Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Antwort zu gewährleisten. Die Angebotsfrist wird wegen objektiv bestehender Dringlichkeit verkürzt (§ 15 Abs. 3 VgV), um eine zeitgleiche Inventarisierung und einen Rollout mit den bereits vergebenen Losen 2 bis 7 zu gewährleisten.