Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für
die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer
mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer Bewerber-/
Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem Teilnahmeantrag / Angebot
eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die
Eigenerklärung über das Formblatt 124 auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren
Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt 124 genannten Nachweise und Belege
anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen außerhalb einer Eignungsleihe
Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie
eine Verpflichtungserklärung (Formblatt 236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben innerhalb angemessener
Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die Kriterien für
die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten
anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/
Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist dieHaftungserklärung gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag
abzugeben, von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate
Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl. Tätigkeitsschäden)
- 250.000,00 € für Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei
Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine
bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in
diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. die Verpflichtung zum Abschluss
einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung –
Betriebshaftpflichtversicherung“ (siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf
keiner gesonderten Unterschrift.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche Bestätigung eines
Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende Deckung, ist erst vor
Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot.
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung
von jedem Mitglied! Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.