Beschreibung der Beschaffung
Zur Verringerung der Anfahrwege, zur Vermeidung von Rheinüberquerungen, zum Ausgleich des höheren Platzbedarfs durch Umstellung auf alternative Antriebsformen und aufgrund der erwarteten künftigen Steigerung der Busverkehre hat die KVB an der Kaiserstraße 127 in Köln-Porz in ein ca. 63.000m² großes ehemaliges Industriegrundstück erworben, dass zum Busbetriebshof ausgebaut wird (s. Anlage 1 zur Projektbeschreibung).
Die Errichtung des Betriebshofes erfolgt - entsprechend der Fahrzeugbeschaffung und Mittelbereitstellung - in zwei Ausbaustufen (1.BA und 2.BA). Zunächst wurde der Endzustand (1.BA und 2.BA) bis zur Leistungsphase 3 geplant. Nach anschließender Genehmigungs- und Ausführungsplanung der Ausbaustufe 1 wurden die Ausführungsleistungen der Ausbaustufe 1 ausgeschrieben. Diese befinden sich derzeit in der Bauausführung.
Für die 2. Ausbaustufe des Busbetriebshofs wird eine Überarbeitung sowie Fortschreibung der vorhandenen Planung benötigt, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die 1. BA befindet sich seit Februar 2022 in Bau und wird März 2024 fertiggestellt sowie sodann in Betrieb gehen.
Im Rahmen der 1. Ausbaustufe werden folgende Objekte derzeit realisiert:
Teil A: Fahrdienstgebäude inkl. Zufahrten und Pkw-Stellplätze
Teil B: Übergabestation
Teil C: Busstellplätze für Batteriegelenkbusse (58 Busstellplätze mit und 8 Busstellplätze ohne Ladetraversen), Ladetraversen, Trafogebäude
Teil D: Elektrobuswerkstatt, Portalwaschanlage
Teil E: Energiezentrale, Löschwasserbehälter, Trafogebäude
Teil F: 110 kV-Anlage (Umspannwerk)
Während der Realisierung der ersten 1. Ausbaustufe, hat der AG entschieden, in welchem Umfang die 2. Ausbaustufe erfolgen soll, einen Bauantrag gestellt (Leistungsphase 4) und im März 2022 die Baugenehmigung erhalten.
Folgende Objekte sind bislang Gegenstand der 2. Ausbaustufe und sollten bis Ende 2025 realisiert werden sowie in Betrieb gehen:
Teil A: Erweiterung Elektrobuswerkstatt
Teil B: Busabstellflächen ST23 und ST24 sowie Trafogebäude T4 und T5
Teil C: Busabstellflächen BT42 und BT45 sowie Trafogebäude T6
Die Bewertung einer in 2022 durchgeführten „Brandschutztechnischen Stellungnahme zum Sachschutz bei der Busabstellung“ durch die STUVATEC (s. Anlage 2 zur Projektbeschreibung) hat u.a. ergeben, dass auf Grund einer eingeführten Blockgrößenregelung (max. 25 Busse) das bislang geplante und genehmigte Abstellkonzept für die 2. Ausbaustufe nur teilweise umgesetzt werden kann.
Der AN hat daher die vorliegende Planung der Leistungsphasen 3 und 4 aller Leistungsbilder für die 2. Ausbaustufe entsprechend den neuen Vorgaben und Bedingungen noch einmal zu prüfen und zu überarbeiten. Sodann ist zu prüfen, ob es insoweit einer neuen Baugenehmigung bedarf. Bejahendenfalls ist diese zu beantragen. Auf dieser Grundlage sind dann die Leistungsphasen 5 bis 9 zu erbringen. Die Leistungsphase 9 ist hierbei durch den AN optional anzubieten. Alle neuen Vorgaben und Bedingungen (z.B. Brandschutztechnische Stellungnahme STUVATEC) sowie die vollständigen Unterlagen der Leistungsphasen 3 und 4 zur 2. Ausbaustufe werden dem AN zur Verfügung gestellt.
Der AN hat im Rahmen der Planung des Bauablaufs zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Realisierung der 2. Ausbaustufe, die 1. Ausbaustufe bereits in Betrieb genommen ist. Die Fertigstellung sowie Inbetriebnahme der 1. Ausbaustufe ist mit März 2024 terminiert.
Es wird ausdrücklich drauf hingewiesen, dass das Gesamtprojekt mit öffentlichen Mitteln gefördert wird und die termingerechte Umsetzung des Projektes Voraussetzung der Förderung ist.
Der AN hat sämtliche Planungs- und Bauüberwachungs- bzw. Bauoberleitungsleistungen (Generalplanung) zu erbringen, damit das in der Projektbeschreibung dargestellte Projekt vertragsgerecht, insbesondere mängelfrei sowie innerhalb der vereinbarten Planungs- und Bauzeit ausgeführt und fertiggestellt wird (Vertrags- und Projektziele). Zur Klarstellung wird hier festgelegt, dass die Anpassung der Kostenberechnung innerhalb der Leistungsphase 3 nicht zur Anpassung der Vergütung führt.
LP 3: Fertigstellung binnen 3 Monate nach Auftragserteilung
LP 4: Fertigstellung binnen 3 Monaten nach Abruf durch die AG
LP 5: Fertigstellung binnen 4 Monaten nach Abruf durch die AG
LP 6,7: Fertigstellung binnen 3 Monaten nach Abruf durch die AG
LP 8: Fertigstellung binnen 14 Monaten nach Abruf durch die AG