Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der öffentliche Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl interessierter und geeigneter Bewerber. Der Nachweis der Eignung des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft wird anhand der nachfolgend geforderten Erläuterungen und Nachweise geprüft.
1. Angaben zum Bewerber (Name und Rechtsform des Unternehmens, Vertretung, Kontaktdaten)
2. Erklärung zur Zusammensetzung bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (§ 43 VgV)
3. Erklärung zu vorgesehenen Nachunternehmerleistungen, sofern im Auftragsfall Teile des Auftrags als Unterauftrag an Nachunternehmen vergeben werden sollen (§ 36 VgV)
4. Eigenerklärung zu einer beabsichtigten Eignungsleihe, sofern zum Nachweis der Eignung die Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens in Anspruch genommen wird (§ 47 VgV)
5. Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, insbesondere durch wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen und dass keine Interessen bestehen, die im Widerspruch zur Ausführung des Auftrags stehen oder diese nachteilig beeinflussen könnten (§ 46 Abs. 2 VgV)
6. Eigenerklärung zum nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
7. Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden
8. Eigenerklärung zur Einhaltung der Sanktionen der EU gegen russische Unternehmen / Personen / Lieferanten (Auftragsverbot)
9. Eigenerklärung, dass das Unternehmen über den gesamten Leistungszeitraum über eine Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mind. 2,0 Mio. Euro für Sachschäden verfügt. Die Schadensersatzleistung muss mindestens das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen (§ 45 Abs.1 Nr. 3 und Abs. 4 Nr. 2 VgV).
10. Nachweis besondere Berufsqualifikation gemäß § 75 VgV (siehe Nr. III.2.1)
11. Angaben zum vorgesehenen Projektteam gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (Name und Qualifikation der Projektleitung, Stellvertretende Projektleitung, Ingenieurtechnische Kontrolle).
12. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Als geeignet werden Bewerber eingestuft, die ein Referenzprojekt gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben.
Vorgaben zu Mindestforderungen:
1) Eignungsprüfung des Büros allgemein:
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ III gemäß § 52 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 6 selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) ≥ 3,0 Mio. € netto.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Als geeignet werden als Projektleitung und Ingenieurtechnische Kontrolle eingesetzte Personen in ihrem Bereich eingestuft, die eine Referenz gemäß den Mindestanforderungen erbracht haben. Diese Eignung ist von der Projektleitung / stellvertretenden Projektleitung und von der Leitung der Ingenieurtechnischen Kontrolle zu erbringen.
1) Eignungsprüfung der Projektleitung:
Berufserfahrung in der Projektleitung mindestens 3 Jahre
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ III gemäß § 52 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 – 6 in der Projektleitung selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) ≥ 1,0 Mio. € netto.
2) Eignungsprüfung der Leitung der ingenieurtechnischen Kontrolle:
Berufserfahrung in der Leitung der ingenieurtechnischen Kontrolle mindestens 3 Jahre
Referenzprojekt im Bereich Neubaumaßnahme Nichtwohngebäude
Einstufung mind. HZ III gemäß § 52 HOAI
Das Referenzprojekt wurde nach dem 31.05.2020 in Betrieb genommen.
Es wurde mind. die Besondere Leistung Ingenieurtechnische Kontrolle selbst erbracht.
Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 300 + 400) ≥ 1,0 Mio. € netto.
Wird eine der Mindestanforderungen seitens des Bewerbenden, der Projektleitung oder Leitung der Ingenieurtechnischen Kontrolle nicht abgebildet, ist die Eignung nicht gegeben
Diese Referenzen dienen der Feststellung der Eignung (keine Wertung).
Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewerber einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) sowie dem Handels-/Berufs-/Partnerschaftsregister bei der zuständigen Stelle gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anzufordern.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zuglassen.