Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen (siehe Ziffer III.1), und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach folgenden Kriterien:
1) 1 inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt zu Ziffer III.1.3 (1), Gewichtung 45 %.
Für das Kriterium (1) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 45% multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein. Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art der Nutzung
- Bauen im Bestand und bei laufendem Betrieb
- NUF 1-6, BGF, BRI
- Honorarzone
- Auftragswert (KGR 300+400/ Gesamtbaukosten 200-700 netto)
2) 1 Referenzprojekt öffentlicher Auftraggeber zu Ziffer III.1.3 (2), Gewichtung 20 %.
Für das Kriterium (2) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 20 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein. Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt (vgl. Ziffern II.1.4 und II.2.4) vergleichbar ist hinsichtlich:
- Art des öffentlichen Auftraggebers
- Bauen im Bestand
- NUF 1-6, BGF, BRI
- Auftragswert (KGR 300+400/ Gesamtbaukosten 200-700 netto)
3) 1 Referenzprojekt Umzugslogistik zu Ziffer III.1.3 (3), Gewichtung 15 %.
Für das Kriterium (3) können für die anzugebende Referenz maximal 4 Punkte erreicht werden. Die erreichten Punkte werden mit dem angegebenen Gewichtungsfaktor 15 % multipliziert. Der ermittelte Teilwert fließt dann in die Gesamtwertung ein. Bewertet wird, wie gut die Referenz unter folgenden Gesichtspunkten mit dem hier ausgeschriebenen Projekt vergleichbar ist hinsichtlich:
- Komplexität der Umzugslogistik
- NUF 1-6
Hinweis zu Kriterium (1), (2) und (3):
Die für die Kriterien (1), (2) und (3) je Referenz erreichbare Höchstpunktzahl (4 Punkte) wird vergeben, wenn die Darstellung der benannten Referenzen im Hinblick auf die aufgeführten Gesichtspunkte dem zu realisierenden Projekt bestmöglich entsprechen oder darüber hinausgehen. Gleichwertige Darstellungen erhalten gleichviele Punkte. Die Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern allein die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe anstehenden Leistung.
Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber wird jeweils nur eine, nämlich die im Hinblick auf die bei dem jeweiligen Kriterium genannten Aspekte beste Referenz bewertet. Sofern geeignet, kann eine Referenz auch für zwei oder drei der genannten Kriterien angegeben werden.
Die vom Bewerber anzugebenden Referenzen sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
4) Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität im Unternehmen zu Ziffer III.1.3 (4), Gewichtung: 10%.
Bewertet werden inhaltliche Angaben zu Prozessabläufen in den jeweiligen Leistungsphasen im Hinblick auf die im Unternehmen durchgeführten Qualitätssicherungsmaßnahmen, die geeignet sind, eine möglichst effiziente und transparente Leistungserbringung mit möglichst geringer Fehlerquote in allen Leistungsphasen sicherzustellen.
Die alleinige Vorlage einer Zertifizierungsurkunde nach ISO 9001:2015 oder einer vergleichbaren Norm reicht nicht aus. Inhaltlich aussagekräftige, vollständige und nachvollziehbare Angaben in Textform führen zur Höchstpunktzahl mit 4 Punkten.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen und mit den entsprechenden Angaben/ Nachweisen/ Erklärungen/ Unterlagen zu ergänzen.
5) Angaben zum Personalstand, Gewichtung 5% (s. auch Ziffer III.1.3 (5)).
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (einschließlich Büroinhaber/Innen, ohne Praktikanten und Hilfskräfte) in den letzten drei Geschäftsjahren und heute gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV [bezogen auf Planungsleistungen im Bereich Objektplanung].
Eine durchschnittliche Anzahl von 11 Mitarbeitern pro Geschäftsjahr führt zur Maximalpunktzahl. Wird dieser Wert überschritten, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen. Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
1 bis 4 Mitarbeiter = 0 Punkte;
5 bis 6 Mitarbeiter =1 Punkt;
7 bis 8 Mitarbeiter =2 Punkte;
9 bis 10 Mitarbeiter =3 Punkte;
ab 11 Mitarbeiter = 4 Punkte.
6) Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz, Gewichtung: 5%.
Durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für das Leistungsbild gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied jeweils bezogen auf den eigenen Leistungsanteil gemäß HOAI Teil 3 Objektplanung Hochbau anzugeben. Die konkreten Anforderungen und ggf. geforderten Mindestbedingungen sind unter Ziffer III.1.2 beschrieben. Diese Angaben sind im MPG-Bewerbungsbogen an entsprechender Stelle einzutragen.
Die Bewertung erfolgt mit Nachweis von:
500.000-649.999 € = 1 Punkt;
650.000-799.999 € = 2 Punkte;
800.000-949.999 € = 3 Punkte;
ab 950.000 = 4 Punkte.
Wird ein durchschnittlicher Netto-Umsatz > 950.000 €/ Jahr nachgewiesen, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung.
Wegen einer Zeichenzahlbegrenzung weiter unter Ziffer II.2.14) "Zusätzliche Angaben"