Zusätzliche Informationen
Mindestanforderungen an Nebenangebote für Verbauarbeiten:
- Die vom AG vorgegebenen Verbaugeometrien sind einzuhalten (Schnitt-/Grundriss).
- Ausreichend hohe Systemsteifigkeit der Baugrubensicherung, um Erd- und Wasserdruck in anstehenden Weichböden verformungsarm aufnehmen zu können
- Auf ganzer Höhe wandartige wirkende Baugrubensicherung
- Bodenförderung nur im Schutze einer verrohrten Bohrung
- Es sind erschütterungsarme Verfahren für das Einbringen der Baugrubensicherung zu wählen.
- Folgende Toleranzen sind bei der Herstellung vom Verbau einzuhalten:
-- Abweichung am Kopf +/- 2 cm
-- Abweichung von der Lotrechten max. 0,5 % bezogen auf Gesamtlänge
- Die Baugrube ist wasserdicht herzustellen. Als Obergrenze für die Dichtigkeit der Baugrubenumfassungswände ist ein Wert von 3 l/s pro 1000 m2 benetzte Fläche einzuhalten.
- Zur Abgrenzung des horizontalen Grundwasserstroms müssen sämtliche Baugrubenwände in die tertiären Ton- und Schluffformationen einbinden.
- Bei der Ausführung der Baumaßnahme ist auf den vorhandenen Baumbestand besonders Rücksicht zu nehmen. Im Schutzbereich der Bäume dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Die Arbeiten sind unter größter Schonung des Wurzelwerkes durchzuführen.
- Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden.
- Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.
- Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.
- Für die Ausführung von Ankerarbeiten ist die DIN EN 1537 - Ausführung von Arbeiten im Spezialtiefbau - Verpressanker zu beachten sowie weitere mitgeltende Normen und Richtlinien.
- Es dürfen nur Ankersysteme verwendet werden, für die eine Zulassung des Instituts für Bautechnik vorliegt.
- Die Verpressanker werden als Kurzzeitanker (Temporäranker) ausgebildet.
- Für das Verpressgut sind chromatreduzierte Bindemittel (z.B. chromatarme Zemente gem. TRGS 613) zu verwenden.
- Eventuell angetroffene Bohrhindernisse müssen im erschütterungsfreien Drehbohrverfahren durchfahren werden. Eine Beseitigung mittels Schlagbohrung oder ähnlichem ist nicht gestattet.
- Als Bohrtoleranz für die Herstellung sämtlicher Anker sind max. 1 % der planmäßigen Ankerneigung einzuhalten.
- Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.
- Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.
- Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.
Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:
- Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.
- Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:
-- Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.
-- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.
-- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.
-- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.
Mindestanforderungen an Nebenangebote für die Bodenverbesserung:
- Ausführung im Vollverdrängerverfahren ohne Bodenförderung
- Erschütterungsarme Einbringung der Bodenverbesserung
- Wirkung der Bodenverbesserung durch Kombination aus vertikalen rasterhaften Tragelemente und horizontaler Tragschicht.
- Zur Lärmreduzierung sind entsprechende moderne Geräte (nicht älter als 5 Jahre) und Ausrüstung zu verwenden. Es wird von der Schutzbedürftigkeit eines Mischgebiets (Tags 60 dB) ausgegangen.
- Auch aufgrund der immissionsschutzrechtlichen Anforderungen sind Rammverfahren nicht zugelassen.
- Die Anforderungen zur DGNB-Gold-Zertifizierung sowie zum nachhaltigen Bauen Baden-Württemberg (NBBW) aus dem Anhang (LV-Vorbemerkungen C2C, DGNB, NBBW) sind zwingend zu beachten.
- Für die Ausführung der Leistungen ist zwingend der Anhang "LV-Vorbemerkungen zur Nachhaltigkeit und Cradle to Cradle®" zu beachten.
- Die vom AG vorgegebene Ausführungsfrist für die Gesamtleistung vom Leistungsverzeichnis ist einzuhalten.
Anforderungen an die Einreichung von Nebenangeboten:
- Ein Nebenangebot ist als gesonderte Anlage und als Nebenangebot gekennzeichnet einzureichen.
- Ein Nebenangebot ist nachvollziehbar und eindeutig zu beschreiben. Hierzu sind mindestens folgende Angaben mit der Angebotsabgabe erforderlich:
--Beschreibung der technischen Ausführung mit Bezug auf die zugrundeliegenden Regelwerke.
-- Beschreibungen der Abweichungen vom Amtsentwurf.
-- Nachweis der Gleichwertigkeit der angebotenen Ausführung zum Amtsentwurf.
-- Ein Nebenangebot ist, soweit Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflusst werden (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern.