Beschreibung der Beschaffung
Seit vielen Jahren arbeitet der Landkreis Osnabrück gemeinsam mit anderen Akteuren an der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgebietes Venner Moor und einer angedachten Erweiterungsfläche. Das Venner Moor stellt das größte zusammenhängende Moorgebiet im Landkreis Osnabrück dar und ist für die Biodiversität als Kohlenstoff- und Wasserspeicher, aber auch als touristisches Ausflugsziel von hoher Bedeutung.
Die untere Naturschutzbehörde des Landkreis Osnabrück als örtlich zuständige Behörde für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der NSG-Flächen ist dazu angehalten, in regelmäßigen Zeitabständen Konzepte und Pflegemaßnahmen zur Erhaltung und Optimierung der geschützten Landschaftsbereiche erstellen zu lassen. Für die Erstellung können umweltplanerische Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, die durch anerkannte Umweltsachverständige zu liefern sind.
Das Erscheinungsbild des 218 Hektar großen Naturschutzgebietes ist bestimmt durch die bäuerliche Handtorfstichnutzung. Diese kleinstrukturierten "Pütten"-bereiche weisen neben fast vollständiger Bewaldung mit Birken-Moorwäldern verschiedene Hochmoordegenerations- und -regenerationsstadien mit typischer Vegetation auf. Einzelne Teilflächen befinden jedoch schon in der Hochmoorregeneration in Form der Wiedervernässung. Der Landkreis Osnabrück ist in den Jahren 2022/2023 parallel zur Erarbeitung des Pflege- und Entwicklungsplans I mit der Wiedervernässung einzelner Teilbereiche im NSG gestartet. Weitere Maßnahmen werden bis Ende 2023 folgen. Die potentielle Erweiterungsfläche nördlich des NSG ist bis heute geprägt vom industriellen Torfabbau, teilweise mit Genehmigungen bis 2042. Neue Genehmigungen werden nicht ausgestellt.
Der Pflege- und Entwicklungsplan II hat das Ziel, eine mögliche Erweiterung des NSG-Gebietes mit entsprechenden Abstands- und Pufferflächen auf eine zukünftige Flächengröße von ca. 640 Hektar vorzubereiten und den Entwicklungsstand der innerhalb des jetzigen Gebietes
liegenden Flächen mit Restmoorauflage zu optimieren.
Nachdem in den Jahren 2022 und 2023 bereits eine erste Stufe des Pflege- und Entwicklungsplans durch die Hofer & Pautz GbR durchgeführt wurde, soll nun in einem zweiten Schritt eine detailliertere Aufnahme insbesondere der potentiellen Erweiterungsfläche erfolgen.
Im ersten Pflege- und Entwicklungsplan wurde bereits eine intensive Biotoptypenkartierung durchgeführt. In der nun anstehenden zweiten Stufe gilt es, die FFH-LRT mit Geländebögen nachzukartieren und auf die angrenzenden Flächen außerhalb der bestehenden und potentiellen NSG-Kulisse zu erweitern. Außerdem wurden im Rahmen der ersten Stufe stratigraphische Messungen im NSG aufgenommen. Diese gilt es auf der potentiellen Erweiterungsfläche zu ergänzen.
Im Fokus dieses Plans stehen zusätzlich neben den faunistischen Kartierungen vor allem die Erarbeitung eines ganzheitlichen Wassermanagements und weitere Maßnahmenvorschläge insbesondere für die nördlichen Flächen. Weitere Details sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Bei der Erstellung des Pflege- und Entwicklungsplans soll sich an dem Pflege- und Entwicklungsplan I orientiert werden.
Die Pflege- und Entwicklungsplanung auf den Flächen des Venner Moors formuliert die Aufgaben und geeignete landschaftspflegerische Maßnahmen, um die vorliegenden naturnahen Moorrestflächen sowie die ehemaligen Abbauflächen der industrialisierten Torfgewinnung zu erhalten, zu optimieren oder zu einem naturschutzfachlich wünschenswerten Zustand, in diesem Fall der Wiedervernässung, zu entwickeln. Die Leistungen einer Pflege- und Entwicklungsplanung beinhalten in der Regel die Bestandserfassung, die Zusammenstellung der Planungsgrundlagen mit der Beschreibung von Zielkonflikten und des erwarteten Zustands sowie die Entwicklung eines Konzeptes für Pflege und Entwicklung. In dem Konzept werden Ziele für die Landschaftserhaltung und -pflege formuliert, Flächen für verschiedene Ziele und Maßnahmen abgegrenzt, Vorschläge für die Förderung bestimmter Tier und Pflanzenarten gemacht und die voraussichtlichen Kosten ermittelt. Wesentlich ist, dass für die Formulierung des Konzeptes erwünschte Biotopzustände oder geeignete Leitarten beschrieben werden. Die Formulierung überprüfbarer Zielsetzungen ist für eine fundierte Pflege- und Entwicklungsplanung unerlässlich. Nur so kann die Durchführung der Pflege in einem Monitoring überprüft werden.
Der vollständige Pflege- und Entwicklungsplan mit Karten und Text ist bis zum 31.03.2026 digital beim AG vorzulegen.