Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu einer hochmodernen Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage. Dazu sollen in selbständigen Vergabeverfahren u.a. die Vergärungstechnik einerseits und die Gasaufbereitung andererseits beauftragt werden. Gegenstand dieses Verfahrens sind die allgemeinen Erd- und Tiefbauarbeiten, Kanalbau, Asphalt- und Pflasterarbeiten, Biogasleitungen und Leitungsverlegungen.
Auftragsbekanntmachung (2026-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Modernisierung und Erweiterung bestehende Mechanisch-Biologischen-Abfallbehandlungsanlage zu einer Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage
Kurze Beschreibung:
“Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden...”
Kurze Beschreibung
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu einer hochmodernen Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage. Dazu sollen in selbständigen Vergabeverfahren u.a. die Vergärungstechnik einerseits und die Gasaufbereitung andererseits beauftragt werden.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die allgemeinen Erd- und Tiefbauarbeiten, Kanalbau, Asphalt- und Pflasterarbeiten, Biogasleitungen und Leitungsverlegungen.
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Art des Vertrags: works
Produkte/Dienstleistungen: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Entsorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH (EGW) plant am Standort Gescher die grundlegende Modernisierung und Erweiterung der bestehenden Mechanisch-Biologischen Abfallbehandlungsanlage (MBA) zu einer hochmodernen Bioabfall-Vollstromvergärungsanlage. Dazu sollen in selbständigen Vergabeverfahren u.a. die Vergärungstechnik einerseits und die Gasaufbereitung andererseits beauftragt werden.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die allgemeinen Erd- und Tiefbauarbeiten, Kanalbau, Asphalt- und Pflasterarbeiten, Biogasleitungen und Leitungsverlegungen.
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Ort der Leistung: Borken🏙️ Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-04 11:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-04 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 57
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Ensorgungsgesellschaft Westmünsterland mbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811794621
Postanschrift: Estern 41
Postleitzahl: 48712
Postort: Gescher
Region: Borken🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@egw.de📧
Telefon: 0 25 42 9 29 0📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional or local Agency/Office
Haupttätigkeit
Environment
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E61532377🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E61532377🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Nationale Registrierungsnummer: 05515-03004-07
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postleitzahl: 48147
Postort: Münster
Region: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de📧
Telefon: +49 251 41 12 165📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen, des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 057-196185 (2026-03-20)