Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien (NKS)

Bezeichnung: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.

Deadline

Deadline 2026-07-16

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-06-11 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nationale Kontaktstelle Schlüsseltechnologien (NKS)
Referenznummer: 04514-5/8(2026)
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Forschungsrahmenprogramme (FRP) der Europäischen Union haben sich die teilnehmenden Staaten verpflichtet, ein Informations- und Beratungssystem einzurichten. Grundlage für die Einrichtung und Tätigkeit der sog. Nationalen Kontaktstellen (NKS) sind die „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ (für Horizont Europa). Diese Leitsätze werden durch ein "Gemeinsames Pflichtenheft" des EU-Büros und der Nationalen Kontaktstellen (gültige Version vom 01.10.2024 als Anlage zur Leistungsbeschreibung) ergänzt. Die Bundesregierung unterhält ein Netzwerk von Nationalen Kontaktstellen (NKS). Dieses informiert und berät einerseits die Teilnehmer/-innen am FRP und unterstützt andererseits die Bundesregierung bei der Gestaltung und Durchführung des FRP. Ziel der NKS ist es, eine hohe, effiziente und effektive Beteiligung deutscher Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Unternehmen (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen - KMU) an den Fördermaßnahmen der Europäischen Union, insb. des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, sicherzustellen. Die Aufgaben beziehen sich inhaltlich bis 31.12.2027 auf die bisher unter dem 9. FRP etablierten Förderthemen zu den digitalen und industriellen Schlüsseltechnologien die in den beiden Programmausschusskonfigurationen der Cluster „Digital, Industry and Space“, „Civil Security for Society“ für Cybersicherheit, sowie den Bereich Mobilität im Cluster „Climate, Energy and Mobility“ behandelt werden. Ab voraussichtlich 01.01.2028 beziehen sich die Aufgaben inhaltlich auf die Förderthemen des 10. FRP zu Schlüsseltechnologien, welche zurzeit in den Policy Windows 1 (Sauberer Übergang und Industrielle Dekarbonisierung) und 3 (Digitale Führung) des Europäischen Fonds für Wettbewerbsfähigkeit verortet sind. Im Sinne der Kontinuität, die Schlüsseltechnologien weiterhin synergetisch zu bündeln, werden die Werkstoffinnovationen mitabgedeckt. Zu den Aufgaben gehört auch die Begleitung anderer Programmteile des FRP, wie bspw. aus dem Programmteil Innovation des „European Innovation Council (EIC)“ oder des „European Institute for Technology and Knowledge and Innovation Centres (EIT-KIC)“, sofern relevante technologieorientierte Aktivitäten verankert sein können oder sich entsprechende Förderaktivitäten (z.B. Missionen oder sonstige Partnerschaften) über verschiedene Programmteile erstrecken.
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 04514-5/8(2026)
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Berlin 🏙️
Dauer
Datum des Beginns: 2026-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Beschreibung
Maximale Verlängerungen: 1
Informationen über Optionen
Optionen
Beschreibung der Optionen:
Es besteht die Option einer Verlängerung des Vertrages durch den Auftraggeber um einmalig bis zu 3 Jahre.
Vergabekriterien
Kriterium:
Alle Zuschlagskriterien, deren Gewichtung und Bewertungsformeln sind in der Vergabeunterlage "Besondere Bewerbungsbedingungen" aufgeführt.
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-07-16 12:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-07-16 13:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 13 Wochen
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-07-16 13:00:00 📅
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kann unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insb. Eigenerklärungen) nachfordern bzw. vervollständigen oder korrigieren lassen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachfordern oder vervollständigen lassen (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 VgV ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
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Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist (Auszug in Kopie beizufügen) (Angabe im Bieterbogen Ziffer VI).
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Eignungskriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Erklärung zu möglichen Interessenkonflikten gemäß § 46 Abs. 2 VgV (Angabe im Bieterbogen Ziffer VII.1).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre (maßgeblich für die Berechnung ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet) mit Angabe des Kunden, des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts und des Zeitraums der Leistungserbringung (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.2). Geeignet sind Referenzen, die folgende Gesichtspunkte nachweisen: • Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit mit wesentlichem Bezug zu Forschung und Innovation, insbesondere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit europäischen Organisationen. • Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und Verfahren der Forschungs- und Innovationsförderung der Europäischen Union, u.a. den Europäischen Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation. • Kenntnisse und Erfahrungen in der Förderberatung zu europäischen Forschungsrahmenprogrammen • Kenntnisse und Erfahrungen zu den Förderangeboten, -konditionen und Verfahren der Forschungsförderung des Bundes. • Kenntnisse und Erfahrungen zur Forschungspolitik in den für Deutschland maßgeblichen Partnerstaaten innerhalb der EU (z.B. Frankreich, Niederlande, Polen, Tschechien, Spanien) und außerhalb der EU (z.B. USA, China, Japan). • Kenntnisse und Erfahrungen bei der Zusammenarbeit im europäischen Kontext, z.B. mit der europäischen Kommission sowie Vertretungen von Stakeholdern in Brüssel (z.B. von Forschungseinrichtungen oder Industrieverbänden). • Kenntnisse und Erfahrungen in der Konzeption und Umsetzung von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Rahmen der Fachkommunikation (z.B. Durchführung von Bürgerdialogen, Gestaltung von Internetauftritten, Social Media Begleitung) auf dem Gebiet der europäischen Zusammenarbeit. • Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Fachveranstaltungen mit über 250 Teilnehmer/-innen. • Kenntnisse und Erfahrungen im Themenfeld „Schlüsseltechnologien“ – insb. in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik, Künstliche Intelligenz, Supercomputing, Robotik, IT-Sicherheit, Mikroelektronik, Photonik, Quantentechnologien, Materialforschung und Werkstoffinnovationen, Batterietechnologien, Produktions- und Dienstleistungsforschung und Mensch-Technik-Interaktion. Eine Referenz kann mehrere Erfahrungsbereiche abdecken. Es sind jedoch insgesamt mindestens 3 verschiedene Referenzen zu benennen.
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Angaben zu den Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.3 / Qualifikationsprofil). Ausführliche Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der für die Leistungserbringung vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen des Bieters. Für die vorgesehenen verantwortlichen bzw. leitenden Mitarbeiter/innen müssen folgende Qualifikationen anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden, wobei für jede der im Folgenden genannten Qualifikationen Referenzen vorzulegen sind: • Mind. 3-jährige Erfahrungen als Projektleiter/in (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz) • Fachkenntnisse auf den Gebieten der nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz) • Mind. 3-jährige Berufs- und Beratungserfahrung im Bereich der europäischen Forschungs- und / oder Innovationsförderung (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz) • Fachkenntnisse in einem oder mehreren Bereichen der Schlüsseltechnologien (für mindestens eine/n Mitarbeiter/in mindestens eine Referenz) • Falls weitere Personen mit leitenden Aufgaben betraut werden sollen (z.B. Personen, die für einen bestimmten Projektteil verantwortlich sein sollen): mind. 3-jährige Erfahrungen dieser Personen als leitende(r) Mitarbeiter/in jeweils mindestens eine Referenz
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Eignungskriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht (Angaben im Bieterbogen Ziffer VII.4 / Qualifikationsprofil): Ausführliche Darstellung der Qualifikationen der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für die Erbringung des Auftrags müssen mindestens Mitarbeiter mit den folgenden Qualifikationen verfügbar sein und die Qualifikation muss anhand der Qualifikationsprofile jeder bzw. jedes einzelnen der einzusetzenden Mitarbeiter/innen nachgewiesen werden: • Mind. 3-jährige Berufserfahrung auf den Gebieten der nationalen und europäischen Forschungs- und Innovationspolitiken (für mindestens fünf Mitarbeiter/-innen) • Europarechtliche Fachkenntnisse für die Arbeit mit Legislativvorschlägen der Europäischen Kommission (für mindestens zwei Mitarbeiter/-innen) • Mind. 3-jährige Berufs- und Beratungserfahrung im Bereich der europäischen Forschungs- und / oder Innovationsförderung (für mindestens fünf Mitarbeiter/-innen) • Fachkenntnisse in einem oder mehreren Bereichen der Schlüsseltechnologien (für mindestens fünf Mitarbeiter/-innen) • Erfahrung auf den Gebieten Veranstaltungsmanagement (für mindestens zwei Mitarbeiter/-innen), Fachkommunikation - insbesondere Social Media (für mindestens eine/n Mitarbeiter/-in) und Bürgerbeteiligung (für mindestens eine/n Mitarbeiter/-in) • Berufserfahrung im Vergaberecht (für mindestens zwei Mitarbeiter/-innen)
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Ausschlussgrund: Korruption
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Alle Ausschlussgründe sind in den Vergabeunterlagen genannt: s. Bieterbogen, Ziff. V. - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 98c AufenthG, § 22 LkSG und Art. 5k Sanktions-VO
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bezeichnung: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14
Postanschrift: Kapelle-Ufer 1
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Region: Berlin 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: www.bmftr.bund.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdocuments.html?id=867514 🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=867514 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
Nationale Registrierungsnummer: 991-00227BMFTR-14_
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabe@bmftr.bund.de 📧
Telefon: 000 📞
URL: www.bmftr.bund.de 🌏
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Nationale Registrierungsnummer: +49228-94990
Postleitzahl: 53123
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-06-11+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 113-407714 (2026-06-11)