Lieferung und Montage einer zentralen Zu- und Abluftanlage mit WRG. Installation von Luftkanälen und Auslässen sowie Lüftungstechnischen Einbauteilen. Installation von Regelsystemen für Lüftungssysteme inklusive Inbetriebnahme und Einregulierung Inklusive Durchführung von Sachverständigenabnahmen Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 07.09.2026 zugehen. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 382 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist (5 Arbeitstage/ Woche) Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Auftragsbekanntmachung (2026-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: MPI für Terrestrische Mikrobiologie Marburg; Umbau BT B; RLT
Referenznummer: Z.TERR.A.000304.406.VOB_2993
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage einer zentralen Zu- und Abluftanlage mit WRG.
Installation von Luftkanälen und Auslässen sowie Lüftungstechnischen Einbauteilen.
Installation von Regelsystemen für Lüftungssysteme inklusive Inbetriebnahme und Einregulierung
Inklusive Durchführung von Sachverständigenabnahmen
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 07.09.2026 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 382 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist (5 Arbeitstage/ Woche)
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Lieferung und Montage einer zentralen Zu- und Abluftanlage mit WRG.
Installation von Luftkanälen und Auslässen sowie Lüftungstechnischen Einbauteilen.
Installation von Regelsystemen für Lüftungssysteme inklusive Inbetriebnahme und Einregulierung
Inklusive Durchführung von Sachverständigenabnahmen
Mit der Ausführung ist zu beginnen innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den AG; die Aufforderung wird Ihnen vorauss. bis zum 07.09.2026 zugehen.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): innerhalb von 382 Werktagen nach vorstehend angegebener Frist (5 Arbeitstage/ Woche)
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse (z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen, die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Lüftungs- und Klimaanlagen📦 Beschreibung
Interne Kennung: 71f395c5-64c3-47d4-8d20-e04f5aa6fbee
Zusätzliche Informationen:
Bzgl. der geschätzten Laufzeit unter 5.1.3: bei der Anzahl der Tage handelt es sich um Werktage (Mo-Fr).
Postleitzahl: 35043
Stadt: Marburg, MPI für terrestrische Mikrobiologie Marburg, Karl-von-Frisch Straße 10
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Marburg-Biedenkopf
🏙️
Dauer: 375 Tage Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-21 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Plattform deutsche eVergabe - elektronische Öffnung
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 62 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-08-21 10:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Plattform deutsche eVergabe - elektronische Öffnung
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Submission nicht zugelassen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-07-10 23:59:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter).
Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür
jeweils verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils
benannte Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung
nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Aus technischen Gründen hier dargestellt: Kriterium: "Eignung zur Berufsausübung -
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister"; Kriterium " Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit" und Kriterium: "Technische und berufliche Leistungsfähigkeit":
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in
die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
(Präqualifikationsverzeichnis) und geben hierzu die PQ-Nummer mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot
an. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten
anderer Unternehmen, oder bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die jeweilige
Nummer im Präqualifikationsverzeichnis auch für diese Unternehmen bzw. alle Mitglieder einer
Bewerber-/ Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag/ dem Angebot anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass die im PQ Verzeichnis hinterlegten Referenzen und Dokumente
auf Aktualität und Vergleichbarkeit mit der hier zu vergebende Leistung geprüft werden.
Unterlagen und Referenzen die nicht aktuell und vergleichbar sind führen zum Ausschluss
des Angebotes. Auftragsspezifische Einzelnachweise (von präqualifizierten und nicht
präqualifizierten Unternehmen vorzulegen): Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags,
die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt
235).
Mit dem Angebot sind 3 Referenzen aus den letzten 5 Jahren über nach Art und Umfang
vergleichbare Leistungen einzureichen (gilt für alle Bieter, auch für präqualifizierte Bieter).
Das den Vergabeunterlagen beigefügte VHB-Formblatt 444 ist hierfür
jeweils verbindlich zu verwenden. Eine Bestätigung des Referenzgebers über die jeweils
benannte Referenz ist hierbei nicht zwingend erforderlich.
Bei präqualifizierten Bietern ist es ausreichend, wenn Sie mit der Angebotsabgabe
bestätigen, dass wir die geforderten vorgenannten 3 vergleichbaren Referenzen aus
dem PQ-Verzeichnis der weiteren Prüfung unterziehen können.
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt 124 mit ihrem
Teilnahmeantrag/ Angebot eine entsprechende Eigenerklärung ab. Beruft sich der Bewerber/ Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, oder
bewirbt sich eine Bewerber-/ Bietergemeinschaft, ist die Eigenerklärung über das Formblatt 124
auch von diesen Unternehmen bzw. von jedem Mitglied einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft
mit Teilnahmeantrag/ Angebot abzugeben.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, von
den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen die entsprechenden, im Formblatt
124 genannten Nachweise und Belege anzufordern.
https://www.mpg.de/de/einkauf/eigenerklaerung-zur-eignung-vhb-124
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen
außerhalb einer Eignungsleihe Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung
nach 124 sowie entsprechende Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt
236) abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen zum Beleg der Angaben
innerhalb angemessener Fristsetzung nach Aufforderung anzufordern.
Nimmt der Bieter/Bewerber bzw. die Bieter-/ Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam
mit dem Bieter/Bewerber bzw. der Bieter-/ Bewerbergemeinschaft für die Auftragsausführung
haften; von Bewerbern /Bewerbergemeinschaften ist die Haftungserklärung gleichzeitig
mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt 236) mit dem Teilnahmeantrag abzugeben,
von Bietern/ Bietergemeinschaften mit dem Angebot.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 10 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden)
– 500 T. € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür
entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt
stets 1-fach maximiert),alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung
bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung
vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung–Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot sind außerdem folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen:
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt
eine adäquate Deckung seines Betriebshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicherstellt.
Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 10 Mio. € pauschal, 2-fach maximiert für Personen- und Sachschäden (inkl.
Tätigkeitsschäden)
– 500 T. € für Vermögensschäden. Der Auftraggeber akzeptiert hierfür
entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt
stets 1-fach maximiert),alternativ den Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach
Maximierung je Versicherungsjahr. Das Bestehen einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung
bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Betriebshaftpflichtversicherung
vor Zuschlagserteilung ist durch Einreichen des Formblatts „Eigenerklärung–Betriebshaftpflichtversicherung“
(siehe Anlage zu den WBVBs) mit Angebotsabgabe zu bestätigen; es bedarf keiner gesonderten
Unterschrift. Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung bzw. alternativ die verbindliche
Bestätigung eines Versicherers bzw. seines Versicherungsmaklers über eine entsprechende
Deckung, ist erst vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber
vorzulegen jedoch noch nicht mit dem Angebot. Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!
Jedes Mitglied hat deshalb eine diesbezügliche Erklärung abzugeben.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungendes Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten
zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz;
kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen,
dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von
Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000)
oder
b. mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz
oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungendes Gesetzes über
unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
a. aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb
der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000)
die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten
beachtet und umsetzt und
b. gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß
gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs.
2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt
und unterschrieben mit dem Angebot einzureichen.
Wertungsrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung ausgenommen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU- Rechtsordnung
zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt
ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der
Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist
mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung
darzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft
(oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU- Rechtsordnung
zugelassen. Es ist im Angebot aufzuzeigen, wer an der Bietergemeinschaft beteiligt
ist. Dem Auftraggeber ist im Angebot ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der
Bietergemeinschaft zu benennen. Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist
mit dem Angebot durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären.
Im Angebot ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung
darzulegen.
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Rein nationale Ausschlussgründe: Gemäß § 123, 124 GWB, §§ 6e, 6f, 15, 16, 16a
und 16d EU VOB/A
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/34b3b577-cd5e-4be3-ab8c-2ec39f8eb358 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur
Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Für technische Fragen steht Ihnen der Support von Healy Hudson per E-Mail unter
support@deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich
über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse
(z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen,
die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über
das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12 genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12 genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter
nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Sie können die Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt unter https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/supplier/external/deeplink/subproject/34b3b577-cd5e-4be3-ab8c-2ec39f8eb358 abrufen. Dort steht Ihnen stets die aktuellste Fassung der Vergabeunterlagen zur
Verfügung.
Weitere Informationen zu Aktualisierungen, Ergänzungen und Bieterfragen zur Ausschreibung
erhalten Sie ausschließlich über Ihren Bieterzugang. Für die Angebotslegung ist ausschließlich
immer die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zu verwenden. Bitte beachten Sie,
dass nicht berücksichtigte Aktualisierungen oder Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
zum Angebotsausschluss führen können. Nur die über die e-Vergabe kostenfrei und elektronisch
abgerufenen Ausschreibungsunterlagen können als alleinverbindlich und autorisiert
betrachtet werden; Aktualisierungen, Ergänzungen und weitergehende Informationen werden
ebenfalls ausschließlich auf dieser Plattform zur Verfügung gestellt. Nachteile, die
daraus resultieren, dass diese Hinweise nicht beachtet werden, gehen zu Lasten der
Bieter. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich auf elektronischem Wege über den Bieterbereich
der eVergabe zu erfolgen. Hierfür ist eine einmalige kostenfreie Registrierung auf
der Plattform erforderlich. Für die Angebotsabgabe ist ausschließlich die Textform
nach §126b BGB zugelassen. Im Bieterassistenten geben Sie hierfür bitte am Ende beim
Schritt „Angebotseinreichung“ den natürlichen Namen/jur. (Firmen-) Namen in dem dafür
vorgesehenen Feld an. Die elektronische Angebotsabgabe ist Teil eines Prozesses der
elektronischen Ausschreibung und Vergabe (E-Vergabe). Durch die Angebotsabgabe führt
Sie die Ausschreibungsplattform. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit
der Angebote sind durch technische Vorrichtungen und durch Verschlüsselung sichergestellt.
Zur Erleichterung der elektronischen Angebotsabgabe empfehlen wir, das den Vergabeunterlagen
beiliegende Handbuch zu verwenden. Das Datenvolumen ist pro Datei auf 50 MB begrenzt.
Für technische Fragen steht Ihnen der Support von Healy Hudson per E-Mail unter
support@deutsche-evergabe.de zur Verfügung. Die Abgabe von Angeboten per Fax, per Email oder schriftlich auf dem Postweg ist nicht zugelassen und führt zum Angebotsausschluss. Bieterfragen sind ausschließlich
über das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen.
Besonderer Hinweis betr. Bieterfragen aufgrund besonderer äußerer Ereignisse
(z.B. Sars-COV-2 oder Ukraine Krieg): Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Angebotserstellung
etwaige mögliche bzw. erkennbare Beeinträchtigungen, z.B. in Bezug auf die Verfügbarkeit
von Materialien und Produkten, Arbeitskräften, eine evtl. verzögerte Beibringung von
geforderten Nachweisen, Auswirkungen auf etwaige Nachunternehmer etc. Fragen,
die in diesem Zusammenhang auftreten, bitten wir rechtzeitig vor Angebotsfrist über
das Nachrichtensystem der eVergabe zu stellen. Der verbindliche Schlusstermin für den
Eingang der Angebote ist der unter 5.1.12 genannte Termin/ Uhrzeit. Angebote, die
nach dem unter 5.1.12 genannten Termin/ Uhrzeit eingehen, werden vom weiteren Verfahren
ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie zum Datenschutz/ Datenverarbeitung die Informationen unter
nachfolgendem Link https://www.mpg.de/datenschutzinformation.
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: aa8b0828-c81b-4559-8d50-a3c97e41455c
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
(§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn
der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag
auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung
ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1
GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt
sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag
nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags
setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach
Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften,
die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 118-427994 (2026-06-19)