerklärungen zur Einhaltung umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (eVergabe)
- Erklärung zur Struktur Bieter (eVergabe)
- Erklärung zur Auskunft aus dem Wettbewerbs-/Gewerbezentralregister (eVergabe)
- Einverständniserklärung zur polizeilichen Sicherheitsüberprüfung (eVergabe)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“- Eigenerklärung zum Vollzug der Russland-Sanktionen (eVergabe) gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-26
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-26
23:59 📅
“Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch...”
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach §21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zu Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 163-515153 (2023-08-21)