Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ 200.000 EUR/a (5 Punkte),
— Jahresmittel < 200.000 EUR/a und ≥ 175.000 EUR/a (4 Punkte),
— Jahresmittel < 175.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (3 Punkte),
— Jahresmittel < 150.000 EUR/a und ≥ 125.000 EUR/a (2 Punkte),
— Jahresmittel < 125.000 EUR/a und ≥ 100.000 EUR/a (1 Punkte),
— Jahresmittel < 100.000 EUR/a (0 Punkte).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2020 bis 2022 für das gesamte Büro des Bewerbers in Bezug auf technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeitende (Ingenieure/Architekten, staatlich geprüfte Techniker, Meister u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 4 Technische Mitarbeiter (5 Punkte),
— durchschnittlich < 4 und ≥ 2 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte),
— durchschnittlich < 2 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgVi. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 1. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes Referenzprojekt folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich geförderte Maßnahme, das unter Berücksichtigung der Vergabevorschriften abgewickelt werden musste (5 Punkte),
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein unter Denkmalschutz stehendes Objekt (samt Aktennummer) (5 Punkte),
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300 + 400 ≥ 1,5 Mio. EUR brutto (max. 5 Punkte),
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 1–8 gemäß § 34 HOAI erbracht (max. 5 Punkte),
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (5 Punkte).
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Kosten (Kgr. 300 + 400, DIN 276) brutto,
— erbrachte Leistungsphasen
— Aktennummer Einzeldenkmal.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.