Auftragsbekanntmachung (2026-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Lieferung von Schienen und Weichen
Reference number: 2026 EU SVZ 03
Kurze Beschreibung:
“Modernisierung Bahnhofsvorplatz (GVFG 09): Lieferung von Schienen und Weichen”
Art des Vertrags: supplies
Produkte/Dienstleistungen: Straßenbahnschienen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei...”
Beschreibung der Beschaffung
Der öffentliche Personennahverkehr der Stadt Zwickau wird von der Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ GmbH) realisiert und erfolgt mit zwei Straßenbahn- und dreizehn Omnibuslinien. Im Rahmen der Komplexmaßnahme "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz, Innenstadttangente und Querspange Straßenbahn" in Zwickau (GVFG 09) - Teilprojekt Bahnhofsvorplatz beabsichtigt die SVZ GmbH die Beschaffung von Schienen und Weichen. Zum Lieferumfang gehört die Lieferung von Gleisbaumaterial frei Baustelle für Straßenbahngleisanlage 1000 mm Spurweite bestehend aus:
- 2 St. werksneuen Weichen inkl. Unterschwellung, Schienenkammerelementen vormontiert sowie Stellvorrichtungen und Erdkästen entsprechend LV,
- ca. 895 m Rillenschienen 60 R2 (gerade und gebogen),
- ca. 226 m Vignolschienen 49E1 (gerade und gebogen),
- 2 St. Spurrillenschienen für 49, passend zur 49E1 und
- 10 St. Übergangsschienen 49E1 / 60 R2.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Weichen📦
Ort der Leistung: Zwickau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2027-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-11-20 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-05 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-05 10:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 38
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben eine gemeinsame rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, über alle Mitglieder und deren bevollmächtigten Vertreter, über die rechtsverbindliche Vertretung der Bevollmächtigten gegenüber dem Auftraggeber und über die Haftung aller Mitglieder als Gesamtschuldner bei Angebotsabgabe zu stellen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer). Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Auftragssumme (ink. Umsatzsteuer). Mängelanspruchsbürgschaft in Höhe von 3 % der Bruttoabrechnungssumme der Schlusszahlung .
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der VOL/B sowie der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers. Im Falle von Widersprüchen gehen die...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Zahlungen erfolgen auf der Grundlage der VOL/B sowie der Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) des Auftraggebers. Im Falle von Widersprüchen gehen die Regelungen der BVB den Bestimmungen der VOL/B vor.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“siehe Auftragsunterlagen”
“1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind...”
1. Der Auftraggeber verwendet zur Durchführung dieses Vergabeverfahrens die Vergabeplattform eVergabe.de. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation
etc.). Der Auftraggeber empfiehlt eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Interessenten für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen und Antworten auf Bieterfragen). Die Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt. 2. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens neun Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen; Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. 3. Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen. Dies schließt die kostenfreie Erstellung der Angebote ein.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Referat 38
Nationale Registrierungsnummer: 0000
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +493419773800📞
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 063-221482 (2026-03-30)