Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)
Angaben bei Präqualifizierung:
Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqualifikationssystem nachweisen (
https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).
Angaben für Registerabfragen:
Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden
folgende Angaben gemacht:
• Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen.
• Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens betragen: für Personenschäden 500.000,00 €, ? für sonstige Schäden 125.000,00 €
Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 47 VgV zulässig.
Ich/wir erkläre(n), dass für mein/unser Vermögen kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist. (keine Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter - § 22 InsO).
Ich erkläre, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.
Ich/wir erkläre(n), dass ich/wir rechtlich und tatsächlich in der Lage bin/sind, im Falle eines Zuschlages die dann im Vertrag enthaltene Verpflichtung einzuhalten, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Insbesondere bestehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes keine Verpflichtungen, Dritten solche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen.
Dies gilt nicht, soweit hierfür gesetzliche Offenlegungspflichten bestehen (etwa gegenüber Stellen der Börsenaufsicht, Regulierungsbehörden oder der Finanzverwaltung), es sei denn, solche Offenlegungspflichten bestehen gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden. In Zweifelsfällen werde(n) ich/wir die Vergabestelle auf die gesetzliche(n) Offenlegungspflicht(en) im Rahmen der Abgabe der vorstehenden Erklärung hinweisen.
Ich/wir werden die Vergabestelle - nach Zuschlag den Auftraggeber - sofort schriftlich benachrichtigen, wenn sich hierzu eine Änderung ergibt. Dies gilt insbesondere, wenn für mich/uns eine Notwendigkeit oder Verpflichtung entsteht oder ich/wir eine solche hätte(n) erkennen können, die mich/uns an der Einhaltung der beschriebenen Vertraulichkeit hindern könnte.
Vertrauliche Informationen sind Informationen, die ein verständiger Dritter als schützenswert ansehen würde oder die als vertraulich gekennzeichnet sind; dies können auch solche Informationen sein, die während einer mündlichen Präsentation oder Diskussion bekannt werden.
Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag eingesetzt werden. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die bereits rechtmäßig bekannt sind oder außerhalb des Vertrages ohne Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsverpflichtung bekannt werden.
ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsende-gesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 Euro belegt worden bin/sind.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungerfülle(n).
Hiermit verpflichten wir uns zur Beachtung folgender Grundsätze:
1. Wir werden dem Auftraggeber weder im Verfahren noch bei einer eventuellen Durchführung seinen mit der Vergabe oder Durchführung des Auftrags befassten Mitarbeiter/Innen oder einem Dritten irgendwelche Leistungen materieller oder immaterieller Art, die den öffentlichen Auftraggeber oder seine Mitarbeiter besserstellt und auf die kein rechtlich begründeter Anspruch besteht, anbieten, versprechen oder gewähren.
2. Wir werden im Verfahren mit anderen Anbietern keine unzulässigen Absprachen unter Verstoß gegen die einschlägigen Bestimmungen der Verdingungsordnungen, des MiLoG, des UWG, des GWB, des Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption sowie des StGB treffen. Hierzu zählen insbesondere Absprachen über Preise oder Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten oder ähnliches.
3. Wir werden im Vergabeverfahren jeden uns bekanntwerdenden oder drohenden Interessenkonflikt für das vorliegende Verfahren unverzüglich nach Bekanntwerden dem Auftraggeber anzeigen.
Die oben beschriebenen Verpflichtungen haben wir entsprechend an alle unsere mit dem Verfahren befassten Mitarbeiter und Nachunternehmer weitergegeben.
Wir bestätigen, dass für unser Unternehmen, unsere Nachunternehmer und die für die Durchführung vorgesehenen Personen keine gesetzlichen Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen.
Das keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen muss bestätigt werden, Selbstreinigung nach § 125 GWB ist möglich. Ebenso muss nachgewiesen bestätigt werden, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzArbG und § 21 AEntG vorliegen
Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG muss bestätigt werden
Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG und umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgGmuss bestätigt werden.
Auftragnehmer bestätigen die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
(Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1
GWB), Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10
HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie
alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen
Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.