Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2026-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2026-04-21.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung
Referenznummer: VB-26-092
Kurze Beschreibung:
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen besteht insbesondere im Abschnitt von den "Wilden Häusern" bis zur Zufahrt zum Industriehafen die Notwendigkeit zur Herstellung eines Deichverteidigungsweges mit Anbindung an das vorhandene Wegenetz. In Auswertung bekannter Baugrundangaben und entsprechender Standsicherheitsbetrachtungen wird aus baufachlicher Sicht die Herstellung einer landseitigen Böschungsanpassung auf 1:2,5 und einer landseitigen Deichanschüttung in Form einer Berme (siehe DIN 19712, Punkt 7.2.3) als Vorzugsvariante empfohlen. In die Berme muss unter Berücksichtigung der filtertechnischen Anforderungen ein Filterprisma angeordnet werden. Weiterhin ist eine Potentialentlastung in Form von Entlastungsbrunnen oder Entlastungsschlitze erforderlich. Die Berme ist für eine reduzierte Verkehrslast von 16 kN/m² (SLW 30) bei einem Wasserstand in der Elbe von HW100 zu bemessen. Die landseitige Pappelreihe muss entfernt werden, ebenso die Wurzeln im zu überbauenden Untergrund. Die Planung für die Holzungsarbeiten muss als erstes vorgenommen werden, um eine Umsetzung zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 sicherzustellen. Eine Vermessung und Baugrunduntersuchung zwischen Borschütz und Industriehafen soll mit der Planung beauftragt und durchgeführt werden. Zwischen Borschütz und Industriehafen liegt im Untergrund eine Gasleitung, der Eigentümer/Betreiber muss angefragt werden um entsprechende Forderungen/Vorgaben bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Die naturschutzrechtliche Bearbeitung erfolgt im Rahmen dieses Auftrags als Eingriff-/Ausgleichsplan (s. 4.2.3.), der mit der UNB abzustimmen und von dieser zu genehmigen ist.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen besteht insbesondere im Abschnitt von den "Wilden Häusern" bis zur Zufahrt zum Industriehafen die Notwendigkeit zur Herstellung eines Deichverteidigungsweges mit Anbindung an das vorhandene Wegenetz. In Auswertung bekannter Baugrundangaben und entsprechender Standsicherheitsbetrachtungen wird aus baufachlicher Sicht die Herstellung einer landseitigen Böschungsanpassung auf 1:2,5 und einer landseitigen Deichanschüttung in Form einer Berme (siehe DIN 19712, Punkt 7.2.3) als Vorzugsvariante empfohlen. In die Berme muss unter Berücksichtigung der filtertechnischen Anforderungen ein Filterprisma angeordnet werden. Weiterhin ist eine Potentialentlastung in Form von Entlastungsbrunnen oder Entlastungsschlitze erforderlich. Die Berme ist für eine reduzierte Verkehrslast von 16 kN/m² (SLW 30) bei einem Wasserstand in der Elbe von HW100 zu bemessen. Die landseitige Pappelreihe muss entfernt werden, ebenso die Wurzeln im zu überbauenden Untergrund. Die Planung für die Holzungsarbeiten muss als erstes vorgenommen werden, um eine Umsetzung zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 sicherzustellen. Eine Vermessung und Baugrunduntersuchung zwischen Borschütz und Industriehafen soll mit der Planung beauftragt und durchgeführt werden. Zwischen Borschütz und Industriehafen liegt im Untergrund eine Gasleitung, der Eigentümer/Betreiber muss angefragt werden um entsprechende Forderungen/Vorgaben bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Die naturschutzrechtliche Bearbeitung erfolgt im Rahmen dieses Auftrags als Eingriff-/Ausgleichsplan (s. 4.2.3.), der mit der UNB abzustimmen und von dieser zu genehmigen ist.
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Die strategische Auftragsvergabe profitiert erheblich von der Digitalisierung und dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologien, was zur Vermeidung von Umweltverschmutzung beiträgt. Durch die digitale Übergabe von Daten wird der Papierverbrauch drastisch reduziert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Effizienz der Prozesse steigert. Die zentrale Bereitstellung aller relevanten Informationen und Unterlagen auf Plattformen ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugriff für alle Beteiligten, wodurch der Verwaltungsaufwand erheblich gesenkt wird. Die Übergabe der Daten erfolgt digital, nicht analog. Die digitale Übergabe von Daten ist ein wesentlicher Schritt zur Optimierung der Prozesse. Durch den Einsatz von Plattformen können alle relevanten Informationen und Unterlagen für die Beratungen zentral bereitgestellt werden. Dies ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugriff für alle Beteiligten und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Die elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer ist nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und weniger fehleranfällig. Beratungen werden überwiegend per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt. Die elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und weniger fehleranfällig. Dies reduziert den Bedarf an physischen Treffen und damit den CO2-Ausstoß, der durch Reisen verursacht wird. Beratungen werden per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt, was eine flexible und kosteneffiziente Möglichkeit bietet, den erforderlichen Informationsaustausch im Projekt auch über große Distanzen hinweg zu gewährleisten. Diese Praxis hat sich insbesondere in Zeiten von Reise- und Kontaktbeschränkungen bewährt.
Die strategische Auftragsvergabe profitiert erheblich von der Digitalisierung und dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologien, was zur Vermeidung von Umweltverschmutzung beiträgt. Durch die digitale Übergabe von Daten wird der Papierverbrauch drastisch reduziert, was nicht nur die Umwelt schont, sondern auch die Effizienz der Prozesse steigert. Die zentrale Bereitstellung aller relevanten Informationen und Unterlagen auf Plattformen ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugriff für alle Beteiligten, wodurch der Verwaltungsaufwand erheblich gesenkt wird. Die Übergabe der Daten erfolgt digital, nicht analog. Die digitale Übergabe von Daten ist ein wesentlicher Schritt zur Optimierung der Prozesse. Durch den Einsatz von Plattformen können alle relevanten Informationen und Unterlagen für die Beratungen zentral bereitgestellt werden. Dies ermöglicht einen schnellen und einfachen Zugriff für alle Beteiligten und reduziert den Verwaltungsaufwand erheblich. Die elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und künftigem Auftragnehmer ist nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und weniger fehleranfällig. Beratungen werden überwiegend per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt. Die elektronische Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist nicht nur effizienter, sondern auch transparenter und weniger fehleranfällig. Dies reduziert den Bedarf an physischen Treffen und damit den CO2-Ausstoß, der durch Reisen verursacht wird. Beratungen werden per Videokonferenz oder Telefon durchgeführt, was eine flexible und kosteneffiziente Möglichkeit bietet, den erforderlichen Informationsaustausch im Projekt auch über große Distanzen hinweg zu gewährleisten. Diese Praxis hat sich insbesondere in Zeiten von Reise- und Kontaktbeschränkungen bewährt.
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Gefördertes soziales Ziel: Faire Arbeitsbedingungen
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, befindet sich das Untersuchungsgebiet im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126.
Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, befindet sich das Untersuchungsgebiet im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126.
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Stadt: Potsdam OT Groß Glienicke
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Bitte entnehmen Sie die optionalen Vertragsbestandteile der Leistungsbeschreibung.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Erfahrung der Bearbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Zentrale Elemente des Verfahrens:
Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Das offene Verfahren ist gemäß § 119 Abs. 2 GWB, § 14 Abs. 2 VgV eines der Regelverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der Schwellenwerte. Mit dem offenen Verfahren wendet sich der Auftraggeber auf Grundlage einer europaweiten Bekanntmachung an eine unbeschränkte Zahl von Unternehmen mit der Aufforderung, nach Abruf der Vergabeunterlagen Angebote einzureichen (§ 15 Abs. 1 VgV). Jedes interessierte Unternehmen ist somit berechtigt, ein Angebot abzugeben. Hierdurch soll dem Wettbewerbsprinzip in besonderem Maße Geltung verschafft werden, da beim offenen Verfahren gerade keine vorherige Einengung des Bewerberkreises möglich ist und somit ein breitestmöglicher Wettbewerb sichergestellt wird. Insgesamt handelt es sich um ein Verfahren, das den größtmöglichen Wettbewerb und die Gleichbehandlung aller potenziellen Bewerber gewährleisten soll, weshalb etwa Angebote, welche die Vergabeunterlagen ändern, vom Vergabewettbewerb auszuschließen sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-05-27 08:00:00 📅
Ort des Eröffnungstermins: Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Zusätzliche Informationen:
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-05-20 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle hält sich vor fehlende Nachweis nach zu fordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle hält sich vor fehlende Nachweis nach zu fordern. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. (§ 56 Abs. 4 VgV) Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Punkte, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Mittels Eigenerklärung Der Bieter hat die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu benennen. Mindestanforderungen sind: - Benennung einer Person als Projektleitung sowie einer Vertretung mit Hochschuloder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-7 zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Tragwerksplanung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die öBü/ BOL zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Fachplanung naturschutzrechtliche Bearbeitung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä. sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung - Benennung einer für die UBB zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä., Abschlüssen oder Zertifikaten für Umweltbaubegleiten, bspw. von Umweltinstituten oder der Deutsche Bahn AG sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung Für jede benannte Fachkraft sind anzugeben: - Name und Funktion im Projekt - Studienabschluss (Fachrichtung, Abschlussart) - und, soweit für die Funktion erforderlich, Abschlüsse/ Zertifikate und einschlägige Berufserfahrung Sofern fachlich vertretbar, kann eine Person mehrere im Rahmen der Eignung geforderte Funktionen übernehmen. Voraussetzung ist, dass die benannte Person die jeweils geforderten Qualifikationen erfüllt und die gleichzeitige Wahrnehmung der Aufgaben nachvollziehbar dargestellt wird. Die Benennung unterschiedlicher Personen für einzelne Funktionen ist nicht zwingend erforderlich.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Mittels Eigenerklärung Der Bieter hat die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu benennen. Mindestanforderungen sind: - Benennung einer Person als Projektleitung sowie einer Vertretung mit Hochschuloder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-7 zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Tragwerksplanung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die öBü/ BOL zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Fachplanung naturschutzrechtliche Bearbeitung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä. sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung - Benennung einer für die UBB zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä., Abschlüssen oder Zertifikaten für Umweltbaubegleiten, bspw. von Umweltinstituten oder der Deutsche Bahn AG sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung Für jede benannte Fachkraft sind anzugeben: - Name und Funktion im Projekt - Studienabschluss (Fachrichtung, Abschlussart) - und, soweit für die Funktion erforderlich, Abschlüsse/ Zertifikate und einschlägige Berufserfahrung Sofern fachlich vertretbar, kann eine Person mehrere im Rahmen der Eignung geforderte Funktionen übernehmen. Voraussetzung ist, dass die benannte Person die jeweils geforderten Qualifikationen erfüllt und die gleichzeitige Wahrnehmung der Aufgaben nachvollziehbar dargestellt wird. Die Benennung unterschiedlicher Personen für einzelne Funktionen ist nicht zwingend erforderlich.
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Unternehmensreferenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Mittels Eigenerklärung Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über in den letzten höchsten zehn Kalenderjahre (2017 - 2026) erbrachte wesentlichen Dienstleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gem. gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit dem Angebot einzureichen. Eine Referenz ist wesentlich, wenn sie die folgenden projektspezifischen Angagen erfüllt: Deich entspricht Deichklasse I (DIN 19712) HWS-Anlage als Erdbaudeich HWS-Anlage mit einer Länge >= 200m LB 211-01 Erdbau Eine Referenz gilt als erbracht, wenn der Auftrag vom zugehörigen öffentlichen oder privaten Empfänger bereits abgenommen oder abgerechnet wurde.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Mittels Eigenerklärung Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über in den letzten höchsten zehn Kalenderjahre (2017 - 2026) erbrachte wesentlichen Dienstleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gem. gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit dem Angebot einzureichen. Eine Referenz ist wesentlich, wenn sie die folgenden projektspezifischen Angagen erfüllt: Deich entspricht Deichklasse I (DIN 19712) HWS-Anlage als Erdbaudeich HWS-Anlage mit einer Länge >= 200m LB 211-01 Erdbau Eine Referenz gilt als erbracht, wenn der Auftrag vom zugehörigen öffentlichen oder privaten Empfänger bereits abgenommen oder abgerechnet wurde.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklärung: Sonderformular Russland- Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022)
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklärung: Sonderformular Russland- Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022)
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HNPM#
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7060 📠
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Kontaktperson: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Name und Adressen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-21+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 078-273608 (2026-04-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-19)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-19+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Es ist nunmehr möglich Zu- und Abschläge auf die Grundleistungen kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Andere zusätzliche Informationen
Das Leistungsverzeichnis wurde aufgrund der Bieterfrage 4 aktualisiert.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 62d242c4-09df-467b-98fb-9189a4965b34-01
Quelle: OJS 2026/S 097-348986 (2026-05-19)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-21) Verfahren Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-10 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-10 10:01:00 📅
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Eröffnungstermin: 2026-06-10 10:01:00 📅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-03 23:59:59 📅
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-21+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Die Fristen im hiesigen Verfahren wurden wie folgt angepasst: Ende der Frist für zusätzliche Informationen: 03.06.2026, 0:00 Uhr Ende der Angebotsfrist: 10.06.2026, 10:00 Uhr Ende der Bindefrist: 27.07.2026
Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt hiermit eine verbindliche Klarstellung sowie eine Anpassung des Zeitplans. 1. Bereinigung von Widersprüchen (Abgabetermin): Bezüglich der Unstimmigkeiten zwischen den Angaben auf der Vergabeplattform und dem Angebotsschreiben wird klargestellt: Maßgeblich für die rechtzeitige digitale Einreichung ist ausschließlich die systemseitige Einstellung auf dem Vergabemarktplatz. Um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, wird die Uhrzeit für das Ende der Angebotsfrist am 10.06.2026 einheitlich auf 10:00 Uhr festgelegt. 2. Verlängerung der Angebotsfrist: Aufgrund der zuletzt bereitgestellten Informationen sowie zur Sicherstellung einer fundierten Kalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Feiertagskonstellation wird die Angebotsfrist verlängert. Neuer Termin Angebotsfrist: 10.06.2026, 10:00 Uhr Neuer Termin Bindefrist: 27.07.2026 3. Fachlicher Hinweis: Alle bisherigen Bieterinformationen und technischen Klarstellungen sind vollumfänglich in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Eine Kalkulation unter Vorbehalt oder der Ausschluss definierter Teilleistungen entspricht nicht den Vergabeunterlagen und führt zum Ausschluss des Angebots. Die Anpassung der Fristen stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen und Präzisierungen vollumfänglich in die Angebotskalkulation einfließen können. Dies dient der Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Bieterfeldes.
Im Rahmen des laufenden Vergabeverfahrens erfolgt hiermit eine verbindliche Klarstellung sowie eine Anpassung des Zeitplans. 1. Bereinigung von Widersprüchen (Abgabetermin): Bezüglich der Unstimmigkeiten zwischen den Angaben auf der Vergabeplattform und dem Angebotsschreiben wird klargestellt: Maßgeblich für die rechtzeitige digitale Einreichung ist ausschließlich die systemseitige Einstellung auf dem Vergabemarktplatz. Um einen reibungslosen Prozess sicherzustellen, wird die Uhrzeit für das Ende der Angebotsfrist am 10.06.2026 einheitlich auf 10:00 Uhr festgelegt. 2. Verlängerung der Angebotsfrist: Aufgrund der zuletzt bereitgestellten Informationen sowie zur Sicherstellung einer fundierten Kalkulation unter Berücksichtigung der aktuellen Feiertagskonstellation wird die Angebotsfrist verlängert. Neuer Termin Angebotsfrist: 10.06.2026, 10:00 Uhr Neuer Termin Bindefrist: 27.07.2026 3. Fachlicher Hinweis: Alle bisherigen Bieterinformationen und technischen Klarstellungen sind vollumfänglich in die Angebotskalkulation einzubeziehen. Eine Kalkulation unter Vorbehalt oder der Ausschluss definierter Teilleistungen entspricht nicht den Vergabeunterlagen und führt zum Ausschluss des Angebots. Die Anpassung der Fristen stellt sicher, dass alle bereitgestellten Informationen und Präzisierungen vollumfänglich in die Angebotskalkulation einfließen können. Dies dient der Sicherstellung eines wettbewerbsfähigen und qualitativ hochwertigen Bieterfeldes.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 905305a3-689c-4e86-beda-f525acbd479b-01
Quelle: OJS 2026/S 098-352152 (2026-05-21)
Auftragsbekanntmachung (2026-05-27)
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-05-27+02:00 📅
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: PROCEDURE Neuer Wert
Text:
Es wurde festgestellt, dass in der ursprünglichen Excel-Anlage zur Angebotskalkulation (Leistungsverzeichnis) die Formelhinterlegung für die Nebenkosten teilweise fehlerhaft war (feste Hinterlegung von 5 % statt variabler Berechnung). Dieser Fehler wurde korrigiert. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zellen E98, E105, E112, E119, E159, E166, E173, E180, E194, E201, E208 und E215. Diese Korrektur betrifft ausschließlich Eventualpositionen. Die Kalkulationslogik und die wertungssumme des Hauptangebotes bleiben hiervon unberührt. Mit dieser Bieterinformation wird eine korrigierte Fassung des Leistungsverzeichnisses (Revision 1) zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden aufgefordert, ausschließlich die neue Datei für die finale Angebotskalkulation zu verwenden, um eine korrekte Berechnung der Gesamtsumme sicherzustellen. Bereits erstellte Kalkulationen sind in das neue Dokument zu übertragen.
Es wurde festgestellt, dass in der ursprünglichen Excel-Anlage zur Angebotskalkulation (Leistungsverzeichnis) die Formelhinterlegung für die Nebenkosten teilweise fehlerhaft war (feste Hinterlegung von 5 % statt variabler Berechnung). Dieser Fehler wurde korrigiert. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zellen E98, E105, E112, E119, E159, E166, E173, E180, E194, E201, E208 und E215. Diese Korrektur betrifft ausschließlich Eventualpositionen. Die Kalkulationslogik und die wertungssumme des Hauptangebotes bleiben hiervon unberührt. Mit dieser Bieterinformation wird eine korrigierte Fassung des Leistungsverzeichnisses (Revision 1) zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden aufgefordert, ausschließlich die neue Datei für die finale Angebotskalkulation zu verwenden, um eine korrekte Berechnung der Gesamtsumme sicherzustellen. Bereits erstellte Kalkulationen sind in das neue Dokument zu übertragen.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Änderung der Auftragsunterlagen am ✅
Datum der Änderung der Auftragsunterlagen: 2026-05-27 📅
Andere zusätzliche Informationen
Es wurde festgestellt, dass in der ursprünglichen Excel-Anlage zur Angebotskalkulation (Leistungsverzeichnis) die Formelhinterlegung für die Nebenkosten teilweise fehlerhaft war (feste Hinterlegung von 5 % statt variabler Berechnung). Dieser Fehler wurde korrigiert. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zellen E98, E105, E112, E119, E159, E166, E173, E180, E194, E201, E208 und E215. Diese Korrektur betrifft ausschließlich Eventualpositionen. Die Kalkulationslogik und die wertungssumme des Hauptangebotes bleiben hiervon unberührt. Mit dieser Bieterinformation wird eine korrigierte Fassung des Leistungsverzeichnisses (Revision 1) zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden aufgefordert, ausschließlich die neue Datei für die finale Angebotskalkulation zu verwenden, um eine korrekte Berechnung der Gesamtsumme sicherzustellen. Bereits erstellte Kalkulationen sind in das neue Dokument zu übertragen.
Es wurde festgestellt, dass in der ursprünglichen Excel-Anlage zur Angebotskalkulation (Leistungsverzeichnis) die Formelhinterlegung für die Nebenkosten teilweise fehlerhaft war (feste Hinterlegung von 5 % statt variabler Berechnung). Dieser Fehler wurde korrigiert. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zellen E98, E105, E112, E119, E159, E166, E173, E180, E194, E201, E208 und E215. Diese Korrektur betrifft ausschließlich Eventualpositionen. Die Kalkulationslogik und die wertungssumme des Hauptangebotes bleiben hiervon unberührt. Mit dieser Bieterinformation wird eine korrigierte Fassung des Leistungsverzeichnisses (Revision 1) zur Verfügung gestellt. Alle Bieter werden aufgefordert, ausschließlich die neue Datei für die finale Angebotskalkulation zu verwenden, um eine korrekte Berechnung der Gesamtsumme sicherzustellen. Bereits erstellte Kalkulationen sind in das neue Dokument zu übertragen.
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Angaben zu Änderungen
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: bba873f9-071a-4303-9b0f-fd3e456965de-01
Quelle: OJS 2026/S 101-366675 (2026-05-27)