Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot abzugeben sind:
1. Erklärung über Registereintragungen
2. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder die
Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
3. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die
Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Angaben, zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
5. Angabe, zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Hinweis: In Bezug auf die Nr. 1- 5 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des
vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) erforderlich.
Das Formblatt 124 ist abrufbar unter
https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-(https://www.mannheim.de/sites/default/files/2020-)03/VHB_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung%20(Stand%202019)_0.pdf und liegt außerdem den Vergabeunterlagen bei.
Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die
allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges
Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung sind mit dem Angebot folgende
Nachweise einzureichen:
1. Verpflichtungserklärung zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW
2. Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
3. Eigenerklärung bzgl. des 5. EU-Sanktionspaketes
Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
1. Die Erklärungen gem. Nr. 1-5 für die anderen Unternehmen bzw. für jedes
Mitglied einer Bietergemeinschaft
2. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz BW für andere
Unternehmen
3. Urkalkulation
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124
(Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der
von der Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden
mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise
nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.