Modernisierung der Kläranlage - Nachklärbeckenräumer NKB 2

Stadtverwaltung Herbolzheim

Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim.
Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Kläranlagengelände.
Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt:
· Austausch der Schneckenpumpen
· Austausch Sandfangräumer
· Neubau 2. Biologie
· Neubau 2. Nachklärbecken
· Neubau Rücklaufschlammpumpwerk
· Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Nachklärbecken
· Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Biologie
· Umbau der bestehenden Belebungsbecken
· Austausch Belüftungssystem
· Umbau DN-Becken zu Verteilbauwerk
· Erneuerung Auslaufmessung
· Erneuerung Gebläsestation
· Fällmittel Lagertank und Dosierstation
· Austausch bestehende Fällmitteldosierstation
· Maschinentechnische Neuausrüstung Betriebswasseranlage
· Erneuerung der Schaltanlage
· Abbrucharbeiten
· erdverlegter Rohrleitungsbau
· Demontagen
· Provisorien
In nachfolgender Leistungsbeschreibung/in dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen:
· Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden.
Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-08-11 Auftragsbekanntmachung
2023-11-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kläranlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Kläranlagengelände. Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt: · Austausch der Schneckenpumpen · Austausch Sandfangräumer · Neubau 2. Biologie · Neubau 2. Nachklärbecken · Neubau Rücklaufschlammpumpwerk · Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Nachklärbecken · Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Biologie · Umbau der bestehenden Belebungsbecken · Austausch Belüftungssystem · Umbau DN-Becken zu Verteilbauwerk · Erneuerung Auslaufmessung · Erneuerung Gebläsestation · Fällmittel Lagertank und Dosierstation · Austausch bestehende Fällmitteldosierstation · Maschinentechnische Neuausrüstung Betriebswasseranlage · Erneuerung der Schaltanlage · Abbrucharbeiten · erdverlegter Rohrleitungsbau · Demontagen · Provisorien In nachfolgender Leistungsbeschreibung/in dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen: · Nachklärbeckenräumer NKB 2 Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kläranlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Kläranlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Emmendingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Herbolzheim
Postanschrift: Hauptstr. 26
Postleitzahl: 79336
Postort: Herbolzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-herbolzheim.de 🌏
E-Mail: j.rauer@stadt-herbolzheim.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E96145247 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E96145247 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-09-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-16 📅
Datum des Beginns: 2023-11-09 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 156-498710
ABl. S-Ausgabe: 156

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim.
Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Kläranlagengelände.
Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt:
· Austausch der Schneckenpumpen
· Austausch Sandfangräumer
· Neubau 2. Biologie
· Neubau 2. Nachklärbecken
· Neubau Rücklaufschlammpumpwerk
· Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Nachklärbecken
· Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau Biologie
· Umbau der bestehenden Belebungsbecken
· Austausch Belüftungssystem
· Umbau DN-Becken zu Verteilbauwerk
· Erneuerung Auslaufmessung
· Erneuerung Gebläsestation
· Fällmittel Lagertank und Dosierstation
· Austausch bestehende Fällmitteldosierstation
· Maschinentechnische Neuausrüstung Betriebswasseranlage
· Erneuerung der Schaltanlage
· Abbrucharbeiten
· erdverlegter Rohrleitungsbau
· Demontagen
· Provisorien
In nachfolgender Leistungsbeschreibung/in dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen:
· Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden.
Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.3 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen
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nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
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- Entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 4 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE *)
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: gemäß Auftragsunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:45

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Rauer, Leiter Stadtbauamt
Internetadresse: www.stadt-herbolzheim.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E96145247 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: SAG Ingenieure
Postort: Schramberg
Kontaktperson: Matthias Heider
E-Mail: matthias.heider@sag-ingenieure.de 📧
Land: Rottweil 🏙️
Internetadresse: www.sag-ingenieure.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 156-498710 (2023-08-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Gelände. Nachfolgende Maßnahmen werden im Rahmen des Gesamtprojektes durchgeführt: Austausch Schneckenpumpen, Sandfangräumer, Belüftungssystem, bestehende Fällmitteldosierstation; Neubau 2. Biologie (Bio), 2. Nachklärbecken (NKB), Rücklaufschlammpumpwerk; Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau NKB u. Neubau Bio, Neuausrüstung Betriebswasseranlage; Umbau bestehende Belebungsbecken, DN-Becken zu Verteilbauwerk; Erneuerung Auslaufmessung, Gebläsestation, Schaltanlage; Fällmittel Lagertank u. Dosierstation; Abbrucharbeiten; erdverlegter Rohrleitungsbau; Demontagen; Provisorien In dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen: Nachklärbeckenräumer NKB 2 Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)
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Gesamtwert des Auftrags: 195 238 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Hauptstraße 26
Kontakt
Internetadresse: http://www.herbolzheim.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 233-732145
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 156-498710
ABl. S-Ausgabe: 233

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Herbolzheim modernisiert die Kläranlage Herbolzheim. Die Erweiterung der Anlage erfolgt auf dem bestehenden Gelände.
Austausch Schneckenpumpen, Sandfangräumer, Belüftungssystem, bestehende Fällmitteldosierstation;
Neubau 2. Biologie (Bio), 2. Nachklärbecken (NKB), Rücklaufschlammpumpwerk;
Maschinentechnische Ausrüstung für Neubau NKB u. Neubau Bio, Neuausrüstung Betriebswasseranlage;
Umbau bestehende Belebungsbecken, DN-Becken zu Verteilbauwerk;
Erneuerung Auslaufmessung, Gebläsestation, Schaltanlage;
Fällmittel Lagertank u. Dosierstation;
Abbrucharbeiten;
erdverlegter Rohrleitungsbau;
Demontagen;
Provisorien
In dieser Ausschreibung enthaltene Maßnahmen:
Nachklärbeckenräumer NKB 2
Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen müssen während laufendem Kläranlagenbetrieb durchgeführt werden. Die Maßnahmen sind in verschiedenen Bauphasen zu realisieren (siehe Rahmenterminplan)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-03 📅
Name: HIK GmbH
Postort: Rahden
Land: Deutschland 🇩🇪
Minden-Lübbecke 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 195 238 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Rauer
Internetadresse: www.herbolzheim.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160, GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur gegenüber dem Auftraggeber
gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
(1) § 135 GWB Unwirksamkeit Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche
Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss, geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der
Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der
Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen
Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zu vergeben sowie den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 233-732145 (2023-11-29)