Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis zu VgV § 46 Abs. 3 Nr. 1:
(1) Erfahrungen / Referenzen der letzten 5 Jahre (wertbarer Referenzzeitraum ab dem 01.01.2018) mit der Planung von vergleichbaren Projekten (Wichtung 80 % und Mindeststandard)
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Als vergleichbare Planungsleistungen werden definiert:
- Objektplanungen für Fischaufstiegsanlagen (FAA), Fischabstiegsanlagen (FAbA), und/oder vergleichbarer Objekte (z.B. Schleusen- oder Wehranlagen) des konstruktiven Ingenieur-Wasserbaus
- Objektplanungen von Baugrubenumschließungen in der geotechnischen Kategorie (GK) 2
- Tragwerksplanung von vergleichbaren Bauwerken des konstruktiven Ingenieur-Wasserbaus
- Tragwerksplanungen von vergleichbaren Baugrubenumschließungen in der geotechnischen Kategorie (GK) 2
- Planungen der Technischen Ausrüstung vergleichbarer Bauwerke des konstruktiven Ingenieur-Wasserbaus
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Mindestanforderungen:
Mindestens 3 vollständige Referenzen über abgeschlossene Planungsleistungen der letzten 5 Jahre (wertbarer Referenzzeitraum: ab dem 01.01.2018) über jeweils folgende Leistungsbilder, Objekte (Bauwerke), Honorarzonen (HZ) und Leistungsphasen (LPh) :
- Objektplanung von Bauwerken des Ingenieur-Wasserbaus HZ II, LPH 2,3,5 und
- Objektplanung von Baugrubenumschließungen in der GK 2 HZ II, LPH 2,3,5 und
- Tragwerksplanung von Bauwerken des Ingenieur-Wasserbaus HZ I, LPH 2,3,5 und
- Tragwerksplanung von Baugrubenumschließungen in der GK 2 HZ II, LPH 2,3,5
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Die Angaben zu Referenzen und Teilrefrenzen sind vom Bewerber in das beigefügte Formblatt „B07_Fbl Ref Eignung_öDEldena“ einzutragen. Die dort gegebenen Hinweise sind zu beachten:
- Für weitere Referenzen fangen Sie bitte ein neues Formular an und geben diesem eine fortlaufende Nummer.
- Gewertet werden nur Referenzen für vollständig abgeschlossene Leistungen der letzten 5 Jahre (Bei früher begonnenen Projekten werden nur die Leistungen gewertet, die innerhalb des Referenzzeitraumes erbracht wurden).
- Es muss ersichtlich sein, welche Leistungsbilder und -phasen tatsächlich erbracht wurden.
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Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
- Projektbezeichnung/Bauwerk
- Leistungszeitraum
- Honorarzone der bearbeiteten Leistungsbilder
- Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten des AG der Referenz
- Abgeschlossene Leistungsphasen
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Gewertet werden nur Referenzen für vollständig abgeschlossene Leistungsphasen in den letzten abgeschlossenen 5 Jahren (wertbarer Referenzzeitraum: ab dem 01.01.2018) in den Leistungsbildern Objektplanung, Tragwerksplanung und Planung der Technischen Ausrüstung für die Planung der hier definierten vergleichbaren Bauwerke in den jeweils erforderlichen Honorarzonen. Bei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften können sich in allen Leistungsbildern vollständige Referenzen aus Teilreferenzen zusammensetzen. Die Teilreferenzen müssen eindeutig den vollständigen Referenzen zugeordnet sein. Für alle Referenzen muss eindeutig ersichtlich sein, in welchem Jahr innerhalb des wertbaren Referenzzeitraumes die Leistungsphasen abgeschlossen wurden.
Dem Bewerber obliegt die eindeutige Zuordnung der eingereichten Teilreferenzen zu den zu wertenden Referenzen. Jede Referenz kann nur mit der entsprechenden Punktzahl bewertet werden, wenn alle hierzu geforderten Unterkriterien erfüllt sind.
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Aufgrund der speziellen Anforderungen bei der Planung von Fischaufstiegsanlagen an Bundeswasserstrassen werden Referenzen für die Objektplanung von Fischaufstiegsanlagen an Bundeswasserstrassen gemäß Merkblatt DWA-M 509 (2/2016) der Honorarzone III mit den erbrachten Leistungsphasen 2 bis 6 mit dem höchsten Maßstab bewertet. Bei der Verwendung von Teilreferenzen ist zu beachten, dass ausschließlich beckenartige Fischaufstiegsanlagen gemäß Merkblatt DWA-M 509 (2014) an Bundeswasserstrassen mit der höchsten Punktzahl bewertet werden können.
Die Gesamtbewertung erfolgt über die Berechnung des gewichteten arithmetischen Mittelwerts mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen. Alle eingereichten Referenzen, die keiner Wertigkeit der Punkte 1 bis 5 entsprechen, werden mit 0 Punkten bewertet und fließen auch mit in die Berechnung ein. Wenn weniger als 3 wertbare Referenzen eingereicht werden oder sich eine Gesamtpunktzahl von 0 Punkten ergibt, sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und der Bewerber wird beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
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5 Bewertungspunkte: Referenzen mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung beckenartige Fischaufstiegsanlagen (FAA) min. HZ III, LPh 2,3 und 5,6,8 und
- Tragwerksplanung beckenartige Fischaufstiegsanlagen (FAA) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Durchgeführtes Planfeststellungsverfahren für Ingenieurbauwerke des konstruktiven Wasserbaus nach WaStrG (LPh 4) und
- Objektplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Planung Technische Ausrüstung für Fischaufstiegsanlagen (FAA), min HZ II, LPh 2,3 und 5,6
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4 Bewertungspunkte: Referenzen mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Fischaufstiegsanlagen (FAA) min. HZ III, LPh 2,3 und 5,6,8 und
- Tragwerksplanung Fischaufstiegsanlagen (FAA) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Durchgeführtes Planfeststellungsverfahren für Objekte des konstruktiven Ingenieur-Wasserbaus (LPh 4) und
- Objektplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Planung Technische Ausrüstung für Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus, min HZ II, LPh 2,3 und 5
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3 Bewertungspunkte: Referenzen mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ III, LPh 2,3 und 5,6 und
- Tragwerksplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Durchgeführtes Genehmigungsverfahren für Objekte des konstruktiven Ingenieur-Wasserbaus (LPh 4) und
- Objektplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließungen am/im Gewässer (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Planung Technische Ausrüstung für Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus, min HZ II, LPh 2,3
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2 Bewertungspunkte: Referenzen mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ II, LPh 2,3 und 5,6 und
- Tragwerksplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Objektplanung Baugrubenumschließungen (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließungen (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Planung Technische Ausrüstung für Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus, min HZ I, LPh 2,3
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1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung): Referenzen mit folgenden Leistungsbildern:
- Objektplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Tragwerksplanung Bauwerke des Ingenieur-Wasserbaus min. HZ I, LPh 2,3,5 und
- Objektplanung Baugrubenumschließungen (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5 und
- Tragwerksplanung Baugrubenumschließungen (GK2) min. HZ II, LPh 2,3,5
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0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt.
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(2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche, jährliche Beschäftigtenzahl (Ingenieure) in den Fachberichen "Objektplanung", "Tragwerksplanung" und "Technische Ausrüstung" in den letzten 3 Jahren (wertbarer Zeitraum: ab dem 01.01.2020) ersichtlich ist (Wichtung 15 % und Mindeststandard)
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Gewertet wird die Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers, die potenziell für die Ausführung der Leistungen zur Verfügung stehen. Es werden Beschäftigte vom Bewerber oder von der Bewerbergemeinschaft in folgenden Fachgebieten gewertet:
1. Bauingenieurwesen
2. konstruktiver Ingenieurbau oder Geotechnik
3. Technische Ausrüstung (Elektro-/Automatisierungstechnik/Maschinenbauingenieurwesen)
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Gewertet wird die erklärte Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (wertbarer Referenzzeitraum: 01.01.2020 bis 31.12.2022).
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Mindestanforderung:
Jeweils 3 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich Bauingenieurwesen, davon 1 Beschäftigter (Ingenieur) im Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau oder Geotechnik, und 1 Beschäftigter (Ingenieur) im Fachbereich Elektro-/Automatisierungstechnik, bzw. Maschinenbauingenieurwesen pro Geschäftsjahr in den letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahren (wertbarer Referenzzeitraum: ab dem 01.01.2020).
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Die Gesamtbewertung erfolgt durch Aufsummierung der Wertpunkte jedes einzelnen wertbaren Geschäftsjahres und anschließender Mittelwertbildung mit einer Genauigkeit von 2 Nachkommastellen.
Wenn weniger als 3 wertbare Geschäftsjahre eingereicht werden, sind die Mindestanforderungen nicht erfüllt und der Bewerber wird beim Vergabeverfahren nicht berücksichtigt.
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Folgende Bepunktung ist vorgesehen:
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5 Bewertungspunkte:
Mindestens:
- 5 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich Bauingenieurwesen
- davon 2 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau oder Geotechnik
und
- 1 Beschäftigter (Ingenieur) im Fachbereich Elektro-/Automatisierungstechnik, Maschinenbauingenieurwesen
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4 Bewertungspunkte: nicht vergeben
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3 Bewertungspunkte:
Mindestens:
- 4 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich Bauingenieurwesen
- davon 2 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau oder Geotechnik
und
- 1 Beschäftigter (Ingenieur) im Fachbereich Elektro-/Automatisierungstechnik, Maschinenbauingenieurwesen
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2 Bewertungspunkte: nicht vergeben
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1 Bewertungspunkt (Mindestanforderung):
Mindestens:
- 3 Beschäftigte (Ingenieure) im Fachbereich Bauingenieure
- davon 1 Beschäftigter (Ingenieur) im Fachbereich konstruktiver Ingenieurbau oder Geotechnik
und
- 1 Beschäftigter im Fachbereich Elektro-/Automatisierungstechnik, Maschinenbauingenieurwesen
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0 Bewertungspunkte: Bedingungen für einen Punkt nicht erfüllt
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Bereitstellung der Teilnahmeunterlagen: siehe Ziffer III.1.1)
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Folgende Angaben gemäß der Eigenerklärung Eignung EU (Fb. 133/333b-L/F) hat der Bewerber nicht zu machen: Ziffern 8, 11, 12, 15