Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren (2020-2022) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
2) Angabe (Eigenerklärung) der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen über die der Unternehmer für die Errichtung verfügt.
3) Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens.
4) Eigenerklärungen über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen (Referenzen):
Auflistung der Referenzen des Bewerbers für vergleichbare Leistungen. Die Darstellung muss für jede Referenz auf max. einer DINA4-Seite pro Referenz erfolgen und jeweils mindestens folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Auftraggebers unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
- Kurzbeschreibung des Projekts unter Angabe des Beginns und der Fertigstellung (Ausführungszeitraum) sowie kurze Beschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (einschließlich Nachunternehmer).
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"Vergleichbare Leistungen" erfüllen die folgenden Anforderungen:
- vom Bewerber erbrachte Leistungen über die Errichtung von Aggregaten der folgenden Aggregattypen:
(1) Schlammannahmestation,
(2) Förderschnecken,
(3) Schlammsilos >= 300 m³, D >= 6,0 m,
(4) Schubbodencontainer,
(5) Förderband und
(6) Schlammmischer.
- für die Aggregattypen Nr. (1) bis (4) sind mindestens zwei Referenzen je Aggregattyp einzureichen und für die Aggregattypen Nr. (5) und (6) mindestens eine Referenz je Aggregattyp. Danach sind insgesamt mindestens 10 Referenzen einzureichen.
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Es können sog. Einzelreferenzen oder sog. Sammelreferenzen eingereicht werden:
Eine Einzelreferenz betrifft ein Projekt des Bewerbers, mit dem die Errichtung nur eines Aggregats eines Aggregattyps nachgewiesen wird.
In diesem Fall wird die Einzelreferenz als eine Referenz für den jeweils nachgewiesenen Aggregattyp gewertet.
Eine Sammelreferenz betrifft ein Projekt des Bewerbers, mit dem die Errichtung mehrerer Aggregate unterschiedlicher Aggregattypen nachgewiesen wird.
In diesem Fall wird die Sammelreferenz jeweils als eine Referenz für den jeweils nachgewiesenen Aggregattyp gewertet. Das bedeutet, dass mit einer Sammelreferenz maximal sechs Referenzen (je Aggregattyp eine Referenz) gewertet werden können.
Die Errichtung mehrerer Aggregate desselben Aggregattyps muss mit verschiedenen Projekten nachgewiesen werden. Wird mit einer Einzel- oder Sammelreferenz die Errichtung mehrerer Aggregate desselben Aggregattyps nachgewiesen, so wird dies gleichwohl nur als eine Referenz (für den nachgewiesenen Aggregattyp) gewertet.
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Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden Referenzen über Leistungen, die in den letzten 5 Jahren (die 5-Jahresfrist endet mit Ablauf der Teilnahmefrist) erbracht worden sind, berücksichtigt. Die Leistungen müssen innerhalb der letzten 5 Jahre beendet worden sein (Beginn kann außerhalb der 5-Jahresfrist liegen). Die Leistungen sind als beendet anzusehen, sobald der Probebetrieb der Anlage erfolgreich abgeschlossen worden ist.
5) Nachweis eines erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungssystems entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN/ISO 9001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der erfolgreich eingesetzten Qualitätssicherungsmaßnahmen des Bewerbers.
6) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden wird entweder durch Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder durch eine nachvollziehbare Darstellung der einzusetzenden Umweltmanagementmaßnahmen des Bewerbers.