MVA Bielefeld-Herford GmbH: Leistungen für die Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatische Förderung (Los 1) für die Errichtung einer Monoklärschlammverbrennungsanlage
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatischen Förderung (Los 1).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-05.
Auftragsbekanntmachung (2023-05-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Klär-, Reinigungs- und Müllverbrennungsanlagen
Referenznummer: 03813-22
Kurze Beschreibung:
“Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als...”
Kurze Beschreibung
Die MVA Bielefeld-Herford GmbH beabsichtigt, auf dem Werksgelände der MVA in Bielefeld, Schelpmilser Weg 30, eine Monoklärschlammverbrennungsanlage als unselbständige Nebeneinrichtung der dort betriebenen Müllverbrennungsanlage zu errichten und zu betreiben. Mit der Monoklärschlammverbrennungsanlage sollen in Zukunft kommunale Klärschlämme in einem stationären Wirbelschichtkessel verbrannt werden. Gegenstand dieser Auftragsbekanntmachung sind Leistungen zur Verbrennung, Dampferzeugung, Rauchgasreinigung und pneumatischen Förderung (Los 1).
“Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am...”
Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzung zur Verbrennung der Klärschlammmengen am Standort nicht eintreten, ohne dass hieraus
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Quelle: OJS 2023/S 090-279265 (2023-05-05)