Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerkl. Auschl. GWB - VgV (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
--> Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
Die Eigenerklärung umfasst, dass
- gegenüber dem Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
- keine schweren Verfehlungen vorliegen, die unseren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten.
- den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung - z. B. Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung - nachgekommen wird.
- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt werden.
Die Erklärung ist auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss oder aber spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen.
(Auf Verlangen der Vergabestelle ist die gesonderte Vorlage von entsprechenden Bescheinigung der zuständigen Stellen, dass Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet wurden, vorzulegen.)
(Das Formblatt "Eigenerklärung Ausschlussgründe" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.)
- Eigenerklärung Sanktionen:
--> Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022
- NU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
--> Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmen/ Eignungsleihe:
- Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen,
- Erklärung Eignungsleihe,
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe- Unteraufträge,
Weitere Angaben können Sie den Vergabeunterlagen entnehmen.
(Sofern einschlägig, die Eigenerklärungen/Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.)
- TVgG Dienstleistung (mit dem Angebot vorzulegen):
--> Das Vergabeverfahren erfolgt nach den Vorgaben des Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) in der jeweils gültigen Fassung.
- Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen verpflichtet unter Berücksichtigung der Besonderen Vertragsbedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetz NRW.
Die Vertragsbedingungen TVgG sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Es ist keine gesonderte Erklärung einzureichen.