Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die in der Bekanntmachung genannten Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien;
(1) Büroreferenzen, die im Zeitraum von 2013 bis 2023 vom Bewerber selbst erbracht wurden [Gewichtung: 35%]:
- eine Büroreferenz für den Neubau eines Labor- oder Institutsgebäudes vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1) der Bekanntmachung sowie
- eine Büroreferenz für den Neubau einer experimentellen Tierhaltung vergleichbar hinsichtlich Aufgabenstellung, Schwierigkeitsgrad, Komplexität für den Bereich der Projektsteuerung gemäß den Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1) der Bekanntmachung.
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (1)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind. Die erreichten Punkte (max. 8 bei max. 2 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, halbiert und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
(2) Persönliche Referenzen der verbindlich vorgesehenen Projektleitung und der verbindlich vorgesehenen Stellvertretung gemäß Ziffer III.1.3 (2), die im Zeitraum von 2013 bis 2023 selbst erbracht wurden [Gewichtung: 40%].
- Für die vorgesehenen Projektleitung zwei persönliche Referenzen zu jeweils einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 und Titel 2 der Bekanntmachung,
- für die vorgesehenen Stellvertretung der Projektleitung zwei persönliche Referenzen zu einer inhaltlich vergleichbaren Baumaßnahme gemäß Ziffer II.2.4) Titel 1 der Bekanntmachung
Hinweis: Die Höchstpunktzahl (pro Referenz 4 Punkte) wird erreicht, wenn die benannten Referenzen hinsichtlich der dort erbrachten Leistung mit der hier zu realisierenden Leistung [siehe Ziffern II.2.4) und III.1.3 (2)] inhaltlich bestmöglich vergleichbar sind.
Die erreichten Punkte (max. 16 bei max. 4 wertbaren Referenzen) werden aufsummiert, geviertelt und dann entsprechend des angegebenen Prozentsatzes gewichtet.
Hinweis zu (1) und (2):
Die reine Menge der benannten Referenzen ist dabei allein nicht ausschlaggebend, sondern deren Qualität und der Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind hinsichtlich der Referenzen für Kriterium (1) zwei Referenzen und für Kriterium (2) vier abgeschlossene oder ggf. noch laufende Referenzen wertbar. Die Referenzen werden entsprechend der unten aufgeführten Bewertungsstufen beurteilt und bewertet. Darzulegen sind Referenzen, bei welchen die Anforderungen mit den Leistungen wie unter Ziffer II.2.4) beschrieben vergleichbar sind.
(3) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren und heute, bezogen auf die unter Ziffer II.2.4) aufgeführte Leistungen [Gewichtung: 5%].
Eine durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte von 12 Mitarbeiter*innen (MA) führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
1 bis 3 MA = 1 Punkt; 4 bis 7 MA = 2 Punkte; 8 bis 11 MA = 3 Punkte; ab 12 MA = 4 Punkte.
(4) Darstellung des vorgesehenen Projektteams mit Angaben zur Qualifikation und Darstellung in einem Organigramm [siehe Ziffer III.1.3 (4)] [Gewichtung: 10%].
Die erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die vorgesehenen Personen und Projekt-/ Teamaufstellung in Bezug auf die Erwartungen des Auftraggebers an eine qualitätsvolle Leistungserbringung die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringt.
(5) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung des Bewerbers [siehe Ziffer III.1.3 (5)] [Gewichtung: 5%].
Der Bewerber hat in seinem Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wie er die Qualität bei der Planung und Bauüberwachung sicherstellt und wie er grundsätzlich auf zu erwartende Abstimmungsnotwendigkeiten kurzfristig reagieren kann. Sollte eine Zertifizierung gem, ISO 9001 - oder eine vergleichbare Zertifizierung - vorliegen, ist diese ebenfalls zusammen mit vorgenannten Erläuterungen einzureichen.
(6) Durchschnittlicher jährlicher Nettoumsatz der letzten drei Jahre für Leistungen der Projektsteuerung [Gewichtung 5%]
Ein durchschnittlicher Nettoumsatz für Leistungen der Projektsteuerung in Höhe von 750.000 EUR führt zur Maximalpunktzahl. Wird diese Obergrenze überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. Die Bewertung erfolgt nach dem nachstehenden Schema:
ab 200.000 EUR bis 249.999 EUR = 1 Punkt,
250.000 EUR bis 499.999 EUR = 2 Punkte,
500.000 EUR bis 749.999 EUR = 3 Punkte,
ab 750.000 EUR = 4 Punkte.
((siehe Ergänzungen / vollständigen Text im Dokument "EU-Bekanntmachung_Ergänzung zu II.2.9.pdf" in den "Anlagen"))