Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische...”
Titel
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
55/23 (23/23009292-1A)
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Produkte/Dienstleistungen: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke📦
Kurze Beschreibung:
“Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM”
Kurze Beschreibung
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2521008.07 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Teltow-Fläming🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BAM Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark
Beschreibung der Beschaffung:
“Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische...”
Beschreibung der Beschaffung
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM bestehend aus
Phase 1 Forschungs- und Entwicklungsphase (Engineering): geschätzter Auftragswert 420.168,07 EUR netto (max. Zielkosten)
Phase 2 Leistungsphase: geschätzter Auftragswert 2.100.840,00 EUR netto (max. Zielkosten)
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2521008.07 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Für die Referenzen und Erklärungen der geeigneten Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Referenzen und Erklärungen der geeigneten Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die drei geeignetsten, d.h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Verfahren Art des Verfahrens
Partnerschaft für Innovation
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-20
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2024-01-26 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Best-immungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Best-immungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Verga-bevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ge-rügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden ge-mäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öf-fentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 183-569954 (2023-09-18)