Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: moderne Messeinrichtungen 2024 bis 2025
Produkte/Dienstleistungen: Zähler📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von jährlich 13.000 Stück modernen Messeinrichtungen EDL in den Kalenderjahren 2024 bis 2025 (Gesamtmenge 26.000 Stück).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stromzähler📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Messgeräte📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizitätszähler📦
Ort der Leistung: Hamm, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH,
Langewanneweg 89/93,
59063 Hamm
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von jährlich 13.000 Stück modernen Messeinrichtungen EDL in den Kalenderjahren 2024 bis 2025.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2023-07-10 📅
Datum des Endes: 2025-01-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden;
2) Eigenerklärung, dass gegen das Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Mir/uns ist bewusst, dass die Anforderung eines entsprechenden Nachweises dem Auftraggeber vorbehalten bleibt;
3) Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber im Vergabeverfahren in Frage stellt, insb. dass keine rechtskräftige Verurteilung wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 SektVO genannten Vorschriften bei Personen vorliegt, deren Verhalten sich das Unternehmen zurechnen lassen muss;
Bietergemeinschaften müssen die geforderten Erklärungen und Nachweise von allen Mitgliedern einzeln vorlegen.
Sämtliche Erklärung dürfen nicht älter als ein Jahr sein, bei ausländischen Bietern ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“4) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
4) Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren oder, falls das Unternehmen erst seit Kürzerem besteht, in allen bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die kumulierten Werte aller Mitglieder berücksichtigt;
5) Bonitätsnachweis einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform) oder einen gleichwertigen Nachweises(maximal 6 Monate alt);
Bietergemeinschaften müssen den geforderten Bonitätsnachweis von allen Mitgliedern einzeln vorlegen. Für den Umsatznachweis reicht die Erklärung eines Mitglieds der Bietergemeinschaft aus.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-22
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-06-22
11:15 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Es wird ein offenes Verfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Angebote sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt I.3 genannten...”
Es wird ein offenes Verfahren nach SektVO durchgeführt.
Die Angebote sind unter eindeutiger Erkennbarkeit des Absenders unter dem in Abschnitt I.3 genannten Link in dem hierfür vorgesehenen Bereich elektronisch einzureichen. Für die Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der Kontaktstelle an. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
Mit dem Angebot sind alle Angaben in der geforderten Form und vollständig einzureichen (siehe Punkte III.1.1 und III.1.2). Fehlende oder unvollständige Angaben können zum sofortigen Ausschluss des Bewerbers/der Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, fehlende Unterlagen/Angaben innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nachzufordern. Ein Anspruch auf die Nachforderung bzw. Berücksichtigung fehlender oder unvollständiger Angaben ist hieraus nicht abzuleiten.
Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS über den Link https://www.subreport.de/E56455548 gestellt werden. Antworten auf Rückfragen werden für alle Interessenten ausschließlich über die Bieterkommunikation im Portal subreport-ELVIS beantwortet. Nur dort registrierte Interessenten werden hierüber unaufgefordert informiert; eine entsprechende Registrierung wird deshalb dringend empfohlen. Alle übrigen Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig den vorstehenden Link aufzurufen, um dort eventuelle Antworten auf Rückfragen abzurufen.
Bei Fragen zur Bedienung der Vergabeplattform wenden Sie sich gerne telefonisch an Herrn Stefan Ehl, Tel.:0221/9 85 78-0 oder per E-Mail via stefan.ehl@subreport.de .
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
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Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2023/S 097-304663 (2023-05-17)