Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Grundsätzliche Regelungen zu den Punkten III.1.1) + III.1.2) + III.1.3):
Die Eignung für die zu vergebende Leistung hinsichtlich III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung III.1.2) wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit III.1.3) technischer und beruflicher Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis oder in einem gleichwertigen Verzeichnis anderer EU-Mitgliedsstaaten) oder vorläufig, entweder durch die ausgefüllten Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nichtpräqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 oder der EEE angegebenen Bescheinigungen / Nachweise (s. jeweilige Aufzählung) nach Aufforderung und innerhalb der genannten Frist vorzulegen.
Einzureichende Bescheinigungen / Nachweise dürfen das aktuelle Gültigkeitsdatum nicht überschreiten oder - soweit sie keinen Gültigkeitszeitraum ausweisen - zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 1 Jahr sein. Jegliche Veränderungen zu den aufgeführten Tatbeständen müssen uns unverzüglich zur Kenntnis gebracht werden. Vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignungsprüfung führen zum Angebotsausschluss.
Bietergemeinschaften (Anforderungen an Bietergemeinschaften s. auch VI.3, Nr. 7) haben für jedes ihrer Mitglieder einschl. Nachunternehmer die entsprechenden Unterlagen / Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen bzw. auf Verlangen der Vergabestelle die erforderlichen Bescheinigungen / Nachweise beizubringen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (gem. Nr. 7 des Formblatts 212EU), so ist auch für diese die Eignung vorläufig gem. zuvor genannten Möglichkeiten mit dem Angebot nachzuweisen. Für präqualifizierte Unternehmen ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis einzutragen. Für nicht präqualifizierte Unternehmen sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß Formblatt 124 oder EEE ebenfalls auf Verlangen vorzulegen.
Hinsichtlich der Nutzung von Kapazitäten anderer Unternehmen verweisen wir weiterhin auf die Regelungen gem. §6d EU VOB/A. Beruft sich der Bieter auf Kapazitäten anderer Unternehmen so sind folgende, den Vergabeunterlagen beiliegende Formulare zu nutzen:
1) EVM235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (mit dem Angebot) 2) EVM236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (auf Anforderung) Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes für sich und ggf. andere Unternehmen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 124 liegt den Vergabeunterlagen bei.
Zur Gewährleistung eines zügigen Verfahrens können nicht präqualifizierte Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft die im Formblatt 124 oder in der EEE angegebenen Unterlagen bereits bei Angebotsabgabe für sich und ggf. andere vorgesehene, nichtpräqualifizierte Nachunternehmer mit vorlegen.
Zu III.1.1) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
1) Angaben über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
3) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt;
4) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben;
5) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge;
6) Angaben über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung Folgende Unterlagen/Bescheinigungen, die zum Beleg der Eigenerklärungen und als Nachweis der Eignung hinsichtlich Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung dienen, sind durch nicht präqualifizierte Bieter und ggf. für andere, nicht präqualifizierte Unternehmen (Nachunternehmer, Mitglieder von Bietergemeinschaften) nach Aufforderung vorzulegen:
zu 1) mittels Vorlage Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintrag in die Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer zu 2) sofern zutreffend, mittels rechtskräftig bestätigtem Insolvenzplan zu 3) mittels Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder anhand der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen.
zu 4) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes u. Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG zu 5) mittels Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Sozialversicherungsträgers (SOKA-Bau oder örtlich zuständige Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört) zu 6) mittels Vorlage qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers inklusive Lohnsummen