Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mühlberg Teilobjekt 4 - Leistungen LP 1 bis 9 (HOAI), Vermessung, örtl. Bauüberwachung, Umweltbaubegleitung, SiGeKo, naturschutzrechtliche Bearbeitung und Baugrunduntersuchung
Referenznummer: VB-26-092
Kurze Beschreibung:
“Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in...”
Kurze Beschreibung
Das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg ist zuständig für die Planung und Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen an Gewässern I. Ordnung in Brandenburg. Somit fällt auch die Elbe im Landkreis Elbe-Elster bei Mühlberg in den Zuständigkeitsbereich des LfU. Das Untersuchungsgebiet befindet sich im Bundesland Brandenburg, im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126. Das LfU beabsichtigt das vorhandene Teilobjekt 4 auf einer Länge von ca. 3,5 km zu verstärken. Zudem liegt dem LfU eine Ordnungsverfügung des Landkreises Elbe-Elster vor, welche die unverzügliche bauliche Umsetzung fordert. Die Ordnungsverfügung des LK E-E begründet sich auf Grundlage des schlechten Zustands der Deiche im Teilobjekt 4, diese entsprechen nicht den a.a.R.d.T und sind im HW-Fall größtenteils mit entsprechender Technik nicht zu erreichen und zu verteidigen. Die Erreichbarkeit und Verteidigungsfähigkeit der HWS-Anlage zwischen OT Gaitzsch und dem Industriehafen ist durch geeignete Maßnahmen unverzüglich herzustellen, die sofortige Vollziehung wurde angeordnet. Die Ordnungsverfügung ist die Genehmigung zum Bau.
Unter Berücksichtigung der örtlichen Randbedingungen besteht insbesondere im Abschnitt von den "Wilden Häusern" bis zur Zufahrt zum Industriehafen die Notwendigkeit zur Herstellung eines Deichverteidigungsweges mit Anbindung an das vorhandene Wegenetz. In Auswertung bekannter Baugrundangaben und entsprechender Standsicherheitsbetrachtungen wird aus baufachlicher Sicht die Herstellung einer landseitigen Böschungsanpassung auf 1:2,5 und einer landseitigen Deichanschüttung in Form einer Berme (siehe DIN 19712, Punkt 7.2.3) als Vorzugsvariante empfohlen. In die Berme muss unter Berücksichtigung der filtertechnischen Anforderungen ein Filterprisma angeordnet werden. Weiterhin ist eine Potentialentlastung in Form von Entlastungsbrunnen oder Entlastungsschlitze erforderlich. Die Berme ist für eine reduzierte Verkehrslast von 16 kN/m² (SLW 30) bei einem Wasserstand in der Elbe von HW100 zu bemessen. Die landseitige Pappelreihe muss entfernt werden, ebenso die Wurzeln im zu überbauenden Untergrund. Die Planung für die Holzungsarbeiten muss als erstes vorgenommen werden, um eine Umsetzung zwischen Oktober 2026 und Februar 2027 sicherzustellen. Eine Vermessung und Baugrunduntersuchung zwischen Borschütz und Industriehafen soll mit der Planung beauftragt und durchgeführt werden. Zwischen Borschütz und Industriehafen liegt im Untergrund eine Gasleitung, der Eigentümer/Betreiber muss angefragt werden um entsprechende Forderungen/Vorgaben bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen. Die naturschutzrechtliche Bearbeitung erfolgt im Rahmen dieses Auftrags als Eingriff-/Ausgleichsplan (s. 4.2.3.), der mit der UNB abzustimmen und von dieser zu genehmigen ist.
Abweichend vom Haupterfüllungsort, an dem das Leistungsergebnis zu übergeben ist, befindet sich das Untersuchungsgebiet im Landkreis Elbe-Elster, in der Gemarkung Mühlberg/Elbe. Oberhalb von Mühlberg/Elbe im Bereich Borschütz am rechtsseitigen Deich der Elbe zwischen Fluss-km 121 und 126.
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Ort der Leistung: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Bitte entnehmen Sie die optionalen Vertragsbestandteile der Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Erfahrung der Bearbeiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-27 08:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Landesamt für Umwelt (LfU), Seeburger Chaussee 2, Haus 2
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die elektronische Öffnung der Angebote erfolgt durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam an einem festgelegten Öffnungstermin, der unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist stattfindet. Bis zu diesem Termin müssen die elektronischen Angebote gekennzeichnet und verschlüsselt aufbewahrt werden. Der Verhandlungsleiter überprüft, ob die Angebote verschlüsselt sind, und öffnet sie im Öffnungstermin. Über den Öffnungstermin wird eine Niederschrift in elektronischer Form erstellt, die die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der Nebenangebote enthält. Diese Niederschrift darf nicht veröffentlicht werden.
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Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 46
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Mittels Eigenerklärung Der Bieter hat die für...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Angabe der technischen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Mittels Eigenerklärung Der Bieter hat die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV zu benennen. Mindestanforderungen sind: - Benennung einer Person als Projektleitung sowie einer Vertretung mit Hochschuloder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 1-7 zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Tragwerksplanung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die öBü/ BOL zuständigen Person sowie einer Vertretung mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen o. ä. - Benennung einer für die Fachplanung naturschutzrechtliche Bearbeitung zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä. sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung - Benennung einer für die UBB zuständigen Person sowie einer Vertretung mit abgeschlossenem Studium in Biologie, Geografie, Geoökologie, Gewässerökologie, Agrarwissenschaften, Landschaftsplanung, -ökologie, -architektur o. ä., Abschlüssen oder Zertifikaten für Umweltbaubegleiten, bspw. von Umweltinstituten oder der Deutsche Bahn AG sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung Für jede benannte Fachkraft sind anzugeben: - Name und Funktion im Projekt - Studienabschluss (Fachrichtung, Abschlussart) - und, soweit für die Funktion erforderlich, Abschlüsse/ Zertifikate und einschlägige Berufserfahrung Sofern fachlich vertretbar, kann eine Person mehrere im Rahmen der Eignung geforderte Funktionen übernehmen. Voraussetzung ist, dass die benannte Person die jeweils geforderten Qualifikationen erfüllt und die gleichzeitige Wahrnehmung der Aufgaben nachvollziehbar dargestellt wird. Die Benennung unterschiedlicher Personen für einzelne Funktionen ist nicht zwingend erforderlich.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Unternehmensreferenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Mittels Eigenerklärung Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über in den letzten höchsten zehn...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Unternehmensreferenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV Mittels Eigenerklärung Es sind mindestens drei (3) geeignete Referenzen über in den letzten höchsten zehn Kalenderjahre (2017 - 2026) erbrachte wesentlichen Dienstleistungen in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gem. gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit dem Angebot einzureichen. Eine Referenz ist wesentlich, wenn sie die folgenden projektspezifischen Angagen erfüllt: Deich entspricht Deichklasse I (DIN 19712) HWS-Anlage als Erdbaudeich HWS-Anlage mit einer Länge >= 200m LB 211-01 Erdbau Eine Referenz gilt als erbracht, wenn der Auftrag vom zugehörigen öffentlichen oder privaten Empfänger bereits abgenommen oder abgerechnet wurde.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der...”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Darüber hinaus sind mit dem Angebot die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen: - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), - bei Bietergemeinschaften die unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU), - bei Unteraufträgen/Eignungsleihe die Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe (Formular 4.3 EU) sowie die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formular 4.4 EU), - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU), - Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU) - CSX 59 - Eigenerklärung Informationen zum Bieter.docx - Eigenerklärung: Sonderformular Russland- Embargo_Vergabeverfahren (Stand 06.2022)
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Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die...”
#Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4HNPM#
Ergänzende Hinweise: I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter. II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden. Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bzw. eines Angebotes festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg. III. § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist zu beachten. IV. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, in der Reihenfolge des Ausschreibungsergebnisses die Ausführung der Leistungen geeigneten Bietern anzutragen, die in dem Vergabeverfahren ein wirtschaftlich annehmbares Angebot abgegeben haben, wenn der Auftragnehmer wegen Kündigung oder aus einem anderen Grund endgültig ausfällt. V. Für den Fall, dass sich der Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berufen will, sind die unter Eignung genannten Nachweise und Erklärungen auf besonderes Verlangen auch für dieses Unternehmen einzureichen. Zudem hat der Bieter bis zur Zuschlagserteilung dem Auftraggeber gegenüber mit einer Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unternehmens, auf dessen Kapazitäten er sich beruft, bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen. Eine Bietergemeinschaft hat ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. VI. Werden keine geeigneten Nachweise für die Zuschlagskriterien bei der Angebotsabgabe eingereicht werden, wird das Angebot gemäß § 57 Vergabeverordnung ausgeschlossen.
Mehr anzeigen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) des Landes Brandenburg
Nationale Registrierungsnummer: t:03318667237
Postanschrift: Henning-von-Tresckow-Straße 2-13 Haus S
Postleitzahl: 14467
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: haivan.nguyen@mleuv.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-7232📞
Fax: +49 331866-7060 📠
URL: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/🌏 Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich - Mann - Allee 107
Postleitzahl: 14473
Postort: Potsdam
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mwaek.brandenburg.de📧
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: https://mwaek.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Landesamt für Umwelt
Nationale Registrierungsnummer: 12-121304900588392-28
Postanschrift: Seeburger Chaussee 2
Postleitzahl: 14476
Postort: Potsdam OT Groß Glienicke
Region: Potsdam, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelles6@lfu.brandenburg.de📧
URL: https://lfu.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 078-273608 (2026-04-21)