MV IV-10-11 Monitoring 2027-2030

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Sachsen-Anhalt, dieses in Amtshilfe vertreten

Gutachter- und Laborleistungen bezüglich der Fortschreibung des Monitorings für Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser nach DepV in den Tontagebauen (TTB) Möckern und Vehlitz

Deadline

Deadline 2026-10-15

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-09-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-09-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: MV IV-10-11 Monitoring 2027-2030
Referenznummer: MV IV-10-11
Kurze Beschreibung:
Gutachter- und Laborleistungen bezüglich der Fortschreibung des Monitorings für Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser nach DepV in den Tontagebauen (TTB) Möckern und Vehlitz
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Umweltschutz 📦
Beschreibung
Interne Kennung: MV IV-10-11
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Beschreibung der Beschaffung:
Gutachter- und Laborleistungen bezüglich der Fortschreibung des Monitorings für Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser nach DepV in den TTB Möckern und Vehlitz
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gutachterische Tätigkeit 📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Tontagebau Möckern und Tontagebau Vehlitz
Postanschrift: Tontagebau Möckern in 39245 Gommern und
Tontagebau Vehlitz in 39291 Vehlitz
Postleitzahl: 39291
Stadt: Möckern und Vehlitz
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Jerichower Land 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2027-01-01 📅
Datum des Endes: 2030-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: Einziges Zuschlagskriterium ist der Preis.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Stadt: Möckern und Vehlitz Stadt Gommern

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-10-15 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-10-15 12:01:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich ✅
Eröffnungstermin: 2026-10-15 12:01:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-10-01 12:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können unter Berücksichtigung der Grenzen des § 56 VgV erfolgen, Bieter haben hierauf jedoch keinen Anspruch.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Es ist der Nachweis über eine im Auftragsfall bestehende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit Deckungssummen für Personenschäden, für Vermögensschäden und für Sachschäden sowie Umweltschäden von jeweils mindestens 1.000.000,00 EUR vorzulegen. Alternativ hat der Bieter sich zu verpflichten, im Auftragsfalle eine solche für die Vertragsdauer inkl. Gewährleistungszeit abzuschließen (die Verpflichtungserklärung erfolgt auf dem Formblatt „Bieterangabe zu Versicherungsschutz”); für diesen Fall ist die Bestätigung eines Versicherers vorzulegen, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung für den Bieter bereit ist. Im Falle von Bietergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der vom Bieter im Angebot benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlichen Studiengang verfügen. Der vom Bieter im Angebot benannte Projektleiter muss über mindestens 10 Jahre und der stellv. Projektleiter muss über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung seit Studienabschluss in vergleichbaren Leistungen im Bereich Altlasten/Altablagerungen und/oder Deponien verfügen. Der vom Bieter im Angebot benannte Projektleiter sowie der stellv. Projektleiter müssen zudem über einschlägige Erfahrungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen mindestens nach der Qualifikation nach DGUV 101-004 verfügen. Der Nachweis ist unter Verwendung des Formblattes „Bieterbogen“ entsprechend dortiger Vorgaben sowie Vorlage von Lebensläufen und Scans der Studienabschlussnachweise mit dem Angebot zu erbringen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestens drei Referenzprojekte (verschiedene Standorte/Deponien) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, in denen die Erstellung von Jahresumweltberichten nach Deponieverordnung (Bewertun-gen von Grundwasser, klimatischen Daten, Deponiegasen und Oberflächenverformungen) nachgewiesen werden können. Die bereits geleistete Projektlaufzeit muss länger als ein Jahr sein. Die Projekte müssen nicht abgeschlossen sein. Unvollständige Referenzangaben führen zur Nichtwertbarkeit der Referenz Der Nachweis ist unter Verwendung des Formblattes "Bieterbogen" zu führen.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben sind die Nettojahresumsätze des Bieters im Tätigkeitsbereich des Auftrags, d. h. für vergleichbare Leistungen im Bereich Altlasten/Altablagerungen und/oder Deponien, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Maßgeblich ist ausschließlich der Umsatz des Bieters; Umsätze konzernverbundener Gesellschaften bleiben unberücksichtigt. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn der durchschnittliche Nettojahresumsatz dieser drei Geschäftsjahre mehr als 20.000 € pro Jahr beträgt. Besteht das Unternehmen noch nicht drei Geschäftsjahre, sind die Umsätze seit Unternehmensbestehen anzugeben. Bei kalenderjahrabweichenden oder verkürzten Geschäftsjahren sind Beginn und Ende anzugeben. Der Nachweis ist unter Verwendung des Formblattes "Bieterbogen" zu führen.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Anzugeben ist die Anzahl der festangestellten Vollzeitmitarbeiter mit Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss in den Fachrichtungen Ingenieurwesen und/oder Naturwissenschaften in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Als Vollzeitstelle wird eine Stelle mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 35 Stunden gewertet; Teilzeitstellen sind entsprechend in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Die Mindestanforderung ist erfüllt, wenn die Anzahl dieser Mitarbeiter in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre im Jahresmittel jeweils mehr als 4 beträgt. Der Nachweis ist unter Verwendung des Formblattes "Bieterbogen" zu führen.
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Eignungskriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage der Akkreditierungsurkunde eines nach DIN EN ISO/IEC 17025 bzw. DIN EN ISO/IEC 17025:2018-03 akkreditierten Labors, das die im Rahmen des Auftrags anfallenden Analysearbeiten verbindlich durchführen soll.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es ist eine Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag in Höhe von 5 % der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Die Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
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Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen und in der geltenden Vergabeverordnung geregelten Ausschlussgründe (§§ 123, 124 GWB; § 57 Abs. 1 VgV). Des Weiteren hat der Bieter nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG, § 98c AufenthG und § 14 Bundestariftreuegesetz (BTTG) gegen ihn bestehen. Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG, § 21 Abs. 3 AEntG, § 98c AufenthG und § 14 BTTG erfolgt durch Eigenerklärung unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung in folgendem Vergabeverfahren“. Bei Bietergemeinschaften wird das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch individuell für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft geprüft; gegen kein Mitglied der Bietergemeinschaft dürfen Ausschlussgründe bestehen. Für die Prüfung hat jedes Mitglied die vorgenannte Eigenerklärung abzugeben. Für die Zuschlagserteilung werden nur Angebote berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bewerber haben daher die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 833/2014“ nach dem Formblatt „Eigenerklaerung RUS“ mit dem Angebot abzugeben. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 833/2014 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) Sachsen-Anhalt, dieses in Amtshilfe vertreten durch Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des Landes Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 15-2036-84
Postanschrift: Maxim-Gorki-Straße 10
Postleitzahl: 39108
Postort: Magdeburg
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) des Landes Sachsen-Anhalt
E-Mail: moeve@laf-lsa.de 📧
Telefon: 0391 74440-0 📞
Fax: 0391 74440-70 📠
URL: https://laf.sachsen-anhalt.de/ 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Umwelt
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=889340 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=889340 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Nationale Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Abteilung: 1. u 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt: „(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-09-10+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 177-632721 (2026-09-10)