Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers und des Nichtvorliegens
von Ausschlussgründen
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angebotsschreiben (Formblatt 633 VHB) (Das Angebotsschreiben ist zwingend
mit dem Angebot einzureichen, es kann nicht nachgefordert werden.),
- vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
- Eigenerklärung zur Eignung (Bieter) - Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei,
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576,
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Formblatt 234 VHB),
- die "Einwilligungserklärung zur Weiterverarbeitung Ihrer Daten gemäß Art. 6 DSGVO",
- das Formblatt „Unternehmensdaten“,
- Erklärung zu Unterauftragnehmern,
- Nachweis (Büroinhaber oder Projektleiter) der Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder vergleichbare Kammer mit dem Berufsbild Stadtplaner / Stadtplanerin
- Nachweis vom mindestens einem abgeschlossenen FNP mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 inkl. Umweltbericht in den letzten 5 Jahren
- Angaben welche Fachkräfte mit welcher Ausbildung für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und wie viele Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind
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Auf gesondertes Verlangen sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern,
- bei Eignungsleihe: Erklärung zur Eignungsleihe und Verpflichtung zur
Eignungsleihe,
sowie
die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen des Bieters
/derBieter:
- Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 und
12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2
ThürVgG),
- Verpflichtungen nach § 12 und § 15 ThürVgG - Nachunternehmereinsatz, § 17
ThürVgG - Kontrollen, § 18 ThürVgG - Sanktionen
und ggf. für Nachunternehmer:
- Verpflichtungen des Nachunternehmers zu Tariftreue, Mindestentgelt und
Entgeltgleichheit (§§ 10, 12 Abs. 2 ThürVgG),
- Verpflichtung des Nachunternehmers zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm
(§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
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HINWEISE:
1. Die Vorlage der Eigenerklärung kann entfallen, wenn der Nachweis der
Eignung gemäß § 48 Abs. 8 VgV durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.
B. dem durch die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis)
oder durch Vorlage eines Zertifikates im Sinne der europäischen
Zertifizierungsstandards geführt wird. Dies befreit nicht von der Vorlage der
Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576!
2. Die nach dem ThürVgG vorzulegenden Verpflichtungserklärungen werden
gemäß § 12a Abs. 2 ThürVgG nur vom Bestbieter abgefordert, können aber
bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Der Eintrag in das PQ-Verzeichnis
bzw. die gen. Zertifizierung befreit nicht von der Vorlage der Formblätter
/Erklärungen nach dem ThürVgG.
Erfolgt die Vorlage nachgeforderter fehlender Unterlagen bzw. abgeforderter
Unterlagen, deren Vorlage sich die Vergabestelle vorbehalten hat, nicht bis zur
angegebenen Frist, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.