Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bew.gemeinschaft über die Anzahl d. techn. festangestellten Vollzeit-Mitarbeiter (bei 40 h/Woche) u. der Führungskräfte (FK) in den letzten 3 abgeschloss. Jahren (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV.
Die Mindestanforderung ist ein jährl. Mittel von 2 techn. festangest. Vollzeit-MA im Leistungsbild Objektpl. Freianlagen inkl. Geschäftsführung (GF).
Freie MA sind wie UnterAN im Teilnahmeantrag (TNA) aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs.1 VgV im TNA unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bewerbers über die Berufsqualifikation 1 GF od 1 FK gem. §75 VgV:
Der Bewerber erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ od. „Dipl.-Ing. Landespflege“ oder gleichw. gem. §75 VgV im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz d. Bewerbers) zu führen. Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Archit.kammer und Abschlussurkunde mit Angabe der Fachrichtung u. Abschlussdatum. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ oder „Dipl.-Ing. Landespflege“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist;
c) Die Berufserfahrung d. GF od. d. FK [selbe Person wie unter b)] im Leistungsbild Objektplanung Freianlagen ist je durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mindestanford. sind 10 Jahre Berufserfahrung für den GF/die FK im Leistungsbild Objektkplanung Freianlage. Nachweis durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs.
d) Angabe von 2 Referenzen gem. §75 Abs.5 VgV. Siehe Matrix Auswahlverfahren.
Die Ref. 1+2 müssen verschieden sein. Für die Ref.projekte gelten folg. Mindestanforderungen:
Ref 1+2: Ref.zeitraum 01.06.2013-31.05.2023, LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss.
Folg. Angaben sind bei den Ref. erforderlich:
- Bezeichnung beauftragtes Büro bzw ggf der ARGE
- ggf Benennung d. UnterAN
- ggf Aufgabenverteilung in der ARGE/mit UnterAN
- Projektbezeichnung/-beschreibung
- Bauvolumen KG 500 brutto (max. Pkte: bei Ref 1 >= 1,5 Mio €, Ref 2 >= 1,0 Mio €; KG 500)
- dem Bewerber beauftragte bzw von ihm vollständig erbrachte LPHen (max.Pkte bei LPH 1-9)
- Freianlage geplant und aufgeführt, max. Pkte: bei Ref 1 Größe >= 8.000m², Ref 2 Größe >= 3.000m²
- AG mit Ansprechpartner, Anschrift, TelNr
Zusatzpunkte (es genügt, wenn bei einer Ref. erfüllt) für:
- Gutachten Haltung von Säugetieren des BMEL
- Bauvorschriften sichere Anlagen für Wildtierhaltung der DGUV (BGR/GUV-R 116)
- zumindest tlw. Einbindung vorhandener Topographie mit Hügel
- Mitwirkung bei Beschaffung Fördermittel bzw. bei Verwendungsnachweis
- Zus.arbeit mit öffentl. AG / einschläg. Vergaberichlinien analog eines öff. AG,
Sonstiges: vollständ. Proj.darst. d. Ref. auf je max. 2 DIN A4- od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z. B. Grundrisse, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung der angegeb. Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge d. Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA des Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arb.geber erarbeitet worden sind, wenn weitgehende Identiät d. zuständigen Person besteht.