Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den
letzten drei Jahren gemäß 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV:
Mindestpunktzahl ab 2 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 6
Beschäftigten (Wichtung 20 %)
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REFERENZLISTEN
Vorlage einer Referenzliste geeigneter Referenzen über früher
ausgeführte Dienstleistungsaufträge gemäß §§ 46 Absatz 3 Nr.
1, 75 Absatz 5 VgV (Wichtung 60 %):
Die maximale Punktzahl kann mit 3 Referenzen erreicht
werden.
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend
aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN:
- Mindesthonorarzone II oder höher
- Fachplanung § 55 HOAI, LPH 2 bis 8 vollständig erbracht
- Projektfertigstellung seit 01.01.2013
- Anlagengruppen 4-5 erbracht (Starkstromanlagen, Fernmelde- und
informationstechnische Anlagen)
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können
folgende Zusatzpunkte erzielt werden
ZUSATZPUNKTE REFERENZEN:
- Höhe der anrechenbare Herstellkosten: Mindestpunktzahl ab
3,35 Mio. Euro netto, Höchstpunktzahl ab 4,35 Mio. Euro netto
- Projektfertigstellung/Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl ab
Fertigstellung innerhalb von 7 Jahren (nach 01.01.2016),
Höchstpunktzahl ab Fertigstellung innerhalb von 3 Jahren (nach
01.01.2020)
- Anlagengruppe 6 erbracht (Gebäudeautomation)
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BEWERBERGEMEINSCHAFT:
- Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten
Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen
Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei
muss erkennbar sein, durch welches
Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht
wurde