MaĂźnahmenÂNr.: B11HE032000008 In der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei (BePo) in Dachau ist, aufgrund fehlender ErfĂĽllung aktuell gĂĽltiger, technischer Regularien sowie durch eine geänderte Selektivitätsanforderung des Elektroversorgungsunternehmens (Stadtwerke Dachau), die Stromversorgung zu ertĂĽchtigen. Im gleichen Zuge ist die Versorgungssicherheit der Liegenschaft zumindest zu erhalten, wenn möglich zu verbessern. Neben einer zweiten, redundanten Einspeisung ist eine Inselversorgung der Liegenschaft durch ein Notstromaggregat vorgesehen. Diese Inselversorgung wird zukĂĽnftig auf der Mittelspannungsebene stattfinden. Der Betrieb der Liegenschaft wird durch die UmbaumaĂźnahmen nur in einem vertretbaren MaĂź gestört. Da das Areal der BePo historisch ein Teil des Areals der KZ Gedenkstätte Dachau ist, sind Denkmalschutzvorgaben bei den erforderlichen Umbauten zu berĂĽcksichtigen und die Arbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden durchzufĂĽhren.
In der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei (BePo) in Dachau ist,
aufgrund fehlender ErfĂĽllung aktuell gĂĽltiger, technischer Regularien
sowie durch eine geänderte Selektivitätsanforderung
des Elektroversorgungsunternehmens (Stadtwerke Dachau),
die Stromversorgung zu ertĂĽchtigen. Im gleichen Zuge ist die
Versorgungssicherheit der Liegenschaft zu verbessern.
Neben einer zweiten, redundanten Einspeisung ist
eine Inselversorgung der Liegenschaft durch ein Notstromaggregat
vorgesehen.
In der Liegenschaft der Bereitschaftspolizei (BePo) in Dachau ist,
aufgrund fehlender ErfĂĽllung aktuell gĂĽltiger, technischer Regularien
sowie durch eine geänderte Selektivitätsanforderung
des Elektroversorgungsunternehmens (Stadtwerke Dachau),
die Stromversorgung zu ertĂĽchtigen. Im gleichen Zuge ist die
Versorgungssicherheit der Liegenschaft zu verbessern.
Neben einer zweiten, redundanten Einspeisung ist
eine Inselversorgung der Liegenschaft durch ein Notstromaggregat
vorgesehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren âś…
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-11-24 09:00:00 📅
Bedingungen fĂĽr die Ă–ffnung der Angebote: 2026-11-24 09:00:00 đź“…
Bedingungen fĂĽr die Ă–ffnung der Angebote (Informationen ĂĽber die befugten Personen und das Ă–ffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 64 Tage Bedingungen fĂĽr die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Eine Sicherheitsleistung ist erforderlich âś…
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Eröffnungstermin: 2026-11-24 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet âś…
Elektronische Zahlung wird verwendet âś…
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-11-18 09:00:00 📅
Zusätzliche Informationen:
Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A
nachgefordert.
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=303901
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgefĂĽhrten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien
fĂĽr die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, mĂĽssen diese
gemeinsam fĂĽr die AuftragsausfĂĽhrung haften;
die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe
Teilnahmebedingungen).
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung
vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgefĂĽhrten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien
fĂĽr die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, mĂĽssen diese
gemeinsam fĂĽr die AuftragsausfĂĽhrung haften;
die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe
Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der
Eignungskriterien – siehe: https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=303901
Die Anforderung des Nachweises
vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124
Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter
können sich dazu des PQ-Verzeichnisses
bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend
vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im
PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise
vergleichbare Referenzen betreffen und die
Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem
Angebot ĂĽbermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien fĂĽr
die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, mĂĽssen diese
gemeinsam fĂĽr die AuftragsausfĂĽhrung haften;
die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe
Teilnahmebedingungen).
Die Anforderung des Nachweises
vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124
Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter
können sich dazu des PQ-Verzeichnisses
bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend
vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im
PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise
vergleichbare Referenzen betreffen und die
Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem
Angebot ĂĽbermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien fĂĽr
die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer
Unternehmen in Anspruch, mĂĽssen diese
gemeinsam fĂĽr die AuftragsausfĂĽhrung haften;
die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der
„Verpflichtungserklärung“ abzugeben (siehe
Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot
eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgefĂĽhrt sind und der
fĂĽr die DurchfĂĽhrung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenĂĽber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot
eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft
im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgefĂĽhrt sind und der
fĂĽr die DurchfĂĽhrung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die
Mitglieder gegenĂĽber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner
haften.
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§
17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung
in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme
(inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der
Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme).
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§
17 VOB/B) Soweit die Auftragssumme
mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung
in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme
(inkl.
Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Sicherheitsleistung für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 2 Prozent der Summe der
Abschlagszahlungen zum
Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige
Abrechnungssumme).
Bedingungen fĂĽr den Vertrag
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Ausschlussgrund: VerstoĂź gegen die in den rein innerstaatlichen AusschlussgrĂĽnden verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der AusschlussgrĂĽnde:
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis
126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz fĂĽr den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei
Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer GeldbuĂźe von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen
Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis
126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob
Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach
Satzung oder Gesetz fĂĽr den Bieter
Vertretungsberechtigter in den letzten zwei
Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz
oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer
Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder
einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
oder einer GeldbuĂźe von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“
(FB 127/L127/III.127) auszufĂĽllen und als Teil
des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch
fĂĽr
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von
registrierten Bewerbern ĂĽber die
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, AuskĂĽnfte) erfolgt
ausschlieĂźlich ĂĽber die Vergabeplattform. Dabei
ist das Tool Frage stellen bzw.
Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein
Unternehmen einen Bezug zu Russland hat.
Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug Russland“
(FB 127/L127/III.127) auszufĂĽllen und als Teil
des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch
fĂĽr
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder
Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der
Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von
registrierten Bewerbern ĂĽber die
Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, AuskĂĽnfte) erfolgt
ausschlieĂźlich ĂĽber die Vergabeplattform. Dabei
ist das Tool Frage stellen bzw.
Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten VerstoĂź gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
NachprĂĽfungsantrags erkannt und gegenĂĽber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, mĂĽssen
spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenĂĽber dem Auftraggeber gerĂĽgt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3
GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den
geltend gemachten VerstoĂź gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des
NachprĂĽfungsantrags erkannt und gegenĂĽber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, mĂĽssen
spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenĂĽber dem Auftraggeber gerĂĽgt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst
in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig,
wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-10-19+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 204-729608 (2026-10-19)