Auftragsbekanntmachung (2026-04-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau
Referenznummer: 2026 EU SVZ 05
Kurze Beschreibung:
“Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Gleis-, Haltestellen-, Fahrleitungs-, Straßen-, Kabel-, Kanal- und Rohrleitungsbau”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Gleisbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist das Teilprojekt zur Modernisierung des Bahnhofsvorplatzes in Zwickau, welches als vorgezogene Maßnahme...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen ist das Teilprojekt zur Modernisierung des Bahnhofsvorplatzes in Zwickau, welches als vorgezogene Maßnahme innerhalb der Komplexmaßnahme „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Innenstadttangente und Querspange Straßenbahn“ realisiert wird. Ziel ist die schnellstmögliche Herstellung einer zukunftsfähigen Verkehrsanlage, die nach jahrzehntelangem Stillstand den aktuellen Nutzerbedürfnissen entspricht. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt dabei auf der deutlichen Aufwertung des ÖPNV durch den Bau barrierefreier Haltestellen und die technische Vorbereitung auf den Einsatz moderner Niederflur-Straßenbahnen. Die bauliche Umsetzung erfolgt primär auf städtischen Flurstücken unter Berücksichtigung aller bestehenden Grundstückszufahrten. Um die Nutzbarkeit des Vorplatzes vor Abschluss des langwierigen Gesamtprojekts zu garantieren, umfasst die Leistung auch die Errichtung notwendiger Vollprovisorien in den Übergangsbereichen zum Bestand. Der hieraus resultierende spätere Rückbau dieser Abschnitte wird zugunsten eines signifikanten Zeitgewinns für die öffentliche Nutzung bewusst in die Planung einbezogen. Ergänzend wird eine im Eigentum der Deutschen Bahn befindliche Teilfläche von ca. 600 m² unmittelbar vor dem Empfangsgebäude in die Gestaltung integriert, um ein städtebaulich einheitliches Erscheinungsbild des gesamten Bahnhofsumfeldes zu gewährleisten. Die Leistungen beinhalten im Wesentlichen: ca. 12.200 m² Aufbrucharbeiten, ca. 9.300 m² Straßenbau einschl. Borde, Gehweganpassung und Entwässerung und öffentliche Beleuchtung, ca. 600 m Gleisbau mit verschiedenen Oberbauformen sowie 2 beigestellten Weichen, ca. 650 m² Haltestellenbau mit Beleuchtung, ca. 650 m Technische Ausrüstung/Bahnstrom (Kabelziehschächte mit Verrohrung, Erdung, Gleisanschlüsse, Weichensteuerung), ca. 1.800 m Neubau und Regulierung der Fahrleitungsanlage, ca. 380 m Kanalbau, ca 180 m Leitungstiefbau Fernwärme, ca. 400 m Leitungstiefbau Stromversorgung, ca. 250 m Leitungsbau Trinkwasser, und 2 Lichtsignalanlagen, davon 1 mit Bahnübergangssicherungsanlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-07 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): digitale Öffnung über die Vergabeplattform über die Vergabeplattform www.evergabe.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“kein Bieter zugelassen”
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 47
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V....”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
1. Kanal: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben zu machen:
1. Kanal: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, Beurteilungsgruppe AK2, sind zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen oder ersatzweise Vorlage einer Verpflichtung zur Bereitschaft einer Fremdüberwachung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle im Auftragsfall, in Anlehnung an die RAL Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK2 und mind. 3 Referenzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die der AK2 entsprechen.
2. Trinkwasser: Zertifizierung gemäß DVGW Arbeitsblatt GW 301 W3
3. Gleisbau: Nachweis Zertifizierung nach VDV 609 für die Schweißprozesse SRZ bzw. SRE, Schweißfachaufsicht als Schweißfachingenieur mit der Zusatzqualifikation Fachkraft Schienentechnik (FaSt) nach RIL826 o. glw.
4. Nachweis Qualifikation Verantwortlicher für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen nach Merkblatt MVAS
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung
über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung
über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer) Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer) Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB/B” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB). Der Auftragnehmer...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Ausführungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB). Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) und des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Zudem sind die geltenden tarifvertraglichen Regelungen für das Baugewerbe einzuhalten.
“1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind...”
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens neun Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. 3. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Dies schließt die kostenfreie Erstellung der Angebote ein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: 000000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 341 9773800📞
Fax: +49 341 9771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in derBekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 066-231249 (2026-04-02)
Auftragsbekanntmachung (2026-04-24) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-13 14:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-13 14:00:00 📅
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 41
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt bezüglich der Komplexität einzelner Spezialgewerke und der damit verbundenen Bearbeitungszeit für Nachunternehmer wird...”
Aufgrund von Hinweisen aus dem Markt bezüglich der Komplexität einzelner Spezialgewerke und der damit verbundenen Bearbeitungszeit für Nachunternehmer wird die Angebotsfrist verlängert. Damit soll ein fairer Wettbewerb und eine sorgfältige Kalkulation ermöglicht werden. Die neue Angebotsfrist endet am 13.05.2026 um 14:00 Uhr.
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Quelle: OJS 2026/S 081-286520 (2026-04-24)