Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind (siehe Ziffer III.1), erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
(1) Inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt als Planer für die Laborausstattung und die Tierhaltung aus dem Bereich der Forschung oder vergleichbarer Nutzungsanforderung gemäß der Aufgabenbeschreibung nach Ziffer II.2.4 und III 1.3 (1)), (Gewichtung: 60 %)
Die Referenz wird entsprechend den nachfolgenden Unterkriterien beurteilt und gewichtet:
a) Funktionalität und Komplexität (Labore (Bio S1+S2), Mikroskopie, Laserlabore, Physiklabore,
SPF-Tierhaltung (Maus und Ratte) mit Quarantäne) (80%)
b) Größe des Bauprojektes (z. B. Nutzungsfläche in m², Bauwerkskosten) (20%)
Für jedes Unterkriterium im Gesamtbild der angegebenen Referenz können maximal 4 Punkte erreicht werden. Die jeweils erreichten Punkte je Unterkriterium werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor multipliziert und die hierbei jeweils ermittelten Werte zu einem Gesamtwert aufsummiert. Der Gesamtwert fließt dann multipliziert mit dem Wichtungsfaktor 60% in die Gesamtwertung ein.
Hinweise:
Die je Unterkriterium erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die benannte Referenz bezüglich der angegebenen Kriterien dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entspricht.
Die reine Menge der benannten Referenzen ist allein nicht ausschlaggebend, sondern vor allem deren Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber ist nur eine Referenz wertbar. Die vom Bewerber anzugeben beabsichtigte Referenz ist an entsprechender Stelle im MPG-Bewerbungsbogen einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Angaben/Nachweisen/Erklärungen/Unterlagen zu ergänzen.
(2) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte jeweils in den letzten drei Jahren und heute bezogen auf den unter Ziffer II.1.4 aufgeführten Fachbereich Labortechnik (Gewichtung: 10%). Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 8 Mitarbeitern (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema:
3 MA = 1 Punkt; 4 bis 5 MA = 2 Punkte; 6 bis 7 MA = 3 Punkte; ab 8 MA = 4 Punkte
(3) Durchschnittliche Nettoumsatzzahlen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für Planungsleistungen im Bereich Laborausstattung und Tierhaltung. Bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil (Gewichtung: 10%).
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Laborausstattung und Tierhaltung von 700.000 €/Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt nach nachstehendem Schema: 400.000-499.999 € = 1 Punkt; 500.000-599.999 € = 2 P; 600.000-699.999 € = 3 P; ab 700.000 € = 4 P (Mindeststandard vgl. Ziffer III.1.2)
(4) aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (3) (Gewichtung: 20%)
Hinweis:
Eine Zertifizierung nach ISO 9001:2015, eine Zertifizierung nach einer vergleichbaren Norm oder vergleichbare anhand der einschlägigen Kriterien (z.B. nach der ISO 9001) im Unternehmen durchgeführte Qualitätssicherungsmaßnahmen mit vollständigen Prozessabläufen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen, führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Erläuterung allg. Punktevergabe:
Die Gesamtleistungspunktzahl ergibt sich aus der Summe der gewichteten Bewertungspunkte bei den vorstehend genannten Bewertungskriterien wie folgt:
Zur Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (2) und (3) vgl. oben.
Die Bewertung der vorstehenden Aufzählungspunkte (1a) bis (1b), und (4) erfolgt anhand folgender Wertungsskala:
Bei jedem dieser Bewertungskriterien (Unterkriterien) wird eine Punktzahl zwischen 0 bis 4 Punkten ermittelt, wobei 4 Punkte die bestmögliche Bewertung darstellt.
Die Bewertung erfolgt im Vergleich zueinander unter Abwägung der jeweiligen guten und weniger guten Aspekte (sog. diskursive Wertung).
Der im jeweiligen Kriterium/Unterkriterium jeweils vorteilhafteste Teilnahmeantrag erhält 4 Punkte.
Die weitere Punktvergabe erfolgt nach dem Grad der Nachteile gegenüber dem besten Teilnahmeantrag:
3 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist geringfügige Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
2 Punkte: Der Teilnahmeantrag weist deutliche Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
1 Punkt: Der Teilnahmeantrag weist schwerwiegende Abstriche gegenüber dem besten Teilnahmeantrag auf
0 Punkte: Der Teilnahmeantrag enthält nicht nachvollziehbare Ausführungen
Sind für die oben genannten Bewertungskriterien Angaben/Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht enthalten, werden diese nicht nachgefordert.