Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Einzureichen ist eine Liste der vom Bieter erbrachten Referenzprojekte, die mindestens folgende Kriterien erfüllen:
- Leistungsbild Bebauungsplan gemäß § 19 HOAI (oder vergleichbar),
- Beauftragung und Abschluss Leistungsphasen 1 - 3 (oder vergleichbarer Leistungen),
- Honorarzone II oder höher,
- Überplante Gesamtfläche von 3 Hektar oder mehr,
- Projekt nicht älter als 5 Jahre, Satzungsbeschluss Bebauungsplan im Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2022.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes, soweit nicht konkrete Jahreszahlen genannt sind. Erforderlich ist für jedes Referenzprojekt jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, der Auftragsart (insbesondere auch, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte
Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar), die Angabe der überplanten Gesamtfläche, der Art des Bebauungsplans, der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr) und des Datums des
Satzungsbeschlusses.
2. Erklärung zur aktuellen Beschäftigtenzahl und zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für 2022, 2021 und 2020 des Unternehmens, der Zahl der Führungskräfte und der Anzahl der Beschäftigten mit der Qualifikation Studium mit Abschluss Dipl.-Ing.
Architekt (w/m/d)/Bauingenieur (w/m/d)/Stadtplaner (w/m/d) oder vergleichbar, je umgerechnet auf Vollzeitstellen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst
unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den
Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von
Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe
kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich
zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.