Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-09-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2023-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke
Referenznummer: 55/23 (23/23009292-1A)
Kurze Beschreibung:
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Maschinen für allgemeine und besondere Zwecke 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Teltow-Fläming 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Innovationspartnerschaft
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Postanschrift: Unter den Eichen 87
Postleitzahl: 12205
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bam.de 🌏
E-Mail: beschaffung@bam.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-569954
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 2521008.07 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Modulare Testplattform für sicherheitstechnische Fragestellungen bei Wasserstoff- bzw. Wasserstoff-Erdgas-Pipelines auf dem Testgelände Technische Sicherheit der BAM bestehend aus
Phase 1 Forschungs- und Entwicklungsphase (Engineering): geschätzter Auftragswert 420.168,07 EUR netto (max. Zielkosten)
Phase 2 Leistungsphase: geschätzter Auftragswert 2.100.840,00 EUR netto (max. Zielkosten)
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2521008.07 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: BAM Testgelände Technische Sicherheit, An der Düne 44, 15837 Baruth/Mark

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339&criteriaId=32664
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339&criteriaId=32662
Technische und berufliche Fähigkeiten: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339&criteriaId=32663

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für die Referenzen und Erklärungen der geeigneten Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
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Ausschließlich die drei geeignetsten, d.h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2023-11-17 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2024-01-26 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bam.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=538339 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Best-immungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Verga-bevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber ge-rügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
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Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
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Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden ge-mäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öf-fentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2023/S 183-569954 (2023-09-18)