Konzeptioneller, gestalterisch und technischer Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR); Erschaffung Neue WebWelt (NWW) des LVR
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-07-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-06-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland
Z011-2023-0071
Produkte/Dienstleistungen: Website-Gestaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Konzeptioneller, gestalterisch und technischer Neuaufbau der Weblandschaft des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR); Erschaffung Neue WebWelt (NWW) des LVR”
1️⃣
Ort der Leistung: Köln🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LVR-Fachbereich Kommunikation
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln
Beschreibung der Beschaffung: gem. Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektvorgehen UX
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektvorgehen Implementierung
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektvorgehen Analyse und Refinement
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation & Kommunikation
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Teamgröße & Setup
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Besondere Fachkenntnis Spezialthemen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Preis (Gewichtung): 20,00
Dauer
Datum des Beginns: 2023-12-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf das Hosting und Betrieb von FirstSpirit im Betriebsmodus onPrem sowie ausliefernden Komponenten sind...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erfahrungen und Kenntnisse in Bezug auf das Hosting und Betrieb von FirstSpirit im Betriebsmodus onPrem sowie ausliefernden Komponenten sind nachzuweisen
- Crownpeak FirstSpirit Partnerstatus
- fachliche Eignung als FirstSpirit-Partner und -Implementierer
- Benennung drei vergleichbarer Referenzen
- Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit EU
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU)
Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
- Nachweis über den Abschluss einer gültigen Haftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mit folgenden Deckungssummen:
Personen- und Sachschäden: mind. 5.000.000,00 EUR
Vermögensschäden: mind. 100.000,00 EUR
Sofern noch keine Haftpflichtversicherung oder nicht in ausreichender Höhe abgeschlossen wurde, kann dem Angebot ein Schreiben beigefügt werden, in welchem bestätigt wird, dass im Falle einer Zuschlagserteilung vor Auftragsbeginn kurzfristig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen bzw. die Deckungssummen erhöhen werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-07-14
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-3055📞
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221147-2889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 116-362379 (2023-06-14)